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Thema: LKW beschriftung "leuchtschrift" vom 18.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> LKW beschriftung "leuchtschrift"
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palmy
Threadersteller

Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.04.2007 10:37
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LKW beschriftung "leuchtschrift"

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So, ich eröffne mal ein neues Thema und hoffe mir kann dazu jemand helfen:

Und zwar mach ich grad eine LKW Beschriftung, und der Kunde hat ein Logo, (schwarz/weiß) Jetzt möchte er den weißen Schriftzug mit einem Material haben, das "leuchtet" wenn man es in der Nacht anstrahlt. So wie Verkehrsfolie dachte ich...
Aber ich hab gehört die ist 5mal so teuer? Und man muss erst abklären ob man die rechtlich verwenden darf?

Vielleicht habt ihr andere Alternativen?

Oder dann dachte ich eben noch an Phosphoreszierende Farbe, ist die dann am Tag schön weiß? (Plotfolie) und wie sieht es mit den Rechten aus?
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nadsch80

Dabei seit: 05.07.2002
Ort: odenwald
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 18.04.2007 10:49
Titel

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es gibt reflexfolie die du ganz normal plotten kannst, muss aber für den straßenverkehr zugelassen sein (zertifiziert). ist halt teurer als normale folie, sieht aber auch schicker aus *Thumbs up!*

Zuletzt bearbeitet von nadsch80 am Mi 18.04.2007 10:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Knalltüte

Dabei seit: 27.04.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 18.04.2007 11:25
Titel

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Sobald Du leuchtende Elemente auf dem LKW hast, muss es von einem leuchtenden Rahmen umfasst werden. Der Rahmen muss die gesamte Länge und Breite der bedruckten Fläche des LKWs umfassen und gut zu erkennen sein, sonst könnten Verkehrsteilnehmer nachts irritiert werden, weil sie es nicht als LKW erkennen könnten bzw. die Ausmaße des LKWs nicht einschätzen können.
Wenn die zu bedruckende Fläche also nicht unbedingt die volle Fläche füllt, könnte das die Kosten zusätzlich in die Höhe treiben.


Zuletzt bearbeitet von Knalltüte am Mi 18.04.2007 11:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 18.04.2007 12:32
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Knalltüte hat geschrieben:
Sobald Du leuchtende Elemente auf dem LKW hast, muss es von einem leuchtenden Rahmen umfasst werden. Der Rahmen muss die gesamte Länge und Breite der bedruckten Fläche des LKWs umfassen und gut zu erkennen sein, sonst könnten Verkehrsteilnehmer nachts irritiert werden, weil sie es nicht als LKW erkennen könnten bzw. die Ausmaße des LKWs nicht einschätzen können.
Wenn die zu bedruckende Fläche also nicht unbedingt die volle Fläche füllt, könnte das die Kosten zusätzlich in die Höhe treiben.

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Schlagwort Konturmarkierung. Lächel

Zugelassen gibt's in D eh nur 3M und Avery
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palmy
Threadersteller

Dabei seit: 03.05.2006
Ort: etown
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 18.04.2007 13:23
Titel

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Knalltüte hat geschrieben:
Sobald Du leuchtende Elemente auf dem LKW hast, muss es von einem leuchtenden Rahmen umfasst werden. Der Rahmen muss die gesamte Länge und Breite der bedruckten Fläche des LKWs umfassen und gut zu erkennen sein, sonst könnten Verkehrsteilnehmer nachts irritiert werden, weil sie es nicht als LKW erkennen könnten bzw. die Ausmaße des LKWs nicht einschätzen können.
Wenn die zu bedruckende Fläche also nicht unbedingt die volle Fläche füllt, könnte das die Kosten zusätzlich in die Höhe treiben.


Gilt das auch für Phosphoreszierende Folien?
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Knalltüte

Dabei seit: 27.04.2004
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Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 18.04.2007 15:03
Titel

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BlackIP hat geschrieben:
Knalltüte hat geschrieben:
Sobald Du leuchtende Elemente auf dem LKW hast, muss es von einem leuchtenden Rahmen umfasst werden. Der Rahmen muss die gesamte Länge und Breite der bedruckten Fläche des LKWs umfassen und gut zu erkennen sein, sonst könnten Verkehrsteilnehmer nachts irritiert werden, weil sie es nicht als LKW erkennen könnten bzw. die Ausmaße des LKWs nicht einschätzen können.
Wenn die zu bedruckende Fläche also nicht unbedingt die volle Fläche füllt, könnte das die Kosten zusätzlich in die Höhe treiben.


Gilt das auch für Phosphoreszierende Folien?


Sobald etwas auf einem Fahrzeug leuchtet um es auch in der Nacht zu sehen, gilt es. Diese Regel dient dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
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