Alfkona
Threadersteller
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Ort: Süderau
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Verfasst Fr 23.03.2007 13:22
Titel Berücksichtigung der Dyskalkulie ? |
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In der Einladung zur AP 2007 gab ich unter Bemerkungen an, daß ich eine
offiziell anerkannte Dyskalkulie habe. Lehrern und IHK war es vorher schon bekannt.
Jedenfalls weiß ich zu 100%, daß Legasthenie bei der IHK in der Prüfung berücksichtigt wird.
Leider wird einem keine finanzielle Unterstützung vom Staat für Hilfen und weitere unterstützende Maßnahmen gewährt, weshalb ich mir auch keine professionelle Hilfe leisten konnte.
Es gab einen Kurs beim Arbeitsamt, der mir jedoch nicht weiter geholfen hat, da der Kurs hauptsächlich für
rechnerisch schwache Schüler ausgelegt war, nicht für Leute mit Dyskalkulie.
Hat jemand eventuell ein ähnliches Problem, oder weiß genauer bescheid?
Die Berücksichtigung bei der Prüfung wäre mein letzter Strohhalm.
Die zuständige Bearbeiterin bei der IHK hat mir leider bis dato noch keine Antwort zukommen lassen...
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