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Autor |
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Benutzer 62312
Account gelöscht
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Verfasst Do 06.04.2017 13:04
Titel
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Was soll ein Anwalt denn da jetzt machen?
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druck-beginner
Threadersteller
Dabei seit: 24.03.2017
Ort: -
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Verfasst Do 06.04.2017 20:58
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | Was soll ein Anwalt denn da jetzt machen? |
Ich weiß nicht für Gerechtigkeit sorgen? Ich habe per Paypal bezahlt evlt. könnte ich da Käuferschutz beantragen dann wird die Summe eingefroren? Wir sprechen über ca. 2k. Das lohnt sich kaum für nen Anwalt denke ich mal...
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Do 06.04.2017 21:08
Titel
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IMO kann dir solche Frage verbindlich nur ein Anwalt selbst beantworten.
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aue
Dabei seit: 01.11.2016
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht:
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Verfasst Do 06.04.2017 21:52
Titel
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2000 ist nicht wenig. Ich würde folgendes tun:
Ganz schnell würde ich klären, ob du über Paypal Käuferschutz beantragen kannst. Wenn ja, würde ich das sofort in Anspruch nehmen. Damit verweigerst du keine Zahlung, aber du machst klar, dass es ein Problem gibt.
Dann musst du das Druckergebniss von einem wirklichen Druckfachmann beurteilen lassen. Ein Anwalt kann dies nicht leisten. Gelingt es, die Zahlung zurückzubekommen, bist du im Vorteil, weil jetzt die Druckerei ja etwas von dir will. Du signalisierst Zahlungsbereitschaft, verweist aber auf die schlechte Druckqualität. Hier kommt es eben darauf an, was dir der Druckfachmann zur gelieferten Qualität sagt, ob eine reduzierte Rechnung für dich akzeptabel ist oder das Druckergebnis so völlig unbrauchbar ist. Dann hat die Druckerei ggf. das Recht auf Neuerstellung.
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druck-beginner
Threadersteller
Dabei seit: 24.03.2017
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Do 06.04.2017 23:17
Titel
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aue hat geschrieben: | 2000 ist nicht wenig. Ich würde folgendes tun:
Ganz schnell würde ich klären, ob du über Paypal Käuferschutz beantragen kannst. Wenn ja, würde ich das sofort in Anspruch nehmen. Damit verweigerst du keine Zahlung, aber du machst klar, dass es ein Problem gibt.
Dann musst du das Druckergebniss von einem wirklichen Druckfachmann beurteilen lassen. Ein Anwalt kann dies nicht leisten. Gelingt es, die Zahlung zurückzubekommen, bist du im Vorteil, weil jetzt die Druckerei ja etwas von dir will. Du signalisierst Zahlungsbereitschaft, verweist aber auf die schlechte Druckqualität. Hier kommt es eben darauf an, was dir der Druckfachmann zur gelieferten Qualität sagt, ob eine reduzierte Rechnung für dich akzeptabel ist oder das Druckergebnis so völlig unbrauchbar ist. Dann hat die Druckerei ggf. das Recht auf Neuerstellung. |
Das Problem ist, dass ein solcher Fachmann sicherlich nicht gerade günstig ist :-/ Es müsste ja ein Gutachter oder sowas sein?
Zuletzt bearbeitet von druck-beginner am Do 06.04.2017 23:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aue
Dabei seit: 01.11.2016
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht:
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Verfasst Do 06.04.2017 23:51
Titel
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Wenn du der Druckerei Druck machen möchtest, musst du eine qualifizierte Beurteilung deines Druckergebnisses haben. Du brauchst einen Drucker, der über theoretisches und praktisches Wissen verfügt. Den bittest du gewissermaßen zunächst um Kollegenhilfe, so, wie du es hier im Forum tust. Du kannst jemanden auch Druckmuster zukommen lassen. Aber es muss für dich wichtig sein, eine verlässliche Einschätzung des von dir reklamierten Produktes zu erhalten. Wenn du niemanden persönlich kennst, finden sich bestimmt auch hier im Forum qualifizierte Leute.
Kosten kommen auf dich ja bei Inanspruchahme eines Anwaltes auf dich zu. Für diesen bräuchtest du vermutlich eine Art Gutachten. Gelingt es dir aber, das Geld zurückzubekommen, ist die Druckerei am Zuge. Will sie eine Bezahlung, muss sie deine Reklamation ernst nehmen.
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rzu_V
Dabei seit: 11.10.2006
Ort: München
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Fr 07.04.2017 14:04
Titel
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Mir stellt sich immer noch die Frage... hat denn der Kunde das Produkt schon erhalten, bzw. auch reklamiert?
Falls es eine Online-Druckerei war, so zeigen auch die sich, lt. meiner Erfahrung, kulant. Schicke Ihnen den erhaltenen Proof ein sowie 30 Belegexemplare (per Nachnahme mit Rückschein) mit den angesprochenen Mängeln. Allerdings gilt es auch bei Reklamationen Fristen zu beachten, die wahrscheinlich schon überschritten sind.
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druck-beginner
Threadersteller
Dabei seit: 24.03.2017
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 07.04.2017 21:24
Titel
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rzu_V hat geschrieben: | Mir stellt sich immer noch die Frage... hat denn der Kunde das Produkt schon erhalten, bzw. auch reklamiert?
Falls es eine Online-Druckerei war, so zeigen auch die sich, lt. meiner Erfahrung, kulant. Schicke Ihnen den erhaltenen Proof ein sowie 30 Belegexemplare (per Nachnahme mit Rückschein) mit den angesprochenen Mängeln. Allerdings gilt es auch bei Reklamationen Fristen zu beachten, die wahrscheinlich schon überschritten sind. |
Produkt erhalten, Reklamation gestartet und auf Verlangen der Druckerei 15% der Auflage eingeschickt, damit die das überprüfen können. Daraufhin nur Emails es liege an meiner Datei und den Fotos. Als ich damit nicht einverstanden war. Keine Reaktion darauf. Nun werde ich nur noch vertröstet (per Telefon) man werde sich melden.
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