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SURE612
Threadersteller
Dabei seit: 02.12.2005
Ort: Bärlin / CB
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Verfasst Do 12.02.2009 02:24
Titel Produzent ausgenutzt |
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frag einfach mal für nen kumpel.
der hat mit einer sängerin songs produziert.
diese liefen dann im radio.
wie es so ist - beide verstritten jetzt.
sie macht weiter mit den songs, startet langsam durch. für ihn interessiert sich kein schwein - obwohl die instrumentals und text von ihm.
jetzt hat sie die hits schon mit einer band so akustisch nachgespielt,
damit es auch live rüberkommt.
...mein kumpel kotzt ab. träumt ewig im radio zu laufen - jetzt laufen die dinger, aber ohne seine anteilnahme.
er will ihr den erfolg natürlich auch nicht gönnen, bzw. seinen anteil haben.
was müsste er machen? anwalt? abwarten bis der erfolg noch größer wird und dann zuschlagen?
hat er überhaupt chancen, wenn sie die songs neu aufnimmt und instrumentalisiert?
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d' Pat
Dabei seit: 28.01.2003
Ort: Augsburg
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Verfasst Do 12.02.2009 03:07
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Naja wenn die Sachen von Ihm sind sind natürlich auch die Rechte bzw. das geistige Eigentum bei ihm. Würd halt erst mal n klärendes Gespräch mit der "Band" suchen bevor man gleich mit Anwalt droht. An sonsten Anwalt fragen was man machen kann
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LuckyPringles
Dabei seit: 11.02.2009
Ort: Wien
Alter: 39
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Verfasst Do 12.02.2009 13:23
Titel
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Also Chancen hat er alle mal, besstes beispiel Busido oder wie der komiker heißt,
der hat nur die Melodie einer Anderen Band verwändet und würde jetzt drauf geklagt.
Also wenn er, die musik + texte gemacht hat ist er der urheber und hat somit auch die
urherber rechte.
Anwalt + Klagen...
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Benutzer 66361
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 12.02.2009 13:25
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ot:
nur wenn dein name timbaland ist, kannst du klauen was das zeug hält, und niemand schert sich einen dreck drum.
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
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Verfasst Do 12.02.2009 13:28
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Gar nicht groß mit der band reden – sofort zum Anwalt der dieser Band die Androhung einer Unterlassungsverfügung unter die Nase reiben kann. Die werden sich dann 2 mal überlegen ob sie weitermachen wollen.
Im Falle einer Unterlassungsverfügung geht alles von der band erst mal aus dem airplay und dem Verkauf.
Wie ich das sehe steht ihm der volle Komponisten Anteil der GEMA zu, sowie diverse Anteile an Verkauf & Co.
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SURE612
Threadersteller
Dabei seit: 02.12.2005
Ort: Bärlin / CB
Alter: -
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Verfasst Do 12.02.2009 15:22
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er ist auch zum anwalt gegangen.
das problem ist nur, dass bis jetzt kein wirklicher finanziller hintergrund gegeben ist,
da noch keine cds verkauft werden etc..
also gibts da kaum geld.
da ist die frage, ob sich es lohnt einen anwalt zu nehmen, der natürlich auch erst mal geld haben will.
aber so wird es dann wohl am besten sein.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 12.02.2009 17:33
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also generell ist es nicht verboten zu covern und zu veröffentlichen, da kann der urheber auch nichts gegen machen. das gilt für live-konzerte und tonträger. nicht aber für videos und internet. dafür sind nutzungsrechte notwendig. natürlich darf man sich nicht als urheber ausgeben und muss diesen auch auf nem tonträger benennen...
also ich denke, da wird dein kumpel nichts weiter machen können. wenn der songs allerfdings gemapflichtig ist (gemeldet) und er nachweisen kann das er der urheber ist, bekommt er ja auch tantiemen...
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 12.02.2009 17:59
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Bist du dir mit dem covern da ganz sicher? Ich meine das ist anders:
Nicht widersprochen werden kann gegen reines Nachspielen, wo aber auch keine einzige Note geändert werden darf.
Covern ist ja idR schon was mehr, und kann soweit ich weis vom Urheber als auch vom Rechteinhaber untersagt werden.
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