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Thema: Freimachungsvermerk Postkarte - Größe? vom 29.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Freimachungsvermerk Postkarte - Größe?
Autor Nachricht
oliver_mahlke
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Threadersteller

Dabei seit: 25.12.2006
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Verfasst Mi 29.08.2007 10:30
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Freimachungsvermerk Postkarte - Größe?

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Moin.

Also bei der Post steht:

Zitat:
1. Freimachungsvermerk
Der Freimachungsvermerk wird in der rechten oberen Ecke der Aufschriftseite angebracht. Wählen Sie einen Vermerk in beliebiger Farbe nach folgenden Mustern:

Für diesen Freimachungsvermerk sind die Maße 4,4 x 2,2 Zentimeter vorgegeben.

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Es ist erforderlich, dass Sie im Freimachungsvermerk die Annahmestelle, bei der Sie die Sendungen später einliefern (mit Postleitzahl der Hausanschrift sowie gegebenenfalls mit Betriebskennzahl, zum Beispiel 50733 Köln 60), bezeichnen. Ausnahmsweise kann auch bei einer anderen Annahmestelle eingeliefert werden, wenn die Einlieferung dort grundsätzlich möglich ist.

Bei Sendungen ohne Umhüllung ist der Freimachungsvermerk in der Nähe der Anschrift oben rechts mindestens 2,0 x 1,0 Zentimeter groß.


Die alten Freimachungsvermerke können weiterhin benutzt werden.

Übrigens : Mit dem Zusatz "Deutschland" oder "Allemagne" unterhalb der Einlieferungsstelle ist der Freimachungsvermerk auch für Infopost und Kataloge ins Ausland geeignet.


Darf ich jetzt das dort vefügbare EPS auf 2,0x1,0cm skalieren, da meine DIN lang-Postkarte ja keine Umhüllung besitzt oder nicht? Bis jetzt hab ich das Ding immer in Originalgröße verwendet.

Doofe Frage, würde sich normalerweise nicht stellen. Aber da der Kunde gerade völlig auskreist und das Ding da so winzig wie nur möglich drauf haben will…
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airball

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Verfasst Mi 29.08.2007 10:41
Titel

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Also, so wie es sich liest solltest du das nun skalieren dürfen auf die Mindestgröße.
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nighthawk96

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Verfasst Mi 29.08.2007 10:42
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da sollte die kleine Variante funktionieren. Wo lieferst Du die Post ein? Ggf. kann da ein fähiger Mitarbeiter nochmal prüfen. Sollte aber klappen.
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christiger2003

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Verfasst Mi 29.08.2007 10:46
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nighthawk96 hat geschrieben:
da sollte die kleine Variante funktionieren. Wo lieferst Du die Post ein? Ggf. kann da ein fähiger Mitarbeiter nochmal prüfen. Sollte aber klappen.


ich würd auf jeden fall nochmal bei der Post direkt nachfragen - denn wenn alles gedruckt ist und die Post "NEIN - geht so nicht" sagt - dann kannst entweder alles wegwerfen oder überall nen kleber drauf machen!!
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nighthawk96

Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 29.08.2007 10:51
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christiger2003 hat geschrieben:
nighthawk96 hat geschrieben:
da sollte die kleine Variante funktionieren. Wo lieferst Du die Post ein? Ggf. kann da ein fähiger Mitarbeiter nochmal prüfen. Sollte aber klappen.


ich würd auf jeden fall nochmal bei der Post direkt nachfragen - denn wenn alles gedruckt ist und die Post "NEIN - geht so nicht" sagt - dann kannst entweder alles wegwerfen oder überall nen kleber drauf machen!!


meinte ich ja, nachfragen eben. Nur sollte dazu auch ein fähiger Mitarbeiter da sein. Das ist ja bei der Post oft so eine Sache *zwinker*
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spread-media

Dabei seit: 24.08.2006
Ort: Kiel
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 29.08.2007 13:04
Titel

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Ja, du darfst den von der DPAG zum Download angebotenen Freimachungsvermerk so skalieren, dass er zumindest die erforderliche Mindestgröße hat. Wir machen das regelmäßig so. Achte neben der Mindestgröße aber vor allem auch auf die korrekte Positionierung, die in der pdf-Broschüre "Infopost / Infoprief" genau beschrieben ist. Die Post hat sich da ziemlich...

Über nachfolgenden Link kannst du die Infobroschüre "Infopost / Infobrief herunterladen, in der alles genau beschrieben ist. Brauchst das Kontaktformular übrigens nicht zwangsweise ausfüllen; einfach auf "weiter" klicken.

https://www.deutschepost.de/dpag/multiapps?lang=de_DE&xmlFile=link1016001_1015933&skin=hi&check=yes


Zuletzt bearbeitet von spread-media am Mi 29.08.2007 13:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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