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hilson
Dabei seit: 05.09.2005
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Verfasst Mo 25.06.2012 13:18
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Für Layouts und Logos ist meines Wissens nach kein Urheberrecht vorgesehen. Eingeschränkte/besondere Nutzungsrechte treten nur in Kraft, wenn auch (schriftl.) vereinbart.
Aber auch von mir der Rat ... juristische Auskunft einholen und bestehendes Vertragswerk einsehen ... sofern vorhanden. Das ist nie verkehrt.
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Benutzer 62312
Account gelöscht
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Verfasst Mo 25.06.2012 13:48
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hilson hat geschrieben: | Für Layouts und Logos ist meines Wissens nach kein Urheberrecht vorgesehen. Eingeschränkte/besondere Nutzungsrechte treten nur in Kraft, wenn auch (schriftl.) vereinbart. |
wie kommst du darauf, das ein nutzungsrecht erst wirksam wird, wenn man es schrigtlich fixiert?
@ passion: wenn du die schöpfungshöhe erreicht hast, bist du auch urheber. es muss kein "kunstwerk" sein. ein kunde könnte jederzeit die urheberrschaft anzweifeln, weil er zb keine nutzungsrechte zahlen will. ein gericht würde dann überprüfen, ob keine schöpfungshöhe vorliegt. es ist kein verbrechen erst einmal davon auszugehen, das du urheber bist.
allerdings ist laut bundesgerichtshof kein logo bekannt, das per gericht urheberrechtlich geschützt ist. is gibt andere schutzmechnismen die aber eine ähnlich wirkung haben. beispiel der mercedes-stern.
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hilson
Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
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Verfasst Mo 25.06.2012 14:53
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Nefliete hat geschrieben: | wie kommst du darauf, das ein nutzungsrecht erst wirksam wird, wenn man es schrigtlich fixiert? |
Ja, bissl unglücklich ausgedrückt. Will sagen ... der Auftraggeber darf die Leistungen grundsätzlich für alle erdenklichen Zwecke nutzen. Aber wenn nichts vertraglich vereinbart wird, besteht halt auch keine Möglichkeit (seitens d. Dienstsleiters) die Vergütung diesbezüglich zu bemessen.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 25.06.2012 15:45
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Nefliete hat geschrieben: | MagicD. hat geschrieben: | Wenn damals nichts explizit ausgehandelt wurde, solltet ihr Euch mal die AGB ohne s der Agentur durchlesen. Da ist meist geregelt, was mit Teilerzeugnissen und Zwischenstufen des Auftrages passiert, bzw. wer die Rechte daran hat.
Eigentlich bleibt dir nur das nachbauen, denn ich glaube nicht, dass die Agentur das Copyright, bzw die Nutzungsrechte am Logo oder Erscheinungsbild der Drucksachen deines Auftraggebers hält. |
es geht hier aber um ein fertiges und bereits in verwendung genommenes logo. wenn also keine nutzungsrechte vereinbart worden sind, dann gelten die dem vertrag zewckdienlichen rechte (§ 31 Absatz 5 UrhG). copyright gibt es nicht in deutschland und wäre wenn auch nicht direkt mit dem urheberrecht zu verlgeichen.
die agentur kann sehr wohl die rechte an einem erscheinungsbild des kunden halten! siehe urheberrecht. grundvoraussetzung natürlich eine anerkennung des urheberrechtes. auf einem anderen blatt steht, was sinnvoll ist und was nicht. |
dazu passt das hier, glaube ich. auch wenn es schwer wird einen mündlichen vertrag nachzuweisen, ist er dennoch verbindlich. pauschal darf der auftraggeber eben nicht alles uneingeschränkt nutzen. aber es macht es natürlich nicht einfacher über die rechte zu verhandeln, wenn die grundlage erst noch geklärt werden muss für weitere nuzungen.
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Design of Passion
Threadersteller
Dabei seit: 06.01.2012
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Verfasst Mo 25.06.2012 18:58
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Mein Kunde hat heute mit dem alten Geschäftsführer der Firma gesprochen!
Es gab nie einen Vertrag und mündlich wurde ihm gesagt, das Logo sei seins!
Er hat grünes licht gegeben und uns versichert, dass wir es so benutzen dürfen.
Das GmbH & Co. KG wird jetzt auch in einer leicht abweichenden Schrift gesetzt!
Mir ist ein echter Brocken vom Herzen gefallen!
Vielen dank an alle die sich hier beteiligt haben. Ich habe eine Menge neues gelernt!
Danke...
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WSHannemann
Dabei seit: 15.10.2006
Ort: Munster
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Verfasst Di 26.06.2012 22:50
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Astro hat geschrieben: | WSHannemann hat geschrieben: | Auch unter Geschäftsleuten Fair Play..... | Aber auch nur in Klickibuntiland, oder? |
Im B2B Land
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