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Thema: Font in Logo veröffentlichen vom 18.01.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Typografie -> Font in Logo veröffentlichen
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InfoAssi
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2009
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Verfasst Mo 18.01.2010 20:42
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Font in Logo veröffentlichen

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Ich habe momentan ein Website-Projekt im kreativen Bereich am laufen. Dafür habe ich ein Logo erstellt, welches aus Buchstaben und Ziffern besteht. Verwendet habe ich die Schriftart "Riesling" von Bright Ideas, was u.a. auf www.dafont.com frei zur Verfügung steht. Für den Content habe ich eine andere Schriftart, das ist kein Problem. Es geht also nur um das Logo, was ich mir später schützen lassen werde/will. Insofern ist es für mich rechtlich Relevant zu wissen, ob ich auch eine kostenlos, zum Download bereitstehende Schriftart auf meiner Website veröffentlichen darf.
Für konkrete Informationen oder Hinweise wäre ich sehr dankbar.
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Illunatic

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Bonn
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 18.01.2010 20:57
Titel

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Bright Ideas gibt es schon lange nicht mehr und die haben leider nie eine Linzenzbestimmung zu den Fonts gepackt.
Die Schriften geistern immernoch im Netz herum, aber es gibt scheinbar keine Kontaktmöglichkeit mehr. Es gba auch meines Wissen nie eine Website.

Nun ist die Frage, ob man das Risiko eingehen kann, diesen Font kommerziell zu nutzen, da er ja auf zig Webseiten frei verfügbar ist und der Hersteller auf die vielen Kommentare und Fragen zur Lizensierung nie eingegangen ist (siehe u.a. die Kommentare zu Riesling auf dafont.com)
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InfoAssi
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2009
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Verfasst Mo 18.01.2010 21:59
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Die Website soll nur der Präsentation dienen. Es wird kein Verkauf von Produkten geben oder Diensleistungen angeboten. In dem Sinne kommerziell ist sie also nicht. Im Moment soll (wie schon erwähnt) das Logo auch nur als Identifikationsmerkmal dienen und noch nicht eingetragen werden. Eine Firma habe ich ebenso nicht.
In den Comments bei dafont habe ich ebenfalls nachgelesen. Keine wirkliche Hilfe. Einen hilfreichen Kontakt findet man auch nicht.
Zitat:
Nun ist die Frage, ob man das Risiko eingehen kann

Die Schriftart wurde nachträglich noch bearbeitet und mit Lichteffekten versehen. Laut Urheberrechtsgesetz müssen "Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes geschehen". Da der Urheber aber nicht mehr erreichbar ist, der Download frei zur Verfügung steht und keinerlei Schutz auf dieses Werk nachträglich erhoben wurde, sollte es doch rel. unbedenklich sein, oder? Bei dafont wurde der Download am 17. Mai 2008 angeboten, bei maxfonts am 1. Juli 2008, alles andere wurde nachträglich 2009 veröffentlicht. Bei manchen Anbietern steht kein Autor da. Man kann also evtl. davon ausgehen, dass die Downloads entweder frei sind oder unsachgemäß angeboten worden.
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InfoAssi
Threadersteller

Dabei seit: 13.10.2009
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Verfasst Di 19.01.2010 15:31
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Mein Team, einschließlich mir, hat sich nun entschlossen das Logo in "Riesling" zu veröffentlichen und im Imprint auf Deutsch u. Englisch einen Eintrag zu versehen, wo wem die Schriftart stammt. Da man an den Autor "Bright Ideas" nicht mehr ohne weiteres herankommt, wird sich hoffentlich niemand daran anstoßen.

Für wie bedenklich haltet ihr diese Variante?
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Chasm01

Dabei seit: 17.04.2011
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Verfasst So 17.04.2011 17:53
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Hallo!

Ich stehe vor dem selben Problem und werde im Netz leider nicht fündig. Ich möchte die Schriftart für ein Firmenlogo benutzen, also für Kommerzielle Zwecke. Finde aber nirgends zu dieser Schrift eine Lizenz oder etwas was darauf hin weißt.

Gibt es vielleicht mittlerweile aktuellere Informationen?
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst So 17.04.2011 18:08
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Wen interessierts? Entscheidend ist, für wie bedenklich das der zuständige Richter finden wird/würde.
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Chasm01

Dabei seit: 17.04.2011
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Verfasst So 17.04.2011 18:21
Titel

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Davon möchte ich es aber nicht nur abhängig machen.
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst So 17.04.2011 18:22
Titel

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Ich bezog micht auf die Frage hier im Forum. Wenn Dir jetzt 3 sagen „ist ok“ und 4 „würde ich nicht machen“ dann weißt Du auch nicht mehr.
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