Dabei seit: 05.07.2005 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Mo 12.05.2008 15:49 Titel
Impressumspflicht oder Pflichtangaben bei einem Flyer
Hallo Leute,
gestalte einen Flyer für einen Pizza-Service. Müssen dort auch die Pflichtangaben wie bei einem Geschäftsbrief drauf? Der Inhaber möchte nur seinen Phantasienamen inkl. Adresse verwenden.
Dabei seit: 05.12.2006 Ort: Earth Rocks Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mo 12.05.2008 16:03 Titel
Ein Phantasienamen für eine Pizzeria gilt als Etablissement Bezeichnung – der Name des Inhabers sollte noch irgendwo drauf – sonst bedarf es nicht dem Umfang eines Geschäftbriefes. (bin mir zu 85% sicher)
Dabei seit: 24.06.2003 Ort: Dessau Alter: 43 Geschlecht:
Verfasst Di 13.05.2008 09:56 Titel
Bei Flyern darf auch ausschliesslich der Phantasiename stehen.
Nur bei direkten Kontakten in Form von Angebot, Auftragsbestätigung,
Rechnung etc. muss der Inhaber mit drauf.
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