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Thema: Verwendung von Landeswappen vom 02.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Verwendung von Landeswappen
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naturalshirts

Dabei seit: 15.06.2009
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Verfasst Di 04.08.2009 12:07
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Typografit hat geschrieben:
In österreich und Deutschland sind die Fahnen mit dem Wappen und die Wappen der Länder besonders geschützt und dürfen ausschließlich von offizieller Stelle für Urkunden (z.B. auch Autokennzeichen), Flaggen, Fahrzeuge udglm. verwendet werden. Jede andere Verwendung ist strafbar.
Ich glaube, die lexarische Verwendung, etwa in Lehrbüchern, ist zulässig.


Und meine Frage: Gilt es ohne Wappen nicht als Staatsfahne?
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Typografit

Dabei seit: 31.01.2006
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.08.2009 12:13
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Nein, als Landes- und Natiomalfahne. Aber der Begriff ist unwichtig, solange die legale Verwendung sichergestellt ist.
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dcn

Dabei seit: 20.08.2008
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.08.2009 14:59
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Hey Ho,

ich dacht immer das:
Zitat:
Die amtlichen Wappen der Körperschaften des öffentlichen Rechts genießen in Deutschland keinen urheberrechtlichen Schutz, da sie amtliche Werke sind.

und nach
Zitat:
§ 5 UrhG Amtliche Werke
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.
(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.
(3) Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt...


*pah*
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Typografit

Dabei seit: 31.01.2006
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.08.2009 15:06
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Aber hier haben wir es mit Hoheitszeichen zu tun, deren unrechtmäßige Verwendung ausdrücklich untersagt ist.
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dcn

Dabei seit: 20.08.2008
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.08.2009 15:41
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hmmm. Nun gut. wiederrum betrifft die Beschreibung laut Wikipedia Selbiges:
Zitat:
Unter einem Hoheitszeichen oder Hoheitssymbol versteht man das Symbol zur Repräsentation einer Staatshoheit. Im Allgemeinen sind das im Wesentlichen Fahnen, Flaggen, Wappen, Abzeichen und Dienstsiegel.


Nur die Verunglimpfung sollte demnach strafbar sein StGb90b.
Auch das Nachmachen von Siegeln oder Stempeln welche Legitimationen erwirken könnten, denk ich, ist nicht legal.

btw: ist das eine nichtjuristische Meinung die ich mir beim benutzen von Wappen o.ä. durch mehr oder minder schlüssige Aussagen im Netz gebildet hab.
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Typografit

Dabei seit: 31.01.2006
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.08.2009 17:57
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dcn hat geschrieben:
hmmm. Nun gut. wiederrum betrifft die Beschreibung laut Wikipedia Selbiges:
Zitat:
Unter einem Hoheitszeichen oder Hoheitssymbol versteht man das Symbol zur Repräsentation einer Staatshoheit. Im Allgemeinen sind das im Wesentlichen Fahnen, Flaggen, Wappen, Abzeichen und Dienstsiegel.


Nur die Verunglimpfung sollte demnach strafbar sein StGb90b.
Auch das Nachmachen von Siegeln oder Stempeln welche Legitimationen erwirken könnten, denk ich, ist nicht legal.

btw: ist das eine nichtjuristische Meinung die ich mir beim benutzen von Wappen o.ä. durch mehr oder minder schlüssige Aussagen im Netz gebildet hab.
Dennoch hat jeder Staat die Nutzung seines speziellen Hoheitszeichen eingeschränkt. Unter Staat verstehe ich einerseits die Länder (Bundesländer) aber auch den Gesamtstaat (Deutschland oder Österreich). Es gibt wohl Einschränkungen der Nutzung. So kann die Polizei jeden Fahnenträger abmahnen, der so was herumträgt. Dass es unter bestimmten Umständen (etwa Fußballspielen) toleriert wird, hat mehr mit Deeskalation als mit mangelnden Recht zu tun.
Jeder Staat hat netsprechende Gesetze, manche sind auch im Internet zitiert oder deutlich gemacht: Bayern, Hamburg, Thüringen, NRW, Baden_Württemberg und andere mehr.
Zudem bieten de meisten Länder eine Form an, die frei verwendbar ist. Ist auch aus den obigen Links erkennbar.

Nein, jegliche Verwendung dieser Hoheitszeichen ist illegal. In Österreich ist man da noch heikler als in Deutschland. Dort gilt eine absichtliche Veränderung eines Wappens (z.B. das absichtliche Verkratzen eines Autokennzeichens im Wappenbereich) als Urkundenfälschung. Das mussten einige islamische Taxifahrer unlängst feststellen, die im Bereich der Kreuze der Landeswappen (das haben einige) bewusst Kratzer rein machten. Au weh! Und zu recht!
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nickdesign

Dabei seit: 28.02.2007
Ort: South London
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.08.2009 19:02
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In Berlin sind übrigens auch die Bezirkswappen geschützt, man darf Sie nur in abgewandter Form benutzen.
Das Spandauer Wappen hat zb so eine Rüstung drauf, die darf wohl nicht mit drauf sein, das dürfen nur Offizielle Stellen uns wurde das gesagt als ich an einem Projekt für einen Mieterverein arbeitete.
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Typografit

Dabei seit: 31.01.2006
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Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 04.08.2009 19:08
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nickdesign hat geschrieben:
In Berlin sind übrigens auch die Bezirkswappen geschützt, man darf Sie nur in abgewandter Form benutzen.
Das Spandauer Wappen hat zb so eine Rüstung drauf, die darf wohl nicht mit drauf sein, das dürfen nur Offizielle Stellen uns wurde das gesagt als ich an einem Projekt für einen Mieterverein arbeitete.
Übertragbar gilt das selbe für die meisten Kommunen, Städte, und Landkreise, in Österreich respektive Gemeinden, Städte, und Bezirkshauptmannschaften, in Wien auch für die 23 Gemeindebezirke.

Zuletzt bearbeitet von Typografit am Di 04.08.2009 19:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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