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Thema: Muss die BBN.-Nr. mit auf den Briefbogen? vom 19.02.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Muss die BBN.-Nr. mit auf den Briefbogen?
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Verfasst Fr 19.02.2010 12:26
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Muss die BBN.-Nr. mit auf den Briefbogen?

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Hallo ihr Lieben,

ich habe hier einen alten Briefbogen vor mir liegen auf dem eine BBN.-Nr. eingetragen ist. Da mir dies nichts sagt und auf anderen Briefbögen auch keine Nummer ist, wollte ich jetzt gerne von euch wissen ob diese Nummer überhaupt mit auf dem Breifbogen muss?

Danke + LG

Binchen
 
ScorpionTHS

Dabei seit: 15.08.2006
Ort: -
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 19.02.2010 13:50
Titel

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Wenn es das ist was ich denke sind BBN die bundeseinheitliche Betriebsnummer, diese findet man eigentlich in einem EAN-Code.
Weiß nicht ob die mal einzeln standen!? Wenn es das ist, was ich denke, ist ein Briefbogen aus einem "Katalog". Dem zu Folge musste es nicht mit übernehmen.

Am besten du fragst den "Kunden" bzw. den von dem du den Briefbogen bekommen hast *zwinker*
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