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Thema: DRUCKEREI Erfahrungsbericht einer "Druckerei" vom 25.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> DRUCKEREI Erfahrungsbericht einer "Druckerei"
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andreask

Dabei seit: 01.06.2008
Ort: -
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.03.2009 19:31
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Lando hat geschrieben:
andreask hat geschrieben:
Ich würde nicht die Rechnung kürzen, sondern denen gar nichts bezahlen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen auch auf Kosten, daß ihr nicht Recht bekommt. Ihr solltet aber genügend Geld für einen Rechtsstreit haben, da Recht haben und Recht bekommen immer noch ein großer Unterschied ist.

Jetzt komm mal wieder runter! <-- Schuld!
Die Geschädigten sind ein Abijahrgang.
Sollen die dann Geld sammeln um den, durch das von Dir vorgeschlagene Kindergartenverhalten entstandenen Schaden, bezahlen zu können?
.


Auch ein Abijahrgang sind Menschen bzw. Kunden, die wie jeder andere auch ein Recht haben, eine anständige Arbeit zu bekommen und nebenbei hoffe ich, daß sich jemand traut die zu verklagen, da die Nächsten voraussichtlich dieselben Probleme haben werden.
Fehler kann man machen, doch diese nicht zuzugeben und andere für blöd zu verkaufen ist so das Letzte was unsere Branche im Moment braucht.
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traumgaertner

Dabei seit: 18.01.2009
Ort: Franken
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 30.03.2009 20:28
Titel

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Generell ist es doch so dass ein Forum zwar unlautere, also verunglimpfende (egal in welcher Form) Posting zwar gemäss der Gesetzesgrundlage zu verantworten hat, und frei Schnautze auch editieren kann, wie eigentlich alles andere auch, im Zweifelsfall für Postings sogar haftet, aber i.d.R. die Betreiber sehr gut wissen was erlaubt ist und was nicht, und die Mods hier sicher wissen was sie tun.
Erfahrungsberichte sind, soweit wertfrei und frei von Aufforderungen zum Boykott oder vergleichbares, völlig legitim und auch erlaubt. Auch Auszüge von Schriftverkehr ist nicht reglementiert. Im Gegenteil. Das beträfe nur Privatschreiben, keine geschäftlichen Auseinandersetzungen. Alles im Sinne eines Verbraucherschutzes, dazu zählt auch der einzelne Erfahrungsbericht, darf ungeschwärzt veröffentlicht werden, solange keine freie Interpretation des Lesers möglich ist und das ganze eben ohne Wertung abläuft.

Beispiel:
"Ich werde nie wieder dort Kunde sein weil..." ist erlaubt.
"Ich rate Euch dort nie Kunde zu werden..." erhebliche Grauzone und
"Werdet nie Kunde dort, es erwarten Euch nur böse Überraschungen wie diese..." verboten.

Das nur so am Rande.

Ich würde es ebenso auf den Rechtsstreit ankommen lassen. Denn es spielt keine Rolle ob der Kunde ein multimillionenschwerer Konzern ist oder eine Schulklasse. Vertrag ist Vertrag - und es gibt gesetztliche Regelungen wie weit ein Druckergebnis abweichen darf. Zudem sind Interessenten abgesprungen, wie ich das mitbekommen habe, und auch das Image ist zerstört (wobei ich das Ergebnis nie hätte rausgeschickt, aber egal). Das kommt erschwerend noch hinzu. Da wird denen die kaum Budget haben gerne Druck gemacht - und davon ausgegangen die könnten sich einen Prozess eh nicht leisten.
Ich lege aber meine Hand dafür ins Feuer dass es soweit gar nicht kommen würde - im schlimmsten Fall liefe das auf einen Vergleich hinaus. Damit wärt Ihr sogar schon gut bestellt. Noch einen Schritt weiter und Klage androhen/einreichen - dann fliesst sogar das Geld. So eine Druckerei kann mit schlechter Werbung kaum überleben, und das wissen selbst die. Nur dass von Euch keine Negativwerbung zu erwarten ist. Wird angenommen. Beweißt das Gegenteil und alles löst sich in Wohlgefallen auf.

Bin ich überzeugt von.

Ein unabhängiges Gutachten bekommst Du bei jedem Drucker um die Ecke. Nimm die Originaldateien mit, zeig das Ergebnis, und jeder grössere Drucker wird Dir verbindlich bestätigen was an diesem Ergebnis nicht stimmt, dass die Schuld nicht in der Vorlage sondern beim Drucker liegt, und die Geschäftspolitik (siehe Schriftverkehr) nicht dem Standart entspricht. Damit fährst Du einen guten Weg. Und gewinnst sogar vielleicht noch eine Druckerei Deines Vertrauens *zwinker*
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Lando

Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.03.2009 22:03
Titel

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andreask hat geschrieben:
Lando hat geschrieben:
andreask hat geschrieben:
Ich würde nicht die Rechnung kürzen, sondern denen gar nichts bezahlen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen auch auf Kosten, daß ihr nicht Recht bekommt. Ihr solltet aber genügend Geld für einen Rechtsstreit haben, da Recht haben und Recht bekommen immer noch ein großer Unterschied ist.

Jetzt komm mal wieder runter! <-- Schuld!
Die Geschädigten sind ein Abijahrgang.
Sollen die dann Geld sammeln um den, durch das von Dir vorgeschlagene Kindergartenverhalten entstandenen Schaden, bezahlen zu können?
.


Auch ein Abijahrgang sind Menschen bzw. Kunden, die wie jeder andere auch ein Recht haben, eine anständige Arbeit zu bekommen und nebenbei hoffe ich, daß sich jemand traut die zu verklagen, da die Nächsten voraussichtlich dieselben Probleme haben werden.
Fehler kann man machen, doch diese nicht zuzugeben und andere für blöd zu verkaufen ist so das Letzte was unsere Branche im Moment braucht.


Natürlich sind das auch Menschen, die ein Recht auf ordentliche Arbeit von Seiten eines Dienstleisters haben. Habe ich irgendwo was gegenteiliges behauptet? * Keine Ahnung... *

Was ich zum Ausdruck bringen wollte war, dass ein juristisch inkorrektes Verhalten der Geschädigten, den Schaden für diese nur noch verschlimmern würde.
Imho ist die Zahlungsverweigerung des kompletten Rechnungbetrages inkorrekt, ich hätte gekürzt. Mag ja sein dass ich mich irre, dann mach mich schlau, aber lege mir bitteschön nicht in den Mund ich würde Abiturienten als Kunden herabwürdigen.


Zuletzt bearbeitet von Lando am Di 31.03.2009 22:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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andreask

Dabei seit: 01.06.2008
Ort: -
Alter: 53
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 01.04.2009 21:40
Titel

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Lando hat geschrieben:
andreask hat geschrieben:
Lando hat geschrieben:
andreask hat geschrieben:
Ich würde nicht die Rechnung kürzen, sondern denen gar nichts bezahlen und es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen auch auf Kosten, daß ihr nicht Recht bekommt. Ihr solltet aber genügend Geld für einen Rechtsstreit haben, da Recht haben und Recht bekommen immer noch ein großer Unterschied ist.

Jetzt komm mal wieder runter! <-- Schuld!
Die Geschädigten sind ein Abijahrgang.
Sollen die dann Geld sammeln um den, durch das von Dir vorgeschlagene Kindergartenverhalten entstandenen Schaden, bezahlen zu können?
.


Auch ein Abijahrgang sind Menschen bzw. Kunden, die wie jeder andere auch ein Recht haben, eine anständige Arbeit zu bekommen und nebenbei hoffe ich, daß sich jemand traut die zu verklagen, da die Nächsten voraussichtlich dieselben Probleme haben werden.
Fehler kann man machen, doch diese nicht zuzugeben und andere für blöd zu verkaufen ist so das Letzte was unsere Branche im Moment braucht.


Natürlich sind das auch Menschen, die ein Recht auf ordentliche Arbeit von Seiten eines Dienstleisters haben. Habe ich irgendwo was gegenteiliges behauptet? * Keine Ahnung... *

Was ich zum Ausdruck bringen wollte war, dass ein juristisch inkorrektes Verhalten der Geschädigten, den Schaden für diese nur noch verschlimmern würde.
Imho ist die Zahlungsverweigerung des kompletten Rechnungbetrages inkorrekt, ich hätte gekürzt. Mag ja sein dass ich mich irre, dann mach mich schlau, aber lege mir bitteschön nicht in den Mund ich würde Abiturienten als Kunden herabwürdigen.



Ich wollte dir nichts unterstellen.
Mich ärgert ein solches Verhalten eines Dienstleisters, da laut dem wie ich es verstanden habe, dieser Dienstleister bewußt Reklamationen in Kauf nimmt im Bewusstsein, daß der Kunde in der schwächeren Position ist.
Dies muß nicht sein. Sollten sie klagen wollen und einen Spencenaufruf starten, ich würde ihnen 50 Euro überweisen.


Zuletzt bearbeitet von andreask am Mi 01.04.2009 21:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Blackeagle123
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 04.04.2009 21:40
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Hey,

der bisherige Stand sieht nun so aus: Wir haben eine RÜckrufaktion gestartet und lediglich (jetzt) 43 fehlerhafte Ausgaben vorliegen. Die anderen Ausgaben WOLLTEN gekauft werden, obwohl wir davon abgeraten haben. Die Kunden wollten dann aber lieber eine kaputte, als gar keine Zeitung haben. (Apropos sind damit mehr Abi-Zeitungen verkauft woder, als je zuvor, weil die Kunden das Design sehr hoch gelobt haben!)

Ich bin seit 1 Jahr selbstständig (seit der 12. Klasse) und mache eigentlich hochwertige Videoproduktionen, d.h. wir begleiten vor allem Bands. (Letztes Konzert mit 800 Leuten, 4 Kameras, Dollie, Kamerakran und ales was dazu gehört).
Mit meiner Firma habe ich sowieso einen Anwalt, den ich wegen des Falles gefragt habe. Dieser meinte, dass eine vollständige Einbehaltung der Rechnung falsch wäre, weshalb wir nur die Differenz bezahlen sollen.
Im Gesetztestext wird dies durch die Klausel: Ein Nachdruck wäre "unzumutbar" festgesetzt. Darauf habe ich mich berufen und die Rechnung um lediglich 43*7,5€ gekürzt.

Eine Angestellte antwortete mir, dass Sie mir im Laufe des Tages telefonisch bescheid gibt, wie der weitere Weg der Reklamation ist. Auf diesen Anruf warte ich nun seit 5 Tagen. Ich habe die Überweisung weitergegeben, die Druckerei müsste den Differenzbetrag in ein paar Tagen überwiesen haben.

Ich halte euch hier auf dem Laufenden... (Und hoffe, mich nicht weiter ärgern zu müssen!) - Denn ich habe auch nicht genug Geld, um den Anwalt im Falle eines Rechtsstreites bezahlen zu können!
Apropos: Die Abi-Zeitungen habe ich als Beweismaterial bei mir behalten und selbstverständlich nicht kostenpflichtig zur Durckerei geschickt!

Viele Grüße,


Constantin
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Lando

Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 04.04.2009 22:46
Titel

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Zitat:
Mit meiner Firma habe ich sowieso einen Anwalt, den ich wegen des Falles gefragt habe. Dieser meinte, dass eine vollständige Einbehaltung der Rechnung falsch wäre, weshalb wir nur die Differenz bezahlen sollen.
Im Gesetztestext wird dies durch die Klausel: Ein Nachdruck wäre "unzumutbar" festgesetzt. Darauf habe ich mich berufen und die Rechnung um lediglich 43*7,5€ gekürzt.

Ohne die genaue Gesetzeslage zu kennen, hätte ich auch auf dieses Vorgehen getippt. Ist aber gut, dass Du 'nen Anwalt gefragt hast und nicht in irgendeiner Kurzschlussreaktion was gemacht hast, was Eure Position noch hätte verschlimmern können.
Ich denke da kommt Dir auch zu gute, dass Du schon gewisse Geschäftserfahrungen hast.

Zitat:
Ich wollte dir nichts unterstellen.

Ok, dann haben wir gekonnt aneinander vorbei geredet und ich hab Dich falsch verstanden.
Frieden jetzt... ich geb 'ne virtuelle Runde * Mal bisschen die Nase pudern... * *zwinker*

Zitat:
Mich ärgert ein solches Verhalten eines Dienstleisters, da laut dem wie ich es verstanden habe, dieser Dienstleister bewußt Reklamationen in Kauf nimmt im Bewusstsein, daß der Kunde in der schwächeren Position ist.

Bei sowas kommt mir auch regelmäßig die Galle hoch * Ich muß mich mal kurz übergeben... *
Vor allem da diese Art der Abschreckung bei vielen auch noch funktioniert. Und selbst wenn nicht, ein "Formfehler" und man wird in unserem tollen Rechtssystem vom Opfer zum Täter.
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Blackeagle123
Threadersteller

Dabei seit: 09.02.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 11.04.2009 17:14
Titel

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Hallo,

haben den Betrag überwiesen und seitdem nichts mehr von der Druckerei gehört. Weder eine Geldeingangsbestätigung noch eine Mahnung oder irgendetwas anderes.

Ich bin gespannt, was noch kommt *zwinker*
Eventuell ist das ganze Verfahren auch schon beim Anwalt der Druckerei, mit dem mir ja gedroht wurde. Dann werde ich jedoch auch ganz andere Schritte einleiten.

Viele Grüße,


Constantin
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Beluga

Dabei seit: 26.03.2008
Ort: in der Druckerei
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.04.2009 12:39
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Ich denke, dass da garnichts mehr kommt.... und zum Anwalt ist es garantiert noch nicht gegangen weil sie den Restbetrag erst einmal anmahnen müssten!

Also einfach Beine stillhalten und abwarten! Und daran denken, dass die Mitarbeiter der Firma hier mitlesen....
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