mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Di 16.04.2024 09:49 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Verlagsrechtliche Angaben im Impressum vom 09.12.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Verlagsrechtliche Angaben im Impressum
Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 28.04.2005 10:31
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Wenn diese eine unterschiedliche Stellung haben, wie bei GmbH etc: Ja.
Sonst: Nein. Die Innung hat damit eigentlich (fast) nichts zu tun.

Wichtig sind nur die Angaben auf der Gewerbe-Anmeldung
und etvl. der Handelsregistereintrag. (Soweit Vorhanden)
  View user's profile Private Nachricht senden
ypsiw

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Nienhagen
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 28.04.2005 10:42
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

cyanamide hat geschrieben:
Wenn diese eine unterschiedliche Stellung haben, wie bei GmbH etc: Ja.


Und wie ist es, wenn einer den Meistertitel hat und der andere nicht? Ansonsten wäre alles gleichgestellt.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 28.04.2005 11:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich kann es nicht in allen Berufszweigen sagen, aber inzwischen
müssen viele Pflichmeisterberufe ja nicht zwangsläufig den Meister
gleichzitig als Inhaber haben, Mitarbeiter reicht aus.

Da denke ich dass keine Reihenfolge existieren muss.
Verantwortliche Person im Impressum einer Website muss
ja nicht der Meister sein.
  View user's profile Private Nachricht senden
Rene Adam

Dabei seit: 27.05.2008
Ort: Merenberg
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 10.09.2008 22:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Warum muss eigentlich die Druckerei genannt werden? habe es gegoogelt und bevor ich ein neues thema eröffne will ich es mal in diesem versuchen... google konnte auch net helfen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.09.2008 07:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

(in der Hoffnung, dass es um PrintProdukte geht und nicht um ein Web-Impressum ... aber wir sind schließlich im Print-Bereich ...)
ich habe jetzt schon ca. 2000 Bücher mit Impressi hinter mich gebracht.
Mein Minimal-Impressum sieht so aus und ist noch nie bemängelt worden:
----
2. erw. Auflage, Monat 2008
1. Auflage, Monat 2004
Satz und Gestaltung: Name, Ort
Umschlaggestaltung: Name, Ort
Druck und Bindung: Name, Ort
Copyright Verlag, Ort Jahreszahl (zwischen Ort und Jahreszahl KEIN Komma)
Alle Rechte vorbehalten

www.xyz.de
---
Unterscheiden muss man da zwischen
- notwendigen
- vom Verlag/Herausgeber gewünschten
- zusätzlichen Angaben

Notwendig ist
- Herausgeber/Verlag, der aber nicht mit Adresse da stehen muss (zumindest wenn es eine eingetragene Firma ist). Bei Firmen die gleichzeitig juristische Personen (z.B. GmbH) sind, brauchen da auch keine Eigennamen zu stehen.
- Träger und Jahr des Copyrights (eine übliche Notation wäre dafür: copyright Name, Ort Jahreszahl)
- Wievielte Auflage ... bei Veränderungen von Nachauflagen entsprechende Angaben (erweiterte, überarbeite, gekürzte etc.)
- ISBN bei Büchern / ISSN bei regelmäßig erscheinenden Publikationen (vom Jahrbuch bis zur Zeitung)
- juristisch korrekte Hinweise, wenn es ein Nachdruck eines anderen Copyright-Besitzers ist (mit entspr. bibliographischen Angaben ... Formulierung meist nach Wunsch des Erst-Copyrights ...)
- bei Dissertationen - für die Veröffentlichungspflicht besteht - Hinweis auf die Diss/Uni (evtl. mit Universitätsnummer)
- juristische Hinweise, die sich auf die Weiterverwendung des Contents beziehen (zum. Alle Rechte vorbehalten)
- Grafik / Satz / Litho (da kann es sich um gestalterische Tätigkeit mit einem Recht auf geistiges Eigentum handeln!)

Gewünscht kann zum Beispiel sein:
"5. Auflage 80.000-85.000" (gibts in den verschiedensten Notationen = ist eigentlich Werbung)
Webseite des Verlags/Herausgebers = ist eigentlich Werbung

zusätzliche Angaben (eigentlich auch Credits ...)
Wer hat an dem Projekt mitgewirkt: Druck / Papier / Bindung (da würde aber auch ausreichen: Gesamtherstellung: XYZ Verlag)
Angabe der Deutschen Bibliothek (da ist ein Hinweis, dass weitere Informationen über das Buch auf der WebSeite der Deutschen Nationalbibliothek hinterlegt sind = früherer CIP-Eintrag)
---
Und dann kann es - je nach Kundenwunsch - noch mit zusätzlichen Informationen ohne Ende weitergehen ...

EDIT: Ich habe Satz/Grafik/Litho in den Bereich "notwendig" gesetzt s.o.


Zuletzt bearbeitet von Frank Münschke am Do 11.09.2008 09:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Rene Adam

Dabei seit: 27.05.2008
Ort: Merenberg
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.09.2008 08:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Danke für deine ausführliche Antwort.

wie ein Impressum gestaltet wird, wissen wir, aber einer unserer Kunden will nicht, dass die druckerei genannt wird.

es geht übrigens um einen reisekatalog und nicht um ein Buch.

Also nocheinmal ganz explizit die Frage: WArum wird immer die Druckerei genannt? Hat es sich so eingespiel in der Branche und die bekommen immer Kostenlose werbung, oder gibt es da ein deutsches, oder sogar EU gesetz?

achja und wenn die Druckerei nicht genannt werden muss, wäre ich noch über eine quelle die das sagt sehr dankbar.


Zuletzt bearbeitet von Rene Adam am Do 11.09.2008 08:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.09.2008 09:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo Rene
Ich habe des Öfteren keine Druckerei im Impressum aufgeführt (auf besonderen Wunsch der Herausgeber), dann habe ich das aber mit der Druckerei abgesprochen ... Ich glaube nicht, dass es da ein zwingendes Recht zu gibt (auf EU-Ebene schon gar nicht, da wird bekanntlich wesentlich weniger reglementiert als in Deutschland) - lass mich da aber gerne eines anderen belehren. Ich habe die Nennung der diversen Dienstleister immer unter dem Motto: "das gehört zum guten Ton unter Kollegen" verstanden. Sicherlich ist das Werbung, aber die Nennung von Dir ist ebenso Werbung ...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Rene Adam

Dabei seit: 27.05.2008
Ort: Merenberg
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 11.09.2008 09:14
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Lieber Frank,

ja, es ist schon klar das es der gut ton ist.

aber speziell bei diesem projekt ist das sehr kompliziert... die druckerei vo vorjahr hat unsaubere arbeit geleistet, uns als agentur ver**cht (AE einbehalten) nicht Termingerecht geliefert usw.

Jetzt wollen wir eine andere Druckerei nehmen, aber im erweiterten Vorstand des Kunden ist ein Verwandter der druckerei aus dem vorjahr.. um spätere diskussionen zu vermeiden will der kunde aus diesem grund generell das nennen der druckerei vermeiden, damit ale anderen Vorstandsmitglieder nicht sehen, das die druckerei des einen nicht mehr genommen wurde...

ist sehr kompliziert, logisch nicht verständlich, aber Kundenwunsch.

der Kunde will jetzt wissen wo steht, das es nicht rechtlich erforderlich ist, die druckerei zu nennen.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen [Druckerauflösung] Angaben über Angaben = Verwirrung!
Indesign CS 4 und dpi-Angaben
Schriftgröße bei Angaben
Weißgrad-Angaben
Unterschiedliche dpi Angaben
Genau angaben zu DIN 676
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.