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Thema: Faktor für Abtretung des Rechts auf Bearbeitung? vom 22.03.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Faktor für Abtretung des Rechts auf Bearbeitung?
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marcchristopher
Threadersteller

Dabei seit: 05.06.2009
Ort: Wien
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Verfasst Di 22.03.2011 17:24
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Faktor für Abtretung des Rechts auf Bearbeitung?

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Hallo Mit-Designer,

ich stehe gerade vor dem Problem, für einen großen Kunden die Abtretung des Rechts auf Bearbeitung der von mir erstellten Werke (Logo, Drucksorten usw.) kalkulieren zu müssen. Das stellt sich als schwieriger heraus als ich ursprünglich dachte.

Für die Ermittlung der Nutzungshonorare nutze ich üblicherweise das Faktorensystem des AGD (eine modifizierte/realistischere Version davon). Ich finde jedoch keine Faktoren für das Bearbeitungsrecht angeführt. Es erscheint mir plausibel, dass dieses Recht zumindest das maximale Nutzungsrecht voraussetzt (exklusiv mit Weiterübertragung)... aber ist es damit getan? Schließt denn das umfassendste Nutzungsrecht (im Faktorensystem) bereits das Recht auf Bearbeitung ein? Oder kommt da noch etwas hinzu? Wenn ja, welchen Faktor würdet Ihr da ansetzen?

Und wie ist es mit der Übergabe der offenen Dateien? Schließt das Bearbeitungsrecht auch bereits die Übergabe dieser Daten ein? Wie handhabt Ihr das?

Vielen Dank im voraus,
Gruß aus Wien,
Marcus
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marcchristopher
Threadersteller

Dabei seit: 05.06.2009
Ort: Wien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.03.2011 17:14
Titel

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Hallo nochmal,

da diese Sache nun langsam beginnt dringend zu werden und ich immer noch nicht genau weiß, wie ich weiter verfahren soll, möchte ich die Frage nocheinmal kürzer formulieren:

Nehmen wir - nur der Einfachkeit halber - an, dass Ihr für die Entwurfsarbeit für ein Logo 1000,- Euro verrechnet. Welchen Betrag würdet Ihr dem Kunden dann in Rechnung stellen, wenn Ihr ihm zusätzlich zu umfassenden Nutzungsrechten auch die vollständigen Bearbeitungsrechte übertragen sollt?

Ich wäre über jede Hilfe dankbar.

Freundlicher Gruß
und vielen Dank im voraus,
Marcus
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Benutzer 37983
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Verfasst Mo 28.03.2011 17:46
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Das Bearbeitungsrecht hat mit offenen Daten erstmal nichts zu tun, sie könnten dir dann auch das jpg zerschnippeln, wenn sie das Bearbeitungsrecht, aber keine offenen Daten hätten. Oder sie haben große druckfähige Daten erhalten, die könnten sie ja problemlos klein rechnen, nur einen Ausschnitt verwenden, Typo draufsetzen, die Farben komplett umändern und schon ist es was neues. Ohne offene Daten. Das sind also erstmal zwei paar Schuhe.

Auch brauchen sie um das Bearbeitungsrecht zu erwerben, nicht alle anderen Nutzungsrechte. Hast du mal geschaut, wie viele es gibt? Nicht zwingend müssen sie das Bild als Theaterstück aufführen können oder davon eine DVD herstellen, wenn sie das nicht möchten. Also auch hier, zwei paar Schuhe.

Ich würde für das Bearbeitungsrecht mindestens das 3-4 fache veranschlagen. Das waren auch die Zahlen, die ich in diesem Zusammenhang von alten Hasen immer wieder genannt bekam. Das ist eins deiner wertvollsten Rechte, gibst du das aus der Hand, bist du so gut wie raus. Für was brauchen sie dich dann noch? Eben... Deswegen sollte der Spaß auch was kosten. In dem Fall also noch mal 3000-4000 drauflegen. NUR für das Bearbeitungsrecht versteht sich.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 28.03.2011 17:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
marcchristopher
Threadersteller

Dabei seit: 05.06.2009
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Verfasst Mo 28.03.2011 18:30
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Danke, Illumaus, für die rasche Antwort.

Die Sache mit den "zwei paar Schuhen" sehe ich selbst genauso. Auch von den Faktoren 3 bis 4 habe ich immer wieder gehört. Ich frage mich nun jedoch, wie die Bearbeitungsrechte mit den Nutzungsrechten zusammenhängen...

Du schreibst "NUR für das Bearbeitungsrecht versteht sich". Heißt Das, Du würdest das Bearbeitshonorar zum Nutzungshonorar addieren?

Ich verwende, wie gesagt, ein Faktorensystem für die Berechnung der Nutzungsrechte. Das Nutzungsrecht, das mein Kunde mir nun abkaufen möchte, beträgt bereits etwa das Dreifache des Entwurfshonorars. Wenn nun auch die Bearbeitungsrechte das Dreifache betragen und ich einfach addieren würde, dann wären das bereits 600%... das wäre doch wahnwitzig!? Oder?
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Benutzer 37983
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Verfasst Di 29.03.2011 07:51
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Vermutlich wird man da verhandeln und einen Mittelweg finden müssen, aber ja, das Bearbeitungsrecht käme richtigerweise oben auf. Das Bearbeitungsrecht ist eins von vielen möglichen Nutzungsrechten und die werden addiert. Zumindest die jeweiligen Faktoren, daraus ergibt sich die Endsumme. Kommt ja aufs gleiche raus.

Wichtig ist, dass dem Kunden klargemacht wird, was er kauft. Und vor allem, muss er selber ganz klar wissen, was er überhaupt möchte und benötigt. Viele wollen alles, für den "Notfall", benötigen die Hälfte der Rechte aber nie. Warum dann also kaufen? Es ist schwer, das dem Kunden zu erklären, ich kenne das, aber versuchen sollte man es.

Was hast du denn gestaltet und was möchte der Kunde alles an Rechten? Ich glaube auch, dass das Faktorensystem des AGD sehr hoch angesetzt ist. Wenn ich mich recht erinnere. Wir bei der IO haben auch solch ein Faktorensystem und auch da muss man immer sehen, geht das oder muss ich etwas runter gehen?


Zuletzt bearbeitet von am Di 29.03.2011 07:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
marcchristopher
Threadersteller

Dabei seit: 05.06.2009
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Verfasst Di 29.03.2011 11:28
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Ja, das Faktorensystem des AGD empfinde ich ebenfalls als sehr hoch. Do kommt man im Maximalfall schon auf 600%... allein für die Nutzungsrechte. Bei allem Verständnis... aber da geht wohl dann doch kein Kunde mit.

Ich verwende momentan das Faktorensystem aus dem "Designer's Calculator". Wenn ich's richtig verstanden habe, dann basiert dieses Faktorensystem auf jenem vom AGD, ergibt aber realistischere Berechnungen. Maximal kommt man da auf knapp über 300%. Das erscheint mir in Ordnung.

In diesem Fall geht es um ein großes Unternehmen, das alles so korrekt wie möglich abwickeln möchte. Die bisherige Zusammenarbeit war sehr gut, nun hat jedoch der Vorstand gewechselt und eine weitere Zusammenarbeit ist (leider) so gut wie ausgeschlossen. Zu verkaufen sind also so gut wie alle Rechte. Das Verständnis für den Erwerb der Rechte ist absolut vorhanden... die Höhe ist aber aktuelles Diskussionsthema. (Ich denke nicht, dass es mir gelingt, 600% durchzubringen.)
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designzicke

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Verfasst Di 29.03.2011 11:41
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marcchristopher hat geschrieben:
nun hat jedoch der Vorstand gewechselt und eine weitere Zusammenarbeit ist (leider) so gut wie ausgeschlossen. Zu verkaufen sind also so gut wie alle Rechte. Das Verständnis für den Erwerb der Rechte ist absolut vorhanden... die Höhe ist aber aktuelles Diskussionsthema. (Ich denke nicht, dass es mir gelingt, 600% durchzubringen.)


Naja, dann sitzt du doch eigentlich am längeren Hebel... Die wollen was von dir und nicht umgekehrt... * Keine Ahnung... *

Und wenn eine weitere Zusammenarbeit ausgeschlossen ist und vom Grundprinzip quasi das exclusive Nutzungrecht vergeben werden soll (so sehe ich das zumindest, wenn die mit den Dateien machen können was sie wollen) dann würde ich mir das entsprechend bezahlen lassen... * Mal bisschen die Nase pudern... *
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Di 29.03.2011 11:52
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Du hast ja nichts zu verlieren, wenn die Zusammenarbeit sowieso danach aufgekündigt wird. Dann nenn erstmal deinen Preis und die sollen sich überlegen, ob sie tatsächlich alle Rechte benötigen. Häufig denken die Leute das auch bloß. Und wenn sie in drei Jahren doch noch eins der Rechte benötigen, können sie dich ja immer noch kontaktieren und verhandeln, du verschwindest ja nicht vom Erdboden.

Wie groß ist denn die Differenz, um die ihr verhandelt? Wenns nur 200,- sind, ok, das geht vielleicht noch, wenn sie nur die Hälfte bezahlen wollen, bekommen sie auch nur die Hälfte. Ist ganz einfach.
 
 
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