Autor |
Nachricht |
Flek
Threadersteller
Dabei seit: 24.02.2006
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.02.2006 22:26
Titel lizens frage - wappen !? |
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Hi ,
Würde gerne nen Wickelpfalz drucken lassen [kleine auflage ~250 stück] welcher auf der Rückseite das Berliner Wappen rot eingefärbt hat.
darf ich Stad Wappen etc. benutzen wie es mir lieb ist ?
Unterliegen die irgenwelchen Bestimmungen ?
Answers - anyone ?
cheers
flek
Zuletzt bearbeitet von Flek am Sa 25.02.2006 22:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.02.2006 22:40
Titel
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Zitat: | Wikipedia:Dieses Bild scheint eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes Hoheitszeichen darzustellen. Die hier gezeigte Darstellung ist zwar gemeinfrei (oder unter der GNU-FDL oder einer vergleichbaren freien Lizenz freigegeben), die weitergehende, insbesondere kommerzielle Verwendung muss jedoch die Schutzrechte des Inhabers beachten.
Achtung: Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen und Wappensatzung. Verwendung von Wappen ohne Genehmigung eines der Rechteinhaber kann straf- und zivilrechtliche Verfolgung und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. |
das gleiche gilt für länder- und bundeswappen. ansonsten: KLICK.
Zuletzt bearbeitet von radschlaeger am Sa 25.02.2006 22:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Flek
Threadersteller
Dabei seit: 24.02.2006
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 26.02.2006 12:09
Titel
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Ok danke - muß ich mal sehen ob ich das dan verwenden darf
mfg
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Asi Prollowski
Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 26.02.2006 12:16
Titel
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Einfach mal die Stadt anmailen und nachfragen. Von einer Stadt hab ich nach zwei oder drei Tagen Antwort incl. EPSe bekommen, andere antworten garnicht.
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RickMKK
Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst So 26.02.2006 15:07
Titel
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Hessen hat das so geregelt:
Zitat: |
Das Hessische Landeswappen ist nach dem Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Hessen vom 04. August 1948 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen S. 111) als Hoheitssymbol des Staates geschützt und darf nur von den staatlichen Organen des Landes Hessen benutzt werden. Die Verwendung zu wissenschaftlichen sowie Lehr- oder Sammlerzwecken ist zulässig und bedarf keiner gesonderten Genehmigung.
Da sich gezeigt hat, dass ein Bedürfnis besteht, die Verbundenheit mit dem Land Hessen durch Verwendung eines Symbols zum Ausdruck zu bringen, wurde im Jahr 1981 das "Hessenzeichen" geschaffen. Es besteht aus der leicht abgewandelten und stilisierten Wappenfigur des Löwen und kann von jedermann wahlweise in den Landesfarben Weiß oder Rot verwendet werden. Wir stellen das Hessenzeichen nebenstehend als tif-Datei und eps-Datei zur Verfügung, die zum Download in ZIP-Archiven komprimiert sind.
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Quelle: http://www.hessen.de/irj/HMdI_Internet?cid=bca193cf4f82c5d5a4b45ecc90722215
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frank
Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 26.02.2006 19:16
Titel Re: lizens frage - wappen !? |
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Flek hat geschrieben: | Hi ,
darf ich Stad Wappen etc. benutzen wie es mir lieb ist ?
Unterliegen die irgenwelchen Bestimmungen ?
flek |
Wie es dir lieb ist auf gar keinen Fall.
Und kein Kommerz. Also keine Disco-Flyer oder T-Shirts.
Diese Art Logos und Wappen darf nur von Ländern,
Städten, Gemeinden oder offizielle Institutionen
zum Einsatz gebracht werden.
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