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Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
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Verfasst Mi 31.01.2007 14:44
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Also, das wundert mich jetzt...
In dem von mir geposteten Link auf Juris (Bundesministerium der Justiz) sind eigentlich alle Gesetze in ihrer GÜLTIGEN Form erfasst. Selbst Rechtsanwälte arbeiten zwischenzeitlich damit...
Und da steht nun mal ganz klar: "Taxen MÜSSEN kenntlich gemacht sein..." und "...als Farbton IST ZU WÄHLEN RAL 1015..." Keine Rede ist dagegen von der vom Stern beschrieben Option...
Irgendwie traue ich dem dann doch ein bischen mehr als einem Stern Artikel, der schon mehrere Jahre alt ist.
Aber natürlich will ich nicht ausschließen, dass es auch mal beim Bundesjustizministerium zu Fehlern kommen kann...
Zuletzt bearbeitet von Sidschei am Mi 31.01.2007 14:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Mi 31.01.2007 14:47
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also ich habe hier die letzten jahre
zig taxen beklebt, und fast keins davon war noch elfenbeinfarben.
nun mag es sein dass in rlp schon länger diese
neufassung der selbstbestimmung umgesetzt wurde...
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jotterr
Dabei seit: 02.02.2007
Ort: Oldenburg
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 02.02.2007 19:39
Titel
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Die verlinkten Seiten sind vielleicht alt, aber dennoch nicht veraltet.
Die Taxifarbe ist nach wie vor per BOKraft fest vorgeschrieben.
Aber Gesetze sind nicht alles: Die Umsetzung von Personenbeförderungsrecht (dazu gehört das alles ja) ist in der Regel Ländersache. Am 28.11.03 (daher der etwas mißverständliche Stern-Artikel) entschied der Bundesrat, daß auf Länderebene (per Einzelausnahme oder genereller Verfügung) von der Farbvorgabe abgewichen werden kann. Eine generelle Freigabe (das war ursprünglich die Intention der Gesetzesinitiative) scheiterte.
Inzwischen hat z.B. Baden-Württemberg die Farbe per Verfügung freigegeben. Es muß kein Antrag gestellt werden. In Niedersachsen herrscht dagegen nur eine de-facto-Freigabe, die aber in jedem einzelnen Fall beantragt werden muß. In Hamburg gibt es nicht nur keine Ausnahme von der Farbvorschrift, sondern es wird gegenwärtig jede kleinste Abweichung z.B. im Bereich der Stoßfänger verfolgt.
Für den Bereich der Werbung an Taxen gilt ähnliches. Fremdwerbung ist an den Türen freigegeben, das Verbot der Eigenwerbung an Türen wurde höchstgerichtlich gekippt. Die Länder können aber (auf Antrag) Ausnahmen für andere Fahrzeugteile zulassen. Das ursprünglich generelle Werbeverbot der BOKraft wurde im Laufe der Jahre durch zahlreiche erteilte Ausnahmen ausgehölt und letzten Endes gekippt, weil Gerichte die vom Gesetzgeber anfänglich befürchteten negativen Begleiterscheinungen nicht mehr nachvollziehen konnten. Bei der Taxifarbe darf wohl darauf gesetzt werden, daß ein ähnliches Prozedere nicht im Bereich des Unmöglichen liegt.
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Fr 02.02.2007 20:17
Titel
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thx
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