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Typografit
Dabei seit: 31.01.2006
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht:
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Verfasst Fr 29.06.2012 08:13
Titel
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Und was nicht zu vergessen ist: Hast Du die Rechte, das Bild zu vervielfältigen? Ich finde das nicht eine Bagatelle, Bilder einfach zu benutzen, wenn kein Recht darauf besteht.
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Piki
Dabei seit: 30.01.2008
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Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 29.06.2012 08:31
Titel
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Typografit hat geschrieben: | Und was nicht zu vergessen ist: Hast Du die Rechte, das Bild zu vervielfältigen? Ich finde das nicht eine Bagatelle, Bilder einfach zu benutzen, wenn kein Recht darauf besteht. |
Auszug aus den AGB des genannten Unternehmens, gilt so oder ähnlich für alle seriösen Anbieter:
(2) Bei allen posterjack übermittelten Aufträgen zum Druck von Bildern und Postern und weiteren Produkten mit individuellen Fotomotiven werden die erforderlichen Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechte des Kunden vorausgesetzt. posterjack weist darauf hin, dass Dritte gegenüber Kunden im Falle von urheberrechtsverletzenden Inhalten erhebliche Schadensersatzforderungen geltend machen können. Der Kunde haftet für alle aus einer Verletzung der vorgenannten Rechte entstehenden Folgen und stellt posterjack bei einer Inanspruchnahme durch einen Dritten von jeglicher Haftung frei.
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Account gelöscht
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Fr 29.06.2012 10:57
Titel
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Posterjack kann sich mit einen solchen Zusatz nicht aus der haftung ziehen - es gilt das Verursacherprinzip.
Früher hat man bei einer CD Pressung auch so einen Zusatz zugestimmt und der Rest war dem Presswerk relativ egal - heute ist es dort anders: Schadenersatzforderungen gehen erst einmal an den Auftraggeber - wenn dort nichts zu holen ist, dann ist in der Lieferantenkette der Nächste dran - sprich ggf Vermittler und dann das Presswerk. Bin mal gespannt wann dies auch bei den Druckereien durchsickert. Habe schon einiges bei Onlinedruckereien drucken lassen - nicht einmal hat eine Druckerei gefragt ob ich die Berechtigung dafür habe - nie hat man Nachweise angefordert
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