Dabei seit: 08.01.2008 Ort: - Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Mi 29.07.2009 11:52 Titel
Arbeitsplatzbrille
Hallo zusammen,
mit meinen fast 40 Jahren gehöre ich nun auch zu den Leuten, deren Sehleistung altersbedingt langsam etwas nachlässt. Kurz und gut - ich habe von meinem Augenarzt eine Arbeitsplatzbrille (oder auch Computerbrille) verschrieben bekommen. Zuerst habe ich, als ich die Brille bestellt habe, geschluckt: Gestell kostet, Gläser kosten, Entspiegelung kostet... alles zusammen im Sonderangebot bei einer großen Optikerkette 180 Euro. Autsch!
Danach ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den (Bildschirm-)Arbeitsplatz so gesundheitsförderlich wie möglich zu gestalten, und dazu gehört auch das Bereitstellen einer entsprechenden Brille.
Wer also merkt, dass er immer länger braucht, um sich auf seine Pixel auf dem Monitor zu konzentrieren (ganz extrem bei der Bildbearbeitung), der sollte sich zuerst mal vom Augenarzt untersuchen lassen und, so dieser eine Fehlsichtigkeit feststellt, die korrigiert werden muss, sich dann mit dem Arbeitgeber über einen Zuschuss (ggf. sogar vollständige Kostenübernahme) unterhalten. Der Arbeitgeber kann diese Brille dann steuerlich absetzen.
Gruß:
Martin
Zuletzt bearbeitet von Shay am Mi 29.07.2009 16:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 08.01.2008 Ort: - Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Mi 29.07.2009 12:06 Titel
ExMD hat geschrieben:
oder du lässt die brille von der steuer absetzen, wenn du sie für'n job brauchst.
geht auch
Aber dann muss ich sie selbst bezahlen. Ich bekomme ja nur die Steuern dafür zurück, nicht den Kaufpreis. Wenn jedoch mein AG die Brille bezahlt, ist sie damit für mich kostenlos... (Kann halt nur sein, dass der AG die Brille nach Vertragsende wieder zurückhaben will - aber wer macht sowas schon?)
Dabei seit: 27.03.2007 Ort: Bielefeld Alter: 33 Geschlecht:
Verfasst Mi 29.07.2009 13:51 Titel
Hallo,
wenn es darum geht, was Recht ist und was man davon bekommt, sieht man schnell, dass hier nicht alles so schön ist.
Die BildscharbV regelt hier vieles. ABER nicht alles wird auch umgesetzt.
Beispiele: ein Notebook MUSS nach BildscharbV mit externem Monitor betrieben werden (von Ausnahmen einmal abgesehen), da das Display dreh- und neigbar sein muss.
Man kann hier viele Sachen drin finden, was davon der AG wirklich umsetzt ist etwas ganz anderes. Aber Fragen kostet ja bekanntlich nichts.
Dabei seit: 27.01.2005 Ort: Saarland Alter: 33 Geschlecht:
Verfasst Mi 29.07.2009 14:21 Titel
Shay hat geschrieben:
ExMD hat geschrieben:
oder du lässt die brille von der steuer absetzen, wenn du sie für'n job brauchst.
geht auch
Aber dann muss ich sie selbst bezahlen. Ich bekomme ja nur die Steuern dafür zurück, nicht den Kaufpreis. Wenn jedoch mein AG die Brille bezahlt, ist sie damit für mich kostenlos... (Kann halt nur sein, dass der AG die Brille nach Vertragsende wieder zurückhaben will - aber wer macht sowas schon?)
das bezieht sich ja auch nur auf leute, die bereits eine brille haben. da wirds nämlich schwer nachzuweisen, dass man die wege und für die arbeit braucht.
Dabei seit: 03.08.2006 Ort: - Alter: 23 Geschlecht:
Verfasst Mi 29.07.2009 15:14 Titel
also hier in der Firma in der ich arbeite bekomme ich ein Arbeitsplatzbrille wenn ich sie benötige. Ich kann von einigen Gestellen auswählen und bekomme das komplett bezahlt. Allerdings ist das dann eben nur eine Bildschirmbrille. Die kann man für nichts anderes gebrauchen.
Ich brauch ne Brille aufgrund meiner Kurzsichtigkeit. Die Brille die ich dafür benötige musste ich also auch selbst bezahlen... Naja, aber darauf war ich versichert
Dabei seit: 08.01.2008 Ort: - Alter: 42 Geschlecht:
Verfasst Mi 29.07.2009 16:17 Titel
S.Franke hat geschrieben:
Man kann hier viele Sachen drin finden, was davon der AG wirklich umsetzt ist etwas ganz anderes. Aber Fragen kostet ja bekanntlich nichts.
LG Stulle
Now we're talking - Genau das ist ja das Ding. Die meisten kommen gar nicht auf die Idee, den AG mal wenigstens zu fragen - darum poste ich den Quatsch ja hier auch. Letztlich profitiert doch der AG davon, dass er mal ein bisschen Geld in die Hand nimmt, er sorgt ja dafür, dass Deine Arbeitsleistung zumindest auf dieser Basis erhalten bleibt. Zwei Tage Fehlen wegen massiver Kopfschmerzen sind schon erheblich teurer als so eine dumme Brille...
Oftmals wissen die AGs ja auch gar nicht, was sie können, dürfen und sollen. Mein AG war auch überrascht, dass er eigentlich dazu verpflichtet ist (hab ich ihm aber erst gesagt, nachdem er gezahlt hat - wollte nicht gleich mit der Axt auf ihn losgehen). Er hat die Kosten freiwillig übernommen, als ich ihn drauf ansprach - und ich hätte mich auch durchaus über die Hälfte gefreut.
Wie gesagt: Fragen kostet nix. Oder ander ausgedrückt: Ein Nein hast Du - ein Ja kannst Du kriegen!
Dabei seit: 16.01.2004 Ort: Brühl Alter: 28 Geschlecht:
Verfasst Mi 29.07.2009 17:03 Titel
Hmm ... maln Beispiel:
Wenn jemand schon seit ein paar Jahren Kontaklinsen trägt, weil er etwas kurzsichtig ist und zum Augenarzt geht und der feststellt, dass sich die Sehschärfe aufgrund der Arbeit am Computer verschlechtert hat ... könnte man dann auch seinen AG fragen?
Oder müsste man dann die Kontaktlinsen, sobald das Büro verlassen wird, ausziehen?
Oder gilt das ganze sowieso nur für Brillen?
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.