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Thema: Stock-Fotos als Screensaver zum Download vom 15.02.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Stock-Fotos als Screensaver zum Download
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puk
Threadersteller

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Verfasst Mo 15.02.2010 11:54
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Stock-Fotos als Screensaver zum Download

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ich frage mich gerade, ob es (mal ganz allgemein gesprochen) erlaubt ist gekaufte stock-bilder in einem screensaver (nur eine exe datei, keine einzelbilder) zum gratis download anzubieten.

in den lizenzbestimmungen steht ja meist so etwas:

Licensee may not post the Licensed Material online in a downloadable format

das würde sich dann allerdings ja auch auf das anbieten von pdf's beziehen ...
trotzdem habe ich das gefühl, dass es nicht erlaubt sein wird – was meint ihr?
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SL-Design

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Verfasst Mo 15.02.2010 16:00
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Re: Stock-Fotos als Screensaver zum Download

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puk hat geschrieben:
Licensee may not post the Licensed Material online in a downloadable format


Dann darfst du es nicht, auch nicht umsonst.
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puk
Threadersteller

Dabei seit: 22.02.2007
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Verfasst Mo 15.02.2010 16:13
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Re: Stock-Fotos als Screensaver zum Download

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SL-Design hat geschrieben:
puk hat geschrieben:
Licensee may not post the Licensed Material online in a downloadable format


Dann darfst du es nicht, auch nicht umsonst.


aber wenn ich es in ein pdf einbinde, dann muss ich es doch dürfen?!?!
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cyanamide
Moderator

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Verfasst Mo 15.02.2010 16:21
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Wieso solltest du es dann dürfen?
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puk
Threadersteller

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Verfasst Mo 15.02.2010 16:32
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cyanamide hat geschrieben:
Wieso solltest du es dann dürfen?

hm,
ich weiß nicht, ich bin nur etwas erschüttert, dass nicht einmal das erlaubt sein soll...

somit dürfte ich das bild ja gar nicht auf einer webseite verwenden, ein jpg ist ja auch ein "downloadable format".

das erscheint mir eine doch sehr starke einschränkung für ein rf bild.
damit wäre es ja quasi wertlos, möchte ich fast sagen...
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SL-Design

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Verfasst Mo 15.02.2010 17:00
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puk hat geschrieben:
somit dürfte ich das bild ja gar nicht auf einer webseite verwenden, ein jpg ist ja auch ein "downloadable format"

Das wäre was anderes.
Auf deiner website darfst du es verwenden.
Das Downloaden eines Dritten wäre nur illigal, nicht aber die Platzierung auf Deiner Website.
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top
Moderator

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Ort: Hedwig Holzbein
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Verfasst Mo 15.02.2010 17:39
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puk hat geschrieben:
...
somit dürfte ich das bild ja gar nicht auf einer webseite verwenden, ein jpg ist ja auch ein "downloadable format".
...


Kommt immer auf den Anbieter an. Ich kenne das so, dass dort bestimmte Pixel-Abmessungen nicht überschritten werden dürfen. Die wollen halt verhindern, dass ihre Motive problemlos ohne Lizenzen im Netz verfügbar sind. Die Einstellung, dass alles was über google frei gefunden werden kann auch frei verwendet werden darf ist leider immer noch bei vielen Laien vorhanden.

Edit:
Ach ja, was bei dir natürlich auch sein könnte, dass das ähnlich wie bedruckte Kaffeetassen oder T-Shirts gewertet wird. Da ist es ja so, dass das Motiv selbst ja weiterverkauft wird und das Objekt auf dem es aufgedruckt wird nebensächlich ist. Da sind dann in der Regel erweiterte Lizenzen fällig.


Zuletzt bearbeitet von top am Mo 15.02.2010 17:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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