flipper
Threadersteller
Dabei seit: 04.01.2007
Ort: Düsseldorf
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mi 11.04.2007 21:27
Titel Was bedeutet eigentlich "Marke" ? |
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Hallo allerseits,
bin zufällig in wikipedia über das wort "marke" gestolpert. es scheint so als würde mit marke ausschließlich "Trademark" - also die Eintragung im Patentamt gemeint sein.
Spricht man nicht auch von einer "Marke" wenn sie nicht amtlich eigetragen ist? Wenn ich zum Beispiel an Arten von Logos denke. Hier spricht man ja auch von "Wortmarke, Bildmarke, etc...".
Ich hoffe ihr helft mir weiter
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sk439
Dabei seit: 18.04.2005
Ort: Stade
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 11.04.2007 21:39
Titel
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Unter einer Bild-/Wortmarke oder „Wort-/Bildmarke versteht man eine dauerhafte Kombination zwischen grafischen und textlichen Elementen in einer Darstellung (z. B. Logo, Emblem, etc.).
Beispiel für eine Wort-Bildmarke. Das ®, im Bild oben rechts, kennzeichnet die Wort-Bildmarke als amtlich eingetragen, hat in Deutschland aber keine Relevanz
Beispiel für eine Wort-Bildmarke. Das ®, im Bild oben rechts, kennzeichnet die Wort-Bildmarke als amtlich eingetragen, hat in Deutschland aber keine Relevanz
Die Bezeichnung Bild-/Wortmarke erklärt sich aus der Kombination aus Grafik (Bild) und Text (Wort). Damit grenzt sie sich von Marken ab, die aus reinem Text oder reiner Grafik bestehen. Grundsätzlich gilt, dass die Marke nicht mit einer handelsüblichen Schreibmaschine darstellbar sein darf, da sie sonst als Wortmarke gilt. Eine Grafik zu dem Text ist aber nicht zwingend erforderlich, solange die Schrift selbst grafische Merkmale aufweist (z.B. spezieller Font).
Wird einer Bildmarke vorübergehend Text hinzugefügt (z. B. im Rahmen von Aktionen, Jubiläen), liegt keine Bild-/Wortmarke vor. Erst wenn Bild und Wort regelmäßig zusammen verwendet werden oder durch das Corporate Design als zusammengehörig definiert werden, spricht man von einer Bild-/Wortmarke.
Markenrechtlich betrachtet ist eine Bild-/Wortmarke ein Zeichen, die sowohl eine Buchstabenfolge, als auch graphische Gestaltungselemente aufweist.
Im Gegensatz zur reinen Wortmarke können auf diese Weise auch Begriffe markenrechtlich geschützt werden, die als reine Wortmarken wegen mangelder Unterscheidungskraft oder einem bestehenden Freihalteinteresse - beispielsweise beschreibende Begriffe - dem Markenschutz nicht zugänglich sind. Der entstehende Schutz erstreckt sich dabei jedoch nur auf die Gesamtheit der Marke, d. h. auf Wort- mit Bildbestandteil.
Der grafische (Bild-) Anteil wird mit der Wiener Klassifikation beschrieben.
Da der Inhaber einer eingetragenen Marke aufgrund des Benutzungszwangs gezwungen ist, seine Marke zu benutzen, dürfen die Abweichungen zwischen der eingetragenen und der benutzten Marke nur unwesentlich sein.
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