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Thema: Freigabefristen bei Entwürfen vom 20.08.2018


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> Freigabefristen bei Entwürfen
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rubber2001ye
Threadersteller

Dabei seit: 09.03.2010
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Verfasst Mo 20.08.2018 09:00
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Freigabefristen bei Entwürfen

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Frage zu Freigabefristen. wie sieht das denn aus.

Ich habe in meinen AGB eine Frist drin stehen nach dem die Entwürfe als freigegegeben gelten. Wie handhabt ihr das? Ich habe nun einen Kunden der vor eeewiger Zeit bestellt hat. Er hat Entwurf bekommen aber ich bekomme einfach keine Freigabe, obwohl schon x mal nachgefragt. Ich habe die Ware (Werbeartikel) bestellt die ich Vorkasse zahlen musste. Mit meinen Kunden habe ich in der Regel Zahlung auf Rechung - was eigentlich nie ein Problem darstellt. Kann ich den Entwurf nach X Tagen als freigegenen ansehen?

lg rub
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
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Verfasst Mo 20.08.2018 09:37
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Nein, ohne eine Freigabe (mindestens via Mail). würde ich nichts an einen Dienstleiister zur Produktion geben.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 20.08.2018 09:39
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Hast du in deinem Angebot ein bestimmtes Zahlungsziel vereinbart? Also sowas wie Zahlung bei Lieferung?
Einfach etwas auf eigene Kosten drucken lassen könnte sehr abenteuerlich enden. Du könntest aber deine bisherige Dienstleistung abrechnen.
 
JonathanB

Dabei seit: 18.04.2017
Ort: Berlin
Alter: -
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Verfasst Mo 20.08.2018 09:47
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Wenn ein Auftrag lange Zeit brach liegt, würde ich den eher als gestorben ansehen und dem Kunden einfach den bisher geleisteten Aufwand in Rechnung stellen. Google mal nach "Gläubigerverzug". Eine Produktion anschieben würde ich nicht. Du musst von Deiner Seite aus ebenfalls den "Schaden" so gering wie möglich halten. Das darf der Kunde von Dir erwarten. Evtl. sind Deine AGB hier in dieser Hinsicht tatsächlich sogar ungültig.
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 21.08.2018 08:13
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Warum könnten denn die AGB (basieren auf dem BGB) ungültig sein?
 
FrauWetterwachs

Dabei seit: 17.08.2018
Ort: Hamburg
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 21.08.2018 08:30
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Nefliete hat geschrieben:
Warum könnten denn die AGB (basieren auf dem BGB) ungültig sein?


in diesem Fall würde ich ganz klar sagen, dass es sich um eine "überraschende Klausel" handelt - da hat das BGB Meinung zu.

Zitat:
BGB § 305c
Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.


Und das Erteilen eines Produktionsauftrags nach einer bestimmten Frist würde ich da durchaus drunter zählen - branchenüblich ist das nicht. Selbst wenn eine konkrete Anzahl an Korrekturschleifen und ggf. ein Liefertermin für die Ware verabredet war. Die Freigabe lässt man sich doch auch erteilen um selber auf der sicheren Seite zu sein.

Ich hätte ihm an deiner Stelle auch eine Zwischenrechnung gestellt, in der ich den bisherigen Arbeitsaufwand berechne. Dann wäre ihm vermutlich schon noch aufgefallen, dass er jetzt ne Freigabe erteilen sollte, da das Geld sonst umsonst rausgeblasen wäre.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 21.08.2018 08:42
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In Bezug auf einen nicht angeforderten Druckauftrag, verstehe.
 
 
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