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Thema: not-on air radiosendung vom 30.12.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> not-on air radiosendung
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Benutzer 6563
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Ort: -

Verfasst Fr 30.12.2005 10:04
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not-on air radiosendung

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hallo mg´s !!!

ich hab da mal ne frage logischer weise. vielleicht kennt einer von euch die nachtschicht, eine late night call in radiosendung von planet radio. ein kumpel und ich wolln sowas ähnliches machen. also das heißt wir setzten uns hin, stellen ne playlist zusammen, spieln die durch, labern ein bisschen was dazu, nehm das ganze auf, stelln die dann zum downloaden als podcast zur verfügung und als ganz normaler download auf unser hp. nun is die frage mit der rechtlichen seite, darf man das überhaupt? wir spielen ja nur songs von alben die wir auch haben, ganz offiziell. aber ich denke es ist ja nicht erlaubt die dann mehr oder weniger als mp3 zum download anzubieten oder? welche möglichkeiten gibt es da? wie kann man das offiziell machen? so das man keinen ärger kriegt? wir wolln ja schließlich nichts illegales verbreitne oder so. danke für jeden tipp und einen guten rutsch euch allen !!!
 
Xaven

Dabei seit: 26.03.2002
Ort: Motorcity Rüsselsheim
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.12.2005 11:57
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Auf jedem Tonträger steht etwas wie "Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten.
Keine unerlaubte Aufführung, Sendung, Vervielfältigung oder Vermietung". Das gilt auch in Eurem Fall. Ohne eine Abführung von GEMA-Gebühren werdet ihr das nicht legal machen können.

Dabei müsstet ihr die Anzahl der Downloads penibel genau zählen. Nach Anzahl dieser Downloads wird dann mit der GEMA abgerechnet.

Insiderinformationen:
Bei der Nachtschicht-Downloadgeschichte ist das alles ein bischen halblegal. Daher gibt es auch seit kurzem den Registrierzwang auf der Downloadwebsite. Aber da Moses und Bayz nix dagegen haben wird es halt gemacht. Auch sie kriegen ihren Mitschnitt von der Seite. Und da sich bis dato noch keiner beschwert hat...

*zwinker*
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Benutzer 6563
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Fr 30.12.2005 16:55
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ah, das is ja interessant. hab ich mich eh schon gefragt. aber ich dachte da die nun offizielles radio machen geht das schon. aber logisch, is ja nix anderes so gesehn. lustig. was heißt penibel downloads zählen, wie oft das eben runtergeladen wird oder was? oder wieviele lieder ich in son podcast, oder download drinne hab?
 
dizi

Dabei seit: 08.01.2005
Ort: Kölle
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.12.2005 17:34
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ich hab mir vor einiger zeit die ganzen gema-internet bestimmungen mal durchgelesen.
da gibt es mehrere faktoren wie zb. länge und eben anzahl der downloads.

bei mir hat es sich aber nur um downloads gehandelt, welch bands auf ihrer eigenen seite anbieten.

für webradio gibbet da aber schon wieder andere bestimmungen.

lies am besten selbst mal:
http://www.gema.de/kunden/industrie/internet/webradio.shtml


würde mich echt interessieren, ob und wie ihr das gemeistert habt. falls da also wirklich was draus wird, poste es hier rein!
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saucer

Dabei seit: 19.05.2002
Ort: München
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 31.12.2005 05:07
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sowas könnte man natürlich auch mit bands machen die noch keiner kennt? die stellen ihre musik bestimmt bereitwillig zur verfügung?
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Benutzer 6563
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Sa 31.12.2005 17:04
Titel

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ja klar, ich hab da auch ein paar bands wo ich webmaster bin (mein bruder zb.) deren musik ich spielen wollen würde.. da kann mir ja auch keiner was wenn die mir die erlaubnis geben oder? nur will ich eben auch andere mucke spieln. na danke für den link, werd mich da mal durcharbeiten. hoffe dass das irgendwie machbar und finanzierbar ist. sonst wärs schade ...

guten rutsch euch allen !!!
 
NRK

Dabei seit: 28.12.2005
Ort: Dortmund
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 02.01.2006 00:35
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es geht hier nicht um erlaubnis. jeder künstler, der bei der gema gemeldet ist wird auch darüber abgerechnet. du kannst die gema nicht umgehen, indem du mit einem dort angemeldeten künstler (oder band etc.) in kontakt trittst und mit ihm direkt abrechnest (oder auch nicht).

nur bei gemafreien songs (also von künstlern die nicht bei der gema angemeldet sind) musst du direkt mit dem urheber verhandeln, da er für die entgeltung seiner songs selbst verantwortlich ist.

du kannst soviel gema songs spielen wie du lustig bist und musst niemanden deshalb um erlaubnis fragen. nur musst du peinlich genau das was du spieltst auch abrechnen. bei großen sendern läuft so etwas auch über pauschalen, was sich bei euch eher nicht lohnen würde.
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