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Thema: Frage zur Steuerabführung vom 23.02.2007


Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Frage zur Steuerabführung
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throw
Threadersteller

Dabei seit: 14.09.2005
Ort: Hallefornien
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.02.2007 19:07
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Frage zur Steuerabführung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich hab mir das angebot in diesem thread jetz ma angesehen:
http://www.mediengestalter.info/forum/20/webseiten-designs-fuer-250-euro-78404-1.html

und unter anderem is da auch der vertrag bei in dem steht:
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Gestaltung des Webdesigns berechne ich Ihnen den Betrag:

1x Webdesign (Netto) 250,00 EUR
MwSt. 19% 47,50 EUR
Brutto 297,50 EUR


Ich verpflichte mich, das von der MAGIX AG erhaltene Honorar in meiner Einkommenssteuererklärung anzugeben.
Die MWST wird separat an das zuständige Finanzamt abgeführt.

ich hab aber kleingewerbe angemeldet und bin also nich berechtigt bzw nich dazu verpflichtet die MWST abzuführen...
wie läuft das?!
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.02.2007 19:15
Titel

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Ganz einfach...keine MWSt. berechen. Das muß jede Firma akzeptieren.

Gruß Diesel
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throw
Threadersteller

Dabei seit: 14.09.2005
Ort: Hallefornien
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.02.2007 19:18
Titel

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als da ich kleingewerbe hab darf ich gar nich in der rechnung ein mehrwertsteuer aufführen?
hab jetz nochmal in meine ordner gesehen und da steht dass meine steuernummer für umsatzsteuer und einkommenssteuer zählt... was bedeutet dass? is dass dafür dass ich meine steuernummer immer noch nutze wenn ich nicht mehr als kleinunternehmer auftrete?
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.02.2007 19:23
Titel

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Die Steuernummer braucht jeder der Rechnungen schreibt, ist sozusagen deine ID vom Finanzamt.
Es gibt unterschiedliche Steuerarten. Die Märchensteuer ist nur eine, die du nun nicht zu beachten brauchst.
Also keine berechnen und auch keine intern verrechnen...

Gruß Diesel

Ja, deine Steuernummer bleibt konstant unabhängig vom Status beim Finanzamt...


Zuletzt bearbeitet von Diesel am Fr 23.02.2007 19:24, insgesamt 1-mal bearbeitet
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throw
Threadersteller

Dabei seit: 14.09.2005
Ort: Hallefornien
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 23.02.2007 19:32
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vielen dank!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 24.02.2007 09:07
Titel

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so isses. du schreibst ne rechnung über 250 ocken. ich hab auf meinen rechnungen als ich noch ein kleingewerbe hatte immer mit druffgeschrieben: "Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen". Das war dann für die Kunden und das Finanzamt immer Ok.
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IcePick

Dabei seit: 21.02.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.04.2007 11:08
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
so isses. du schreibst ne rechnung über 250 ocken. ich hab auf meinen rechnungen als ich noch ein kleingewerbe hatte immer mit druffgeschrieben: "Aufgrund der Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen". Das war dann für die Kunden und das Finanzamt immer Ok.


so mache ich das bisher auch immer, aber muss ich mich dann noch extra beim Finanzamt anmelden und muss meine Steuernummer mit auf die Rechnung? Oder bekomme ich dann eine gesonderte Steuernummer vom Finanzamt? Im Endeffekt zahle ich ja für die Jobs keine Steuern...

Vielen Dank schonmal für eine Aufklärung!

Viele Grüße
Florian
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initvoice

Dabei seit: 24.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 04.04.2007 11:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

steuernummer sollte au die rechnung. wenn du keine MWST drauf schreibst, dann musst deine einnhamen je nach höhge am jahresende ausweisen etc.

http://www.abakus-internet-marketing.de/foren/viewtopic/t-12160/start-30.html
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