Dabei seit: 14.11.2006 Ort: - Alter: 37 Geschlecht:
Verfasst Mi 13.04.2011 19:43 Titel
Gestaltungsklau
Hallo,
ich habe eine Printgestaltung, die ich Kunden anbiete.
Nun finde ich im Internet jemanden, der genau das selbe anbietet. Die Idee selber ist nicht das Problem, aber die Gestaltung bzw. die Ausarbeitung ist fast identisch zu meiner. Selbst der organisatorische Rahmen zur Bestellung der Drucksache wurde nachgeahmt. Wenn derjenige sich wenigstens nen eigenes Layout einfallen lassen hätte...
Ich selber finde das jetzt ziemlich ärgerlich. Was kann man da wohl gegen tun?
Ihn direkt anschreiben und um Stellungnahme bitten?
Auf meiner Seite darauf hinweisen, dass meine Gestaltung kopiert wurde?
Gäbe es ne rechtliche Grundlage? Ich meine ich habe die Gestaltung nun nicht als Patent und weiß auch nicht wie ich beweisen soll, das ich ehr da war. Vielleicht anhand der ersten Rechung zu dieser Drucksache?
Dabei seit: 03.03.2011 Ort: gehen Sie bitte weiter… Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Mi 13.04.2011 20:02 Titel
Im allgemeinen erreichen Websites nicht die Schöpfungshöhe.
Zitat:
Eine ähnliche Position wie die deutsche juristische Literatur und Rechtsprechung vertritt der österreichische Oberste Gerichtshof, der am 24. April 2001 zum Schutz einer Website ausführte:[24]
Zitat:
Schutzvoraussetzung ist aber, dass die Leistung individuell eigenartig ist: Sie muss sich vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachten abheben. Beim Werkschaffenden müssen persönliche Züge – insbesondere durch die visuelle Gestaltung und durch die gedankliche Bearbeitung – zur Geltung kommen (ecolex 1995, 910 = MR 1996, 107 = ÖBl 1996, 56 = WBl 1995, 514 – Pfeildarstellung mwN).
Eine Gebrauchsgrafik ist daher nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn sie in diesem Sinn individuell und originell ist (MR 1996, 241 [Walter] = ÖBl 1996, 292 – Hier wohnt mwN). Das gilt auch für das Layout einer Website: Sein urheberrechtlicher Schutz setzt voraus, dass es sich um eine individuelle Schöpfung handelt.
Nicht geschützt ist eine rein handwerkliche, routinemäßige Leistung, die sich im Rahmen des Alltäglichen und Üblichen bewegt, weil sie sich (zum Beispiel) auf die Standardlayouts der Erstellungssoftware beschränkt und keine individuellen Gestaltungselemente einsetzt.
Dabei seit: 14.11.2006 Ort: - Alter: 37 Geschlecht:
Verfasst Mi 13.04.2011 20:05 Titel
nein nein, es geht auch nicht um ne Webseite, sondern um Einladungskarten. Sie wird auch bestimmt nicht im Bezug auf geistiges Eigentum o.ä. geschützt sein, aber mir geht es eben drum, das eine fast 1:1 Kopie schon sehr dreist ist.
Dabei seit: 14.11.2006 Ort: - Alter: 37 Geschlecht:
Verfasst Mi 13.04.2011 21:13 Titel
das bin ich. aber trotzdem...
...ab wann kann man denn eigentlich von ausreichender Schöpfungshöhe sprechen?
Ich meine, mal angenommen, ich nehme ein Rentenantragsformular und baue es so um und erweitere es, dass es zwar noch als Rentenantrag zu erkennen ist (wegen dem Gag), aber eben eine individuelle Einladungkarte darstellt.
Ist das dann schon schöpferisches Eigentum?
Zuletzt bearbeitet von Der kleine Muck am Mi 13.04.2011 21:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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