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Thema: Verauslagte Rechnung für Kunde vom 03.08.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Verauslagte Rechnung für Kunde
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 03.08.2015 15:33
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Übst du denn ein selbständige Tätigkeit aus, bei der du auch die Umsatzsteuer ausweist? Die Fragen klingen so nach, meine erste private Rechnung...

Du gibst bei den Positionen immer Nettopreise an und addierst die Umsatzsteuer dann auf den Endbetrag. Wie du die Position nennst ist eigentlich egal, solange der Kunde auch das bezahlt, was er bei dir bestellt hat. Ein Pauschalpreis ist natürlich möglich, aber für Kundenseite wenig transparent. Allerdings sollte deiner Rechnung ein Angebot vorausgegangen sein, an dem der Kunde sehen kann, was er wofür bezahlt.
 
Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mo 03.08.2015 16:28
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Vielleicht soll der Druckjob nicht als extra Punkt aufgeführt werden, weil der TE als Freiberufler gemeldet ist und offiziell gar keine Druckkosten weiter berechnen darf, weil dieser Part als gewerbliche Leistung gilt?! Glaskugel
 
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gnodab2
Threadersteller

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Verfasst Di 04.08.2015 11:35
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Ich bin Freiberufler, habe aber noch nie für jemanden anderes Drucken lassen, daher ist das Neuland für mich

Also einfach mit meinen Arbeitsstunden verrechnen und nicht extra aufführen?
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Jade-Haus

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Verfasst Di 04.08.2015 11:58
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Schau mal hier:
http://www.telekanzlei-bibliothek.de/index.php?wie-erstelle-ich-als-freiberufler-eine-korrekte-rechnung

Des weiteren würde ich dir raten, einen Kurs für Existenzgründer z.B. bei der IHK zu besuchen. Da zeigt man dir, wie es geht.
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 04.08.2015 12:52
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gnodab2 hat geschrieben:
Ich bin Freiberufler, habe aber noch nie für jemanden anderes Drucken lassen, daher ist das Neuland für mich

Also einfach mit meinen Arbeitsstunden verrechnen und nicht extra aufführen?


Als Freiberufler darfst du keine Fremddienstleistungen mit Aufschlag weiterberechnen. Natürlich kannst du eine Fremddienstleistung 1:1 weitergeben. Dazu muss/sollte sie aber extra aufgeführt werden. Mach es dir nicht so kompliziert.
 
SL-Design

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Verfasst Di 04.08.2015 13:09
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Mialet hat geschrieben:
...Wenn du dem Kunden im Angebot den Bruttopreis genannt hast...


Ich nenne meinen Kunden nie den Bruttopreis.
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Radkurier

Dabei seit: 29.10.2008
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Verfasst Mi 05.08.2015 07:47
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SL-Design hat geschrieben:
Mialet hat geschrieben:
...Wenn du dem Kunden im Angebot den Bruttopreis genannt hast...


Ich nenne meinen Kunden nie den Bruttopreis.


Das ist aber z.B. gegenüber Privatpersonen (Beispiel Erstellung einer Abi-Zeitung) Vorschrift, da muss dem Kunden der Bruttopreis genannt werden, ansonsten ist das Anlass für eine kostenpflichtige Abmahnung durch eine Kanzlei.

Auch öffentliche Auftraggeber, die bekanntermaßen nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, verlangen den Bruttopreis. Und da sind es sogar erschwerte Bedingungen, weil der Auftragnehmer die Entscheidung über einen evtl möglichen reduzierten Steuersatz treffen muss.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Mi 05.08.2015 09:00
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Radkurier hat geschrieben:
...gegenüber Privatpersonen (Beispiel Erstellung einer Abi-Zeitung) Vorschrift...Auch öffentliche Auftraggeber...

Ich gestalte weder Abizeitungen noch arbeite ich für öffentliche Auftraggeber.
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