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Thema: Zahlungsfristen/Zahlungserinnerung vom 06.11.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Zahlungsfristen/Zahlungserinnerung
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Smeihh
Threadersteller

Dabei seit: 22.06.2007
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Verfasst Sa 06.11.2010 20:41
Titel

Zahlungsfristen/Zahlungserinnerung

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Hallo,
ich habe Briefbögen layutet, drucken lassen und dem Kunden zugesandt.
Im Paket enthalten war die Rechnung für den Job.
Ich hab blöderweise auf der Rechnung nicht aufgeführt bis wann der Betrag gezahlt werden muss.
Nun ist der Versand ca. 3-4 Wochen her. Ab wann darf ich eine Zahlungserinnerung schicken?
Und wie ist es überhaupt mit den Rechnungen. Darf ich selbst entscheiden bis wann mein Kunde zu zahlen hat oder ist das gesetztlich geregelt?
Gruß
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naturalshirts

Dabei seit: 15.06.2009
Ort: Potsdam
Alter: 54
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 06.11.2010 21:26
Titel

Re: Zahlungsfristen/Zahlungserinnerung

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Smeihh hat geschrieben:
Hallo,
ich habe Briefbögen layutet, drucken lassen und dem Kunden zugesandt.
Im Paket enthalten war die Rechnung für den Job.
Ich hab blöderweise auf der Rechnung nicht aufgeführt bis wann der Betrag gezahlt werden muss.
Nun ist der Versand ca. 3-4 Wochen her. Ab wann darf ich eine Zahlungserinnerung schicken?
Und wie ist es überhaupt mit den Rechnungen. Darf ich selbst entscheiden bis wann mein Kunde zu zahlen hat oder ist das gesetztlich geregelt?
Gruß


Schau mal hier:

http://www.ra-kotz.de/zahlungsverzug1.htm
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Verfasst Sa 06.11.2010 21:44
Titel

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Mahnung schicken (ohne Mahngebühren), eine Frist von 5 Tage setzen und das Ende der Frist benennen (Datum angeben) - das nächste mal genau draufschreiben - z.B. 10 Tage netto bis zum 31.12.2010 - wie auch in dem Link zu lesen ist. Hättest Du nur 10 Tage netto auf der Rechnung stehen, könnte man sich den Satz rechtlich auch sparen.
 
 
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