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Thema: Was darf oder muss auf eine Produktverpackung ? vom 16.01.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Was darf oder muss auf eine Produktverpackung ?
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Autor Nachricht
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 16.01.2016 16:53
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Nein, nicht albern ... die meisten Antworter in diesem Forum leben von ihrer Arbeit und sind trotzdem bereit, anderen Leuten Hilfe anzubieten und tun das auch. Aber nicht, wenn sie das Gefühl haben, das jemand zu faul ist ...
--
In deinem speziellen Punkt geht es um eine juristische Frage und solche Fragen kann und sollte ein Forum wie das unsrige nicht beantworten. "Holzspielzeug" klingt nach Kindern, "Kinder" klingt immer nach besonderen rechtlichen Vorgaben, was zum Beispiel die Giftigkeit aller (!) Materialien (auch der Verpackung) angeht ... Auch die Frage, welcher Umfang die Adresse haben muss, ist eine solche rechtliche Frage ...
--
Wenn ich dir jetzt ohne den Text zuvor geschrieben hätte, dass das alles vollkommen egal sei, dass es lediglich wichtig ist, dass deine Gestaltung top ist, schließlich bist du der Gestaltende und nicht der Wasweißich ... Und du hättest mir das geglaubt, hättest es so gemacht und alles wieder einstampfen lassen müssen. Was meinst du, welche rechtlichen Grundlagen hättest du bei einer solchen Antwort gegen das Forum, gegen mich gehabt ... genau: Keine ...
Aber du hättest die A...karte gehabt. Eventuell deine Bekannte noch eine Strafzahlung leisten müssen.
Darum: bei allen Fragen, die rechtliche Auskünfte betreffen: Fragt einen RA, fragt eine Rechtsberatung eurer Versicherung ...
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gjet

Dabei seit: 09.10.2008
Ort: Graz, Österreich
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 17.01.2016 10:47
Titel

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Und noch ein einfacher Tipp (ich hatte auch noch keine Spielzeugverpackung zu gestalten):

Sieh dir andere Spielzeugverpackungen aus eurem Land an - die meisten werden ähnlich beschriftet sein, was das Kleingedruckte angeht...


LG
Markus
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 18.01.2016 10:27
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Ich habe mal (ist echt schon eine Weile her) Verpackungen gestaltet für Hersteller die bei Aldi gelistet sind. Da gibt es ausser der allg. Richtlinien noch die von Aldi selbst. Also falls das Spielzeug bei ausgewählten Händlern verrtrieben wird, müsste man auch da Info einholen. Nur als Tipp, ist ja nicht immer so.

Soweit ich mich noch erinnere, ändern sich die Pflichtangaben je nach Inhalt. Wichtig ist aber eine deutlich Kennung des Inhalts, Die Abfallentsorgung (muss ja nicht Grüner Punkt sein), Angaben zum Hersteller (kann auch der eigentlich Auftraggeber sein, hängt von der Stückzahl ab) und Fertigungsland (muss auch nicht zwingend das Herstellungsland sein) und eine Altersempfehlung bei Spielzeugen. Das ist aber nur ein Gedächtnis-Protokoll.

Es ist tatsächlich ratsam, sich evtl rechtlichen Beistand zu leisten oder sich selbst mit der Richtlinie für Spielzeuge auseinanderzusetzen.
 
Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 55
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 18.01.2016 11:10
Titel

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Vielleicht ist es ja auch für andere interessant.

Für Spielzeuge gibt es strenge EU-Richtlinien, was die CE-Kennzeichnung angeht. Hier ist ein informativer Link dazu. Wichtig! CE-Kennzeichen müssen beantragt werden, bevor sie auf die Verpackung dürfen.

Gleiches gilt für das Duale System (Grüner Punkt).

Herstellerangaben müssen entweder direkt auf dem Produkt angebracht sein oder auf der Verpackung selbst (Identität des Herstellers mit Name, ggf. Marke und Anschrift). Eine Angabe der Homepage ist nicht notwendig, aber sinnvoll.

Wichtig sind auch Altersangaben / Warnhinweise (z.B. nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet). Also Angaben, die auch kaufentscheidend sein können. Ggf. muss noch eine Gebrauchsanweisung mit auf die Produktverpackung.

Spielwaren müssen mit einer Typen- oder Chargen-Nummer versehen sein, die dauerhaft lesbar entweder am Produkt selbst oder auf der Verpackung angeben wird.

Für Textilien gilt außerdem das Textilkennzeichnungsgesetz.

EAN-Codes sind sinnvoll.

Weitere Angaben wie z.B. TÜV-Zertifikate, Öko-Tex-Label, ECARF-Siegel oder weitere Prüfsiegel dürfen mit auf die Verpackung, müssen aber nicht.

edit: kein Anspruch auf Vollständigkeit!


Zuletzt bearbeitet von Jade-Haus am Mo 18.01.2016 11:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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entlein82

Dabei seit: 03.08.2010
Ort: Nürnberg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 18.01.2016 11:16
Titel

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Wenn das Spielzeug Batterien enthält müssen auch Hinweise zur Batterieentsorgung und zum Umweltschutz mit drauf!
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Zoro

Dabei seit: 06.05.2008
Ort: Helvetia
Alter: 32
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 18.01.2016 12:18
Titel

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worshipper, wenn du nicht helfen willst, dann mach den Thread doch einfach wieder zu, anstatt die ersten Beiträge hier vollzuspammen...
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Moosdapper

Dabei seit: 19.04.2010
Ort: Allgäu
Alter: 33
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 18.01.2016 12:34
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Hier eine allgemeingültige Liste zu bekommen ist m.E. nach unmöglich. Da greifen viel zu viele Faktoren zusammen.

Wie schon geschrieben, gibt es zahlreiche Verordnungen Seitens der EU, des Bundes oder sogar der Länder, die beachtet werden müssen. Dazu kommen die Vorgaben des Herstellers und ggf. des Vertriebspartners.

Zu den Normen: Ich hatte vor zwei Jahren viel mit Getränkeetiketten zu tun. Ein Kunde hat neue Etiketten drucken lassen und musste die gesamte Auflage (7,5 Mio Etiketten, 7-farbig) im Nachhinein einstampfen lassen, da das Wort "Gerstenmalz" nicht fett gedruckt war.
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Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 55
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 18.01.2016 12:52
Titel

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Edathy hätte wahrscheinlich eine höhere Strafe bekommen, wenn er eine fehlerhafte Verpackung für Kinder-Produkte gemacht hätte. * grmbl *
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