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Autor |
Nachricht |
Siaris
Threadersteller
Dabei seit: 29.08.2008
Ort: Köln
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.01.2009 14:08
Titel Schlechtes Zeugnis, was tun? |
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Hallo ihr Lieben.
Wegen eines für mich unzumutbarem Ausbildungsverhätnisses habe ich es nach einem langen Kampf mit Betrieb und DANK der IHK es endlich geschafft raus zukommen und erfolgreich zu wechseln.
Zack!
Krieg ich direkt noch einen rein gewürgt.
Ein sowas von mieses Zeugnis, dass kann sich niemand vorstellen.
Mal abgesehen von den Rechtschreibfehlern, alleine die Formulierung hört sich so an wie als hätte ich den ganzen Tag in der Nase gebohrt. Dabei habe ich mehrere Wochen hintereinander 50 Stunden pro Woche geschuftet und mir wirklich den Po aufgerissen obwohl ich das in den letzten Wochen hätte garnicht mehr machen brauchen.
Peng!
Mail gesendet um Bearbeitung des Zeugnisses... KEINE ANTWORT!
Was also tun?!
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Ninette-Rgbg
Dabei seit: 15.05.2007
Ort: Regensburg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.01.2009 14:18
Titel
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Huhu!
Also, wenn ich an deiner Stelle wär, dann würde ich vielleicht zuerst mit der IHK telefonieren und mal nachfragen.
Der nächste Schritt wäre dann ein unverbindliches Telefonat mit dem Anwalt deines Vertrauens.
Zum Arbeitszeugnis folgende Infos:
Das Bundesarbeitsgericht hat zum Inhalt des Arbeitszeugnisses einige Grundsätze aufgestellt. Das Arbeitszeugnis muß danach:
Alle für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers wesentlichen Angaben vollständig erhalten
- In seiner Aussage der Wahrheit entsprechen
- Vom verständigen Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein
- Dem Arbeitnehmer sein weiteres Fortkommen nicht unnötig erschweren
ein Arbeitszeugnis kann aber auch negative Wertungen enthalten. Die weitverbreitete Ansicht, es dürfe nichts Negatives im Zeugnis stehen, ist falsch. Im Gegenteil: Unterschlägt der Arbeitgeber wichtige Tatbestände, macht er sich eventuell gegenüber dem neuen Arbeitgeber haftbar.
In ein Arbeitszeugnis gehören grundsätzlich nur Tatsachen von Belang, an denen ein zukünftiger Arbeitgeber interessiert sein könnte. Bloße Behauptungen, Mutmaßungen oder gar Vorfälle, die für die Beurteilung der Leistung und des Verhaltens nicht charakteristisch sind, gehören nicht ins Zeugnis.
Wünsch dir auf jeden fall noch viel glück bei diesem Kampf und lass dich nicht unterkriegen!
LG
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curbiii
Dabei seit: 25.07.2006
Ort: im Westen
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.01.2009 16:01
Titel
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Hey Siaris.
Ich glaub auch, frag erst an der IHK und dann unverbindlich beim Anwalt. Das ist der richtige weg.
Ich hatte das selbe Problem wie du.
Ich bin damals auch gegangen, weils einfach nicht mehr ging... Zeugnis bekommen. Durchgelesen, und für mich als "Leihen" hat sich das schon total scheiße angehört... Ich bin damals zu einer Anwältin gegangen. Nicht, damit sie sich sofort einschlatet, sondern damit sie mir sagt, was falsch daran ist und was ich machen kann....
Sie hat sich das Dingen durchgelesen und meinte danach total entsetzt: "Für dieses Zeugnis hätte es erst eine Abmahnung geben müssen, sonst dürfen die dir das nicht austellen..."
Sie hat mir dann alle Formlierungen angetrichen und mir gesagt, wie es richtig heißen müsste. Ich hab dann das Zeugnis in Kopie mit den angestrichenen Sachen und einem netten Brief (von wegen Absprachen, gegenseitig keine Steine in den Weg legen, etc... ) an meinen alten Chef zurück geschickt, mit der Bitte das zu ändern. Haben Sie dann auch gemacht. Ich hab aber auch kurz erwähnt, dass ich es von einem Anwalt gegenlesen lassen habe. Sonst hätte er das auch nicht geändert...
Also mich hat die Beratung damals ca. 50 Euro geksotet. Ist zwar auch nicht wenig geld, aber es hat sehr gelolfen. Vor allem weil die Dame mir in ruhe erklärt hat, was man alles machen kann und man sich nich so "allein gelassen" vorkam.
Ich wünsch dir alles Gute. Das wichtigste ist schon mal, dass du da jetzt weg bist. Das ist wahrscheinlich das härtetste gewesen. Der Rest findet sich.
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.01.2009 16:20
Titel
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bei solchen Fällen hilft auch die örtliche Rechtsberatung des DGB kostenlos (allerdings nur für Mitglieder ...)
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