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Thema: Filesharingabmahnung inkl. seltsamer Argumentation vom 03.06.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Filesharingabmahnung inkl. seltsamer Argumentation
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ExMD
Threadersteller

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Verfasst Di 03.06.2008 12:04
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Filesharingabmahnung inkl. seltsamer Argumentation

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

das ist keine hilfesuche, sondern nur mal ein (meiner meinung nach) interessantes thema, wie ich finde.
ich wollte es deshalb mal zur diskussion einstellen.

vor knapp einem halben jahr habe ich einen ehem. kunden von mir getroffen,.
sein vater bekam damals ein schreiben von einem anwalt, dass er illegal musik runtergeladen hätte, was anhand seiner IP nachgewiesen werden könnte und er deshalb 700,- € strafe zu zahlen hätte.
den genauen wortlaut des schreibens konnte er mir nicht wiedergeben, denn die begründung kam mir etwas selstam vor: der download selbst ist ja eigentlich nicht strafbar, wenn es sich bei dem runtergeladenen material nicht um bereits illegal kopierte daten handelt. desweiteren ist die verbreitung von raubkopien das eigentliche delikt (und natürlich das aushebeln/umgehen eines kopierschutzes).

aber egal, an der grundsätzlichen geschichte ändert es nichts, der gute mann sollte zahlen.
das seltsame daran war, dass sein vater (rentnergeneration) aber keine raubkopien zieht oder herstellt, geschweige denn passende software dazu installiert hat. er ist froh, wenn er email und internet auseinanderhalten kann und für mehr benutzt er "den ganzen neumodischen kram" auch nicht.
die vermutung meinerseits lag also nahe, dass jemand anderes seinen router benutzte, um ins internet zu kommen, denn sein sohn hatte extra ein wlan eingerichtet und je nach verschlüsselung sind die dinger alles andere als sicher.
ich gab also mal den tipp, einen eigenen anwalt hinzuzuziehen und darauf hinzuweisen.
letztlich ist ja auch der kläger in der beweispflicht und hat nachzuweisen, dass es genau DIESER rechner war, der die daten gezogen hat. im schlimmsten falle müsse eine durchsuchung angeordnet werden.

vor kurzem habe ich ihn wieder getroffen und mal gefragt, wie die sache ausging.
ungefähr im februar hatten sich beide parteien geeinigt und er solle nur noch 200,- zahlen.
die argumentation, dass es möglich wäre, dass jemand anderes über wlan in sein netzwerk eingedrungen ist, wurde mit folgender begründung "abgeschmettert": "auch wenn dies der fall gewesen sein sollte, so sind sie (der betreiber des wlan-rounters) dazu verpflichtet, das netzwerk nach allen technischen möglichkeiten so abgesichert wie möglich zu halten."

mir kommt das ehrlich gesagt sehr seltsam vor.
ich würde gerne mal den gesetzestext lesen, der mir vorschreibt, dass ich mein netzwerk so sicher wie möglich zu halten habe. bei entsprechenden firmen kann ich das durchaus verstehen, wo es um datenschutz, firmengeheimnisse und versicherungsfragen geht. logisch, dass eine versicherung bei fahrlässiger handhabung keine zahlungen leistet.
aber bei privatpersonen? meines wissens nach ist das immer noch freiwillig. gut, wenn ich ein auto nicht abgesperrt stehen lasse, ist das verleitung zum diebstahl und hier würde keine versicherung zahlen, wenn das radio oder das auto selbst geklaut wird.
aber was soll ein ungesichertes oder unzureichend gesichertes netzwerk darstellen? verleitung zum raubkopieren?

für mich stellen sich dann folgende fragen:
1. wie gesagt, ich würde gerne mal den gesetzestext sehen.
2. wo soll sich ein user darüber informieren, wenn er ziemlich unbedarft von der materie ist? vom hersteller der wlan-karten oder -router einen hinweis in die verpackung gelegt bekommen? hab noch nie einen gesehen.
3. was soll "nach allen technischen möglichkeiten" heißen? wenn ich einen alten pc habe, dessen wlan nur den WEP-standard unterstützt, den man mittlerweile mit einfachster freeware innerhalb von 30 sekunden knacken kann, bin ich dann dazu verpflichtet, eine neue karte zu kaufen? bzw. habe ich nach meinen mir technischen möglichkeiten denn nicht schon alles getan? wenn der hersteller der karte keine aktuelleren treiber liefert, kann ich ja schließlich auch nichts dafür.
4. mir kommt es immer noch seltsam vor, dass die ip und der gemessene/protokollierte traffic anscheinend ausreicht, eine strafe zahlen zu müssen und dass man selbst in die verantwortung gezogen wird, sollte das netzwerk von dritten missbraucht worden sein. ist das tatsächlich haltbar? muss man sich jetzt schon für andere verantworten und gedanken drüber machen, was dritte mit den eigenen sachen anstellen darf?
5. ist nicht der kläger in der beweispflicht? einfach die ip und der traffic können doch nicht als beweis ausreichen. absolutes minimum wäre doch der nachweis, dass die ip von dem entsprechenden rechner und nicht vom router und dessen verbindungs-ip stammt?
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stsy2k

Dabei seit: 30.01.2003
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.06.2008 12:11
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Dein Text ist schön lang. Hier kommt noch ein langer *zwinker*
http://koeln-bonn.business-on.de/haftung-des-internetanschlussinhabers_id12759.html
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keks0ne

Dabei seit: 31.03.2005
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Verfasst Di 03.06.2008 12:20
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Ich habe den passenden Gesetzestext leider nicht parat...
Der Besitzer wird aber in jedem Fall haftbar gemacht, ist beim Telefon nicht anders.

Kurz: Der Besitzer trägt die Verantwortung sein Netzwerk ausreichend vor Dritten zu schützen.


Darum hab ich in der ganzen Wohnung Netzwerkkabel verteilt. Lächel
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Shiva-chan

Dabei seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
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Verfasst Di 03.06.2008 12:21
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Das heißt also, dass man verpflichtet ist, sein WLAN zu sichern, seh ich das richtig!?
Aber wenn ich da so an meine Mutter denke, die froh ist, den PC überhaupt anschalten zu können, dann bezweifle ich dass es "allgemein bekannt" ist, dass WLAN unsicher ist (so wie es im Text angeführt wurde). Solche Leute lassen sich die Hardware dann ja auch meistens von Technikern oder Bekannten anschließen und haben selbst absolut gar keine Ahnung, wie das alles eigentlich funktioniert.
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keks0ne

Dabei seit: 31.03.2005
Ort: NRW
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.06.2008 12:22
Titel

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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Shiva-chan

Dabei seit: 15.04.2008
Ort: Berlin
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 03.06.2008 12:25
Titel

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Schon klar. Aber woher bekommen solche Leute diese Information? Es gibt keine Hinweise, wenn die Hardware geliefert wird und wenn das jemand installiert, sagt er zwar, dass es womöglich unsicher ist und bietet evtl noch einen besseren Schutz an, aber reicht der im Endeffekt aus?
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.06.2008 12:26
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Shiva-chan hat geschrieben:
dann bezweifle ich dass es "allgemein bekannt" ist, dass WLAN unsicher ist


Das Thema wurde nun schon in jeder noch so kleinen Tageszeitung propagiert und in saemtlichen TV- und Onlinemedien zertreten. Ab und an hilft dann auch mal ein Blick ins Handbuch eines Routers / WLAN-APs. Da stehen dann auch ganz tolle Hinweise bezueglich der Inbetriebnahme und Sicherheit eines WLANs.

Shiva-chan hat geschrieben:
und wenn das jemand installiert, sagt er zwar, dass es womöglich unsicher ist und bietet evtl noch einen besseren Schutz an


Sagt Dir der Tischler, der Dir Deine Haustuer einbaut, dass Du die Tuer nicht offen stehenlassen sollst?


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Di 03.06.2008 12:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 03.06.2008 12:30
Titel

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Shiva-chan hat geschrieben:
Solche Leute lassen sich die Hardware dann ja auch meistens von Technikern oder Bekannten anschließen und haben selbst absolut gar keine Ahnung, wie das alles eigentlich funktioniert.

Dann liegt es in der Verantwortung eben genau von jenen "Technikern oder Bekannten", dass die Verbindung auch entsprechend abgesichert ist und der Benutzer auch darauf hingewiesen wird.


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Di 03.06.2008 12:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
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