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Verfasst Sa 06.11.2010 20:41 Titel
Zahlungsfristen/Zahlungserinnerung
Hallo,
ich habe Briefbögen layutet, drucken lassen und dem Kunden zugesandt.
Im Paket enthalten war die Rechnung für den Job.
Ich hab blöderweise auf der Rechnung nicht aufgeführt bis wann der Betrag gezahlt werden muss.
Nun ist der Versand ca. 3-4 Wochen her. Ab wann darf ich eine Zahlungserinnerung schicken?
Und wie ist es überhaupt mit den Rechnungen. Darf ich selbst entscheiden bis wann mein Kunde zu zahlen hat oder ist das gesetztlich geregelt?
Gruß
Dabei seit: 15.06.2009 Ort: Potsdam Alter: 54 Geschlecht:
Verfasst Sa 06.11.2010 21:26 Titel
Re: Zahlungsfristen/Zahlungserinnerung
Smeihh hat geschrieben:
Hallo,
ich habe Briefbögen layutet, drucken lassen und dem Kunden zugesandt.
Im Paket enthalten war die Rechnung für den Job.
Ich hab blöderweise auf der Rechnung nicht aufgeführt bis wann der Betrag gezahlt werden muss.
Nun ist der Versand ca. 3-4 Wochen her. Ab wann darf ich eine Zahlungserinnerung schicken?
Und wie ist es überhaupt mit den Rechnungen. Darf ich selbst entscheiden bis wann mein Kunde zu zahlen hat oder ist das gesetztlich geregelt?
Gruß
Mahnung schicken (ohne Mahngebühren), eine Frist von 5 Tage setzen und das Ende der Frist benennen (Datum angeben) - das nächste mal genau draufschreiben - z.B. 10 Tage netto bis zum 31.12.2010 - wie auch in dem Link zu lesen ist. Hättest Du nur 10 Tage netto auf der Rechnung stehen, könnte man sich den Satz rechtlich auch sparen.
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