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Thema: Haftung bei Designleistungen vom 05.12.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Haftung bei Designleistungen
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Panda
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Verfasst Mo 05.12.2005 15:11
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Nichts desto trotz zählt eine mündliche Beauftragung gleichermaßen.
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Lazy-GoD
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Verfasst Mo 05.12.2005 15:13
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Panda hat geschrieben:
Nichts desto trotz zählt eine mündliche Beauftragung gleichermaßen.

Unter Zeugen schon. *zwinker*
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Panda
Threadersteller

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Verfasst Mo 05.12.2005 15:16
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Zitat:
Du läßt dir einfach eine Freigabe/Imprimatur unterschreiben. Damit geht die Haftung an den Auftraggeber über.


Ist das wirklich immer automatisch so? Egal, was im Vertrag steht?


Zuletzt bearbeitet von Panda am Mo 05.12.2005 15:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lazy-GoD
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Verfasst Mo 05.12.2005 15:37
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Panda hat geschrieben:
Zitat:
Du läßt dir einfach eine Freigabe/Imprimatur unterschreiben. Damit geht die Haftung an den Auftraggeber über.


Ist das wirklich immer automatisch so? Egal, was im Vertrag steht?

Wenn du bei der Freigabe angibst, dass dabei jegliche Haftung auf den Auftraggeber übergeht, schon.
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Panda
Threadersteller

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Verfasst Mo 05.12.2005 16:04
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Zitat:
Und was für Fehler sollen dabei auftreten?

Naja, man weiß ja nie welche Überraschungen das Leben bereit hält.

Aber ihr habt ja sicherlich vom neuen Quark-Logo gehört:
http://www.macwelt.de/news/szene_wirtschaft/333712/

Ich glaube nicht, daß das Quark-Logo abgekupfert ist. Bei solchen einfachen geometrischen Formen ist die Wahrscheinlichkeit doch gegeben, daß es was ähnliches schonmal gab. Was passiert dann in so einem Fall? Also angenommen, das Logo das ich erarbeitet habe, sieht zufällig einem anderen so ähnlich und der Inhaber ist darüber nicht begeistert. Was kann er dann unternehmen, wie sieht dann die Rechtslage aus? Könnte er z.B. fordern, daß mein Logo nicht verwendet werden darf oder geändert werden muß? Denn das würde ja dann eine Neuproduktion der CD-Rom erfordern. Oder kann es soweit gar nicht kommen, da z.B. die Farbe und der Text ein ausreichendes Unterscheidungskriterium darstellen? * Keine Ahnung... *
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olli_h

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Verfasst Mo 05.12.2005 16:15
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Genau das ist ja deine Arbeit: Aufpassen, dass das nicht passiert. Aber das mußt du doch jeden Tag. Ansonsten mußt du bei Westfleisch Schweinehelften teilen Au weia!
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Panda
Threadersteller

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Verfasst Mo 05.12.2005 16:42
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Das wäre nicht wirklich eine Alternative Menno!

Weiß niemand wie die Rechtslage bei einem solchen Fall wäre?
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way2hot

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Ort: Jüchen-Gierath
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Verfasst Mo 05.12.2005 16:48
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Panda hat geschrieben:
Das wäre nicht wirklich eine Alternative Menno!

Weiß niemand wie die Rechtslage bei einem solchen Fall wäre?


Warum stellst du diese ganzen Rechtsfragen erst zum Ende deines Projekts, und warum dann auch noch ausgerechnet hier, wenn es derart dringend ist?! Geh einfach zu einem Anwalt, da haste dann eine rechtsverbindliche Auskunft.
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