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Thema: Text vom 09.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Text
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staff.fksw
Threadersteller

Dabei seit: 27.04.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 09.11.2008 16:22
Titel

Text

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Hallo,

ich habe für einen Kunden eine Webseite zu 90% erstellt plus Text.
Von jetzt auf gleich bekomme ich keine Antwort mehr um die Seite fertig zu stellen.
Darauf hin habe ich Ihm eine Rechnung zukommen lassen für die bisherige Arbeit.
Jetzt weigert sich der Kunde die Webseite zu bezahlen.

Zufällig habe ich auf eine andere Webseite Seite gesehen, das er für das gleiche Produkt meinen Text genommen hat.
In meiner AGB steht, das eine Vervielfältigung von Texten/Grafiken etc. auf weiteren Seiten verboten ist, es sei den es wurde vorab schriftlich festgehalten.


Bei der Rechnung die er noch nicht bezahlt hat, bekam er gestern die 2 Mahnung.

Aber kann ich Ihn auch für die Verwendung des Textes belangen???


Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 09.11.2008 22:45
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

gibt es einen vertrag? eine auftragsbestätigung?
ohne die steht erstmal aussage gegen aussage.
kannst du beweisen, dass die texte von dir und
nicht vom kunden sind?

dennoch würde ich das übliche rechnung -> mahnen
procedere abwickeln, wenn das nichts bringt dürfte
es wohl im schlimmsten fall als lehrgeld abgeschrieben
werden. oder reden wir hier von mehr als 500euro
sodass weitere schritte sich rechnen?
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