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Thema: Dubiose Stellenausschreibungen vom 19.03.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Dubiose Stellenausschreibungen
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Miya89
Threadersteller

Dabei seit: 24.10.2008
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 19.03.2013 12:55
Titel

Dubiose Stellenausschreibungen

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Kürzlich erst hat mich meine Mutter wieder auf eine Stellenausschreibung einer SEHR großen Werbeagentur aufmerksam gemacht, die ich sehr verdächtig finde.

In der Berufschule habe Dozenten vor dieser Art von "Stellenausschreibung" (Bewusst in ""!) gewarnt.

Dabei handelt es sich um die Aufforderung Arbeitsproben mit einzureichen. Ansich ist das ja normal. Die Arbeitsproben aber in digitaler Form, hochauflösend UND sogar noch zu einem bestimmten Thema zu verlangen, finde ich sehr verdächtig. Da schrillen bei mir alle Copyright-Allarmglocken! Diese Forderung ist ja vlt für einen Wettbewerb angemessen mit dementsprechendem Preisgeld bei tatsächlicher Umsetzung in einem realen Projekt.

So aber kann man ja fast schon damit rechnen, das man lediglich eine Absage bekommt, die Entwürfe bei der Agentur im Archiv und im schlimmsten Fall in leicht veränderter Form auf der großen Plakatwerbung landet.

Google hat mir leider nur ausgespuckt das diese Vorgehensweise bei Werbetextern schon in der Kritik steht.

Bin ich da zu Paranoid? Ich würde dieses Thema gerne recherchieren. Habt ihr damit schon Erfahrungen gemacht? Solche dubiosen Anzeigen gesehen, oder wurdet tatsächlich von einer Agentur beklaut?

Jeder persönliche Bericht oder Links zu eventuellen Rechtssprechungen sind willkommen!

Danke schon mal.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.03.2013 13:50
Titel

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Nenn doch mal Ross und Reiter.
Wenn es sich um eine öffentliche Ausschreibung handelt, wäre einen Nennung hier ja klein Problem.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass es sehr grosse Werbeagenturen nötig haben, von Bewerbern themenbezogene Arbeitsproben zu verlangen um sie dann ohne Bezahlung zu verwenden.
Da käme es auch auf das "Kleingedruckte" bei der Ausschreibung an.
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