stickermaker
Dabei seit: 05.09.2007
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Verfasst So 11.05.2008 11:01
Titel AGB Standardklausel |
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Hallo,
seit einiger Zeit lese ich bei diversen Aufkleber-Herstellern (zu bezweifeln ob diese im Besitz einer Lizenz für die Herstellung der Aufkleber mit div. Marken Logos drauf sind) folgende klausel in den AGBs:
--- ZITAT
Gesch�tzte Namen geh�ren ihren Eigent�mern. S�mtliche der in unseren angebotenen Artikeln erw�hnten Namen von Marken, Waren oder Informationsanbietern geh�ren ihren Eigent�mern und werden ohne Gew�hrleistung der freien Verf�gbarkeit wiedergegeben. Die Namen sind entweder eingetragene Warenzeichen oder sollten als solche betrachtet werden.
Der Auftraggeber bzw. K�ufer erkl�rt, dass er im Besitz der f�r die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung f�r die Verwendung der Abbildungen, Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Auftragnehmer nicht �berpr�ft, ob der Auftraggeber im Besitz der f�r die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegen�ber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsanspr�chen wird f�r die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht versto�en, hat dies der Auftraggeber selbst zu verantworten. Wir fertigen ausschlie�lich im Kundenauftrag, keine Lagerware.
--- ENDE
Das ist schön und gut, aber durch die publizierung der Markenlogos auf der Homepage und die Möglichkeit direkt die Aufkleber zu kaufen (ohne vorner ein Musterstück dem Hersteller zu zusenden) ist die Klausel dann sowieso für den Mist ?
Was meint ihr ?
stickermacker
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