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Thema: Filesharingabmahnung inkl. seltsamer Argumentation vom 03.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Filesharingabmahnung inkl. seltsamer Argumentation
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Zeithase

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Verfasst Di 03.06.2008 15:35
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ExMD hat geschrieben:
moment... wenn es heißt, von meinem anschluss wurde das und das runtergeladen, reicht das in meinen augen noch nicht, dass ich dran schuld bin.


Deine Augen sind nicht die Augen Deines Richters. *zwinker*

ExMD hat geschrieben:
eigentlich müsste nachgewiesen werden, dass es zumindest auch von meinem pc aus geschehen ist. ergo sollte auch die pc-ip oder mac-adresse vorhanden sein, wenn nicht sogar die festplatte sichergestellt werden, um die daten aufzuspüren und nachzuweisen.


Es soll auch schon Wohnungsdurchsuchungen wegen Filesharingverdachts gegeben haben. *zwinker* Schrei das nicht zu laut in den Wald. Deine interne LAN-IP-Adresse bzw. MAC-Adresse muss nach außen hin nicht ersichtlich sein. Vorallem nicht letztere.

ExMD hat geschrieben:
wenn ein drogendealer im selben mietshaus wohnt wie ich und beobachtet wird, wie der im türeingang des treppenhauses sein zeug vertickt, sind ja auch nicht automatisch alle mitschuldig. *zwinker*


Der Unterschied: im Haus wohnen mehrere Personen. Der Internetanschluss gehoert Dir ganz allein.
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 03.06.2008 15:43
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Re: Filesharingabmahnung inkl. seltsamer Argumentation

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ExMD hat geschrieben:
den genauen wortlaut des schreibens konnte er mir nicht wiedergeben, denn die begründung kam mir etwas selstam vor: der download selbst ist ja eigentlich nicht strafbar, wenn es sich bei dem runtergeladenen material nicht um bereits illegal kopierte daten handelt.


der download ist nich illegal? ist das ne behauptung oder fakt?
 
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Zeithase

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Verfasst Di 03.06.2008 15:46
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Re: Filesharingabmahnung inkl. seltsamer Argumentation

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Nefliete hat geschrieben:
ExMD hat geschrieben:
den genauen wortlaut des schreibens konnte er mir nicht wiedergeben, denn die begründung kam mir etwas selstam vor: der download selbst ist ja eigentlich nicht strafbar, wenn es sich bei dem runtergeladenen material nicht um bereits illegal kopierte daten handelt.


der download ist nich illegal? ist das ne behauptung oder fakt?


Stichworte: Urheberrechtsnovelle, "offensichtlich rechtswidrige" Quellen. Der Download ist in, hm, ganz ganz ganz ganz vielen Fallen illegal. *zwinker*
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ExMD
Threadersteller

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Verfasst Di 03.06.2008 15:51
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Zeithase hat geschrieben:
ExMD hat geschrieben:
moment... wenn es heißt, von meinem anschluss wurde das und das runtergeladen, reicht das in meinen augen noch nicht, dass ich dran schuld bin.


Deine Augen sind nicht die Augen Deines Richters. *zwinker*


zum richter muss es ja erst mal kommen.
der fall, den ich beschrieben habe, ging nur über die anwälte. und da sollten doch erst mal alle möglichkeiten von beiden seiten ausgeschöpft werden, bevor es zum richter geht.
wenn eine der beiden parteien währenddessen bemerkt, dass ihr grundgerüst ein zu wackliges fundament hat, gibt sie klein bei oder es wird vor gericht halt entschieden.

Zitat:
ExMD hat geschrieben:
eigentlich müsste nachgewiesen werden, dass es zumindest auch von meinem pc aus geschehen ist. ergo sollte auch die pc-ip oder mac-adresse vorhanden sein, wenn nicht sogar die festplatte sichergestellt werden, um die daten aufzuspüren und nachzuweisen.


Es soll auch schon Wohnungsdurchsuchungen wegen Filesharingverdachts gegeben haben. *zwinker* Schrei das nicht zu laut in den Wald. Deine interne LAN-IP-Adresse bzw. MAC-Adresse muss nach außen hin nicht ersichtlich sein. Vorallem nicht letztere.


natürlich gab es solche durchsuchungen. gerade deswegen wundert es mich, dass einfach nur nach anschluss-ip vorgegangen wird.
und in einem solchen falle würde ich es sogar auf eine durchsuchung anlegen, sie sogar selbst anbieten, wenn ich nix zu befürchten hätte. okay, letztendlich weiß ich ja nicht, ob der werte herr vater wirklich so unschuldig ist. ich an seiner stelle, wäre zumindest so vorgegangen *zwinker*

Zitat:
ExMD hat geschrieben:
wenn ein drogendealer im selben mietshaus wohnt wie ich und beobachtet wird, wie der im türeingang des treppenhauses sein zeug vertickt, sind ja auch nicht automatisch alle mitschuldig. *zwinker*


Der Unterschied: im Haus wohnen mehrere Personen. Der Internetanschluss gehoert Dir ganz allein.


okay, blödes beispiel, aber du weißt, auf was ich ungefähr hinaus will. oder?

@netfliete: ja, mein letzter stand war, dass der download an sich nicht strafbar ist. der ist ca. 2 jahre alt. gabs auf planetopia *ha ha* *ha ha* *ha ha*

okay, noch mal präzieser: downloaden ist nicht strafbar. du machst dich aber strafbar am download, wenn dieser bereits aus raubkopierten oder sonstwie illegalen quellen stammt,
praktisch wie bei hehlerware.
dein problem ist demnach: wie willst du feststellen, was raubkopiert und illegal ist und was nicht?


Zuletzt bearbeitet von ExMD am Di 03.06.2008 15:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
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Verfasst Di 03.06.2008 15:58
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ExMD hat geschrieben:
[zum richter muss es ja erst mal kommen.


Wenn die Gegenseite nicht nachgibt, wuerde ich es drauf ankommen lassen. Ich glaube, das ist das eigentliche Hauptproblem, warum's da immer noch keine klare Rechtssprechung gibt. Die meisten zahlen den Abmahnkram einfach und versuchen nicht mal, sich durch die Instanzen zu wurschteln.

ExMD hat geschrieben:
gerade deswegen wundert es mich, dass einfach nur nach anschluss-ip vorgegangen wird.


In den meisten Faellen laeuft das ja so ab: Content-Mafia stellt Strafantrag, bekommt durch StA/Polizei den Anschlussinhaber (wenn sich die Staatsanwaltschaft nicht gerade mal weigert), Strafverfahren wird dann ohnehin eingestellt und das ganze laeuft auf eine Abmahnung heraus.

Aber analog dazu faellt mir noch etwas dazu sein. Bspw. bei Bestellbetrug im Internet. Dort laeuft auch alles fast ausschließlich ueber die IP-Adresse. Gut, da kann man per Festplattendurchwuehlen auch kaum Beweise sammeln - aber im Endeffekt ist das da das Gleiche. Beim "Raubkopier"-Delikt kannst Du ja auch die fraglichen Dateien mal eben wegbrennen und woanders hintun. *zwinker*

Zumal da wohl auch der Personalmangel bei den jeweiligen Ermittlungsbehoerden hinzukommt. Wenn die bei jedem kleinen Filesharer gleich 'ne Hausdurchsuchung machen wuerden ... *ha ha*
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ExMD
Threadersteller

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Verfasst Di 03.06.2008 16:02
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na, so einfach ist das "wegbrennen" ja auch nidd.
wenn ich nicht extra spezielle tools zum löschen nutze, die die daten nach dem [hier den korrekten namen einsetzen]-verfahren überschreiben, dann sind die immer noch aufwändig und teuer wiederherstellbar.

und eigentlich dürfte das genau der vorteil sein:
wenn die leute das durchziehen würden, es drauf ankommen lassen, dann käme es vor gericht, wird teuer, vergleich wird nicht akzeptiert, verfahren wird noch teurer, beweispflicht wird gefordert, festplatte muss durchsucht werden, wird dann richtig schweine teuer und spätestens da wird wohl das ein oder andere gericht die sache stoppen.
und wenn nicht, lernen sie mal was draus, bei den unschuldigen...


ach herrje, hab ich das mit dem draus lernen tatsächlich ernst gemeint? Grins
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GreenMan
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Verfasst Di 03.06.2008 22:47
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IMHO ist das ganze eher so zu erklären, dass man z.B. ein Auto mit offenen Türen und steckendem Zündschlüssel an der Straße stehen lässt und jemand benutzt es mal eben für einen Bankraub. Da wäre mein Handeln auch grob fahrlässig und ich könnte ebenfalls haftbar gemacht werden, weil ich ja den Bankraub mit ermöglicht habe. Jeder würde wohl die Logik darin sehen *zwinker*

Wenn ich nun das Auto abgeschlossen und den Zündschlüssel eingesteckt habe, der böse Bube aber mein Auto geknackt, kurzgeschlossen und für seinen Bankraub benutzt hat, liegt von meiner Seite wohl keinerlei fahrlässiges Verhalten vor, den ich habe ein Mindestmaß an Sicherung geleistet.

Mit so einer LAN-Verbindung gilt genau das Gleiche. Wie bereits gesagt, hängt es dann nur noch vom jeweiligen Technikverständnis des jeweiligen Richters ab, ob meine Sicherung ausreichend gilt. Aber jeder ist EIGENVERANTWORTLICH für die Sicherung seiner LAN-Verbindung und kann ggf. wegen Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden, weil er die nächste ermittelbare Adresse ist.

Und ich denke mal, wenn die Verbindung speziell von einem Techniker (oder "Bekannten") eingerichtet wurde und man etwas Schriftliches von diesem hat, kann man u.U. von ihm wiederum Schadensersatz einfordern ...


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Di 03.06.2008 22:56, insgesamt 3-mal bearbeitet
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phihochzwei
Moderator

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Ort: Mülheim an der Ruhr
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Verfasst Mi 04.06.2008 15:30
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keks0ne hat geschrieben:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Oh doch. Schau mal ins Telemediengesetz
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