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Thema: Verbots- Warnzeichen usw. DIN 4844-2 vom 27.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Verbots- Warnzeichen usw. DIN 4844-2
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sandoz
Threadersteller

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Verfasst Do 27.08.2009 16:06
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Verbots- Warnzeichen usw. DIN 4844-2

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Hallo,

Ich habe den Auftrag von meinem Chef bekommen, etwas über die Verbotszeichen bzw. Warnzeichen usw. zu schauen, ob es da Normen gibt (ja, DIN 4844-2) und irgendwelche Regeln an die man sich halten muss.

Farbwerte habe ich schon rausgefunden, habe das ganze auch brav nachgesetzt, jetzt steht allerdings die Frage im Raum, ob es da eine Vorschrift gibt, wie groß man diese Schilder auf Produktverpackungen platzieren muss ... obs da überhaupt vorgaben gibt, oder ob es einfach nur gut sichtbar sein muss.

Es geht um die Warnzeichen (gelb dreieckig und schwarzes symbol):
Warnung vor einer Gefahrenstelle
Warnung vor feuergefährlichen Stoffen

und Verbotszeichen (roter rand, rund, durchgestrichenes Symbol)


So wirklich finde ich dazu im Internet nichts, auch die DIN an sich ist nicht wirklich einsehbar ... * Ich geb auf... *


Weiß da jemand mehr?

Ich wäre wirklich sehr dankbar * Keine Ahnung... *
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WSHannemann

Dabei seit: 15.10.2006
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Verfasst Do 27.08.2009 18:10
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Hallo, gemäß BGV A8 W00, DIN 4844-2 D-W000, ISO 7010.

Wollt Ihr die selber drucken?
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sandoz
Threadersteller

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Verfasst Do 27.08.2009 19:56
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WSHannemann hat geschrieben:
Hallo, gemäß BGV A8 W00, DIN 4844-2 D-W000, ISO 7010.

Wollt Ihr die selber drucken?


Die Sicherheitszeichen sollen auf eine Verpackung gedruckt werden,
"drucken" tun wir selber nicht, aber wir sollens ja zum Druck schicken. Lächel

Hab jetzt noch ein bisschen recherchiert:
http://www.sidiblume.de/info-rom/bgvr/bgv_a08.htm
unter Punkt 4 findet man da tausend Angaben wie die Schilder auszusehen haben,
aber wie groß die auf Printprodukten sein müssen, kein Wort. *balla balla*

btw: ich hoffe ja immer noch dass ein Verpackungsspezialist sich hierher verirrt. *hu hu huu*
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WSHannemann

Dabei seit: 15.10.2006
Ort: Munster
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.08.2009 22:38
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Hallo, also bei Warnhinweisen (Gelbe Schilder) ist mir nicht bekann das die eine bestimme Größe haben müssen. Soll das als Geck da drauf oder mit Sinn. Schau doch mal bei identischen Produkten.
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sandoz
Threadersteller

Dabei seit: 06.10.2007
Ort: Augsburg
Alter: 36
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Verfasst Fr 28.08.2009 06:03
Titel

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WSHannemann hat geschrieben:
Hallo, also bei Warnhinweisen (Gelbe Schilder) ist mir nicht bekann das die eine bestimme Größe haben müssen. Soll das als Geck da drauf oder mit Sinn. Schau doch mal bei identischen Produkten.


Nein die sollen da auf die Verpackung drauf, weil das vorgeschrieben ist, wir machen nur sowas normal nicht und der Kunde weiß eben auch nicht mehr, und fragt deshalb eben an, ob es da bestimmte Richtlinien gibt und da in Deutschland ja alles vorgeschrieben wird... Wir wollen einfach sicher gehen, dass wir uns in in irgendwelche Nesseln setzen, nur weil dann die Warnhinweise nicht irgendwelchen Sicherheitsrichtlinien gefolgt sind, wenns mal in Druck geht.

solche geschichten wie die oben von die genannten Normen und Richtlinien müssten doch auch einsehbar sein oder?
Gibts da vll ein pdf? (BGV A8 W00, DIN 4844-2 D-W000, ISO 7010)
Bisher finde ich da nur Seiten, wo man sich einloggen müsste oder gleich der rubel rollt. * Ööhm... ja? *
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Druckfachmann

Dabei seit: 24.05.2007
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Verfasst Fr 28.08.2009 09:23
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Moin,

wenn auf unseren Etiketten Warnhinweise wie reizend oder leichtentzündlich mit gedruckt werden haben die eine Größe von 1 x 1 cm. Ob es genaue gesetzliche Vorgaben gibt weis ich auch nicht, aber diese Größe ist zumindest für Etiketten üblich. Ich denke kleiner sollten sie auch nicht werden, sonst kann man die Piktogramme nicht mehr erkennen.
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sandoz
Threadersteller

Dabei seit: 06.10.2007
Ort: Augsburg
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 28.08.2009 10:22
Titel

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Druckfachmann hat geschrieben:
Moin,

wenn auf unseren Etiketten Warnhinweise wie reizend oder leichtentzündlich mit gedruckt werden haben die eine Größe von 1 x 1 cm. Ob es genaue gesetzliche Vorgaben gibt weis ich auch nicht, aber diese Größe ist zumindest für Etiketten üblich. Ich denke kleiner sollten sie auch nicht werden, sonst kann man die Piktogramme nicht mehr erkennen.


So, da ich partout nichts dazu finde und bisher auch gesagt wurde, dass es da gesetzlich keine Normgröße zu geben scheint, lege ich mich jetzt einfach darauf fest, dass das Zeichen gut sichtbar und lesbar sein muss. Das wäre auch der Sinn der Sache.

Ich bedanke mich bei den Antwortschreibern *zwinker*
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