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Thema: (Berufs-, Positions-) Bezeichnung auf Visitenkarten vom 23.09.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> (Berufs-, Positions-) Bezeichnung auf Visitenkarten
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Gedankenmacher
Threadersteller

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Verfasst Mi 23.09.2009 13:41
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(Berufs-, Positions-) Bezeichnung auf Visitenkarten

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Hi,

ich habe eine Frage zu einer Bezeichnung auf Visitenkarten.

Es geht um die Position desjenigen der auf der VK steht.

Angenommen jemand hat einen eigenen Betrieb gegründet, aufgebaut und verdient damit sein Geld.

Sollte man so jemanden als

Besitzer,
Inhaber,
Gründer und Besitzer,
Geschäftsleitung,
Geschäftsführung,
CEO
.
.
.
(was gibt es noch?)


bezeichnen?

Ich sehe oft auf Visitenkarten den Aufdruch Inhaber.
Aber ein Inhaber wäre ja jemand der etwas nutzt das ihm nicht gehört.

Besitzer habe ich, glaube ich, noch nie auf einer Karte gesehen.
Gründer und Besitzer auch nicht.

Schon eher Geschäftsführer oder Geschäftsleitung
(wo ist da eigentlich der Unterschied?)


Welche Bezeichnung würdet ihr nehmen?

fragt
Markus
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.09.2009 13:44
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- Inhaber ist der Eigentümer, muss z.B. nicht Geschäftsführer sein
- Geschäftsleitung ist eine ganze Gruppe, dazu gehört z.B. der/die Geschäftsführer, aber auch der Hauptbuchhalter
- Geschäftsführer ist einer der Verträge im Namen der Firma abschließen kann, muss kein Inhaber sein

- ein Besitzer hat etwas, es muss ihm aber nicht gehören (z.B. "... ich besitze ein gepachtetes Grudstück ...", "...ich besitze ein geleastes Fahrzeug ..." ). Wird oft mit Eigentümer/Inhaber verwechselt oder synonym behandelt. Ist in normalen Leben auch meist nicht wichtig, bei firmenbezogenen Aussagen schon.


Zuletzt bearbeitet von qualidat am Mi 23.09.2009 13:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Gedankenmacher
Threadersteller

Dabei seit: 20.03.2009
Ort: -
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Verfasst Mi 23.09.2009 14:10
Titel

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Ja, natürlich,

du hast recht. Ich habe mich vertan.

Inhaber ist derjenige, dem es gehört.
Besitzer ist derjenige, der es nutzt.

Ich habe das Auto gekauft also bin ich Inhaber.
Leihe ich das Auto meinem Kumpel, so ist er für diesen Zeitraum der Besitzer.

Also wäre die Bezeichnung Inhaber doch sehr treffend.

Geschäftsführer hört sich aber besser an, oder?

Gibt es noch einen Unterschied zwischen Geschäftsleiter und Geschäftsführer? Oder Geschäftsführung und Geschäftsleitung?
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qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
Ort: Eichwalde bei Berlin
Alter: 63
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 23.09.2009 14:17
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Geschäftsführer ist einer, der die Geschäfte führt, das muss nicht unbedingt der Inhaber sein.
Um Geschäftsführer zu sein, ist man angestellt und hat einen Geschäftsführer-Vertrag.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 23.09.2009 16:06
Titel

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Gedankenmacher hat geschrieben:
Gibt es noch einen Unterschied zwischen Geschäftsleiter und Geschäftsführer? Oder Geschäftsführung und Geschäftsleitung?


ich hätte jetzt gesagt das "leiter" immer noch unter dem "führer" steht. also geschäftsführer steht über dem abteilungsleiter... * Keine Ahnung... *
 
Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
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Verfasst Mi 23.09.2009 16:27
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erst mal ist es quark das geschäftsführer sich besser anhört. spätestens im b2b bereich kennt man da die unterschiede *zwinker*

Geschäftsführender Inhaber --> managing director


auf keinen fall quark draufschreiben wie ceo ohne zu wissen was ein ceo macht ^^
steht ceo auf ner vk einer deutschen firma dann ist mein erster gedanke »ist ne klitsche« wo der inhaber einen auf cool machen will.
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Nimroy
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Verfasst Mi 23.09.2009 16:35
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Sollten Geschäftsführer und Gesellschafter die gliche Person sein, so nennt man das "Geschäftsführender Gesellschafter"
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talex

Dabei seit: 12.03.2008
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Alter: -
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Verfasst Mi 23.09.2009 17:53
Titel

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Ergibt sich das nicht schon durch die Rechtsform des Unternehmens?


Bei AG - Vorstandsvorsitzender

Bei GmbH - Geschäftsführer

Bei Einzelunternehumung - Inhaber


Wobei bei großen AGs und GmbHs natürlich der Vorstandvorsitzender bzw. Geschäftsführer auch ein Angestellter sein kann, da sich der Eigentümer bzw. Hauptaktionär zurückgezogen hat oder es um Investoren handelt.

Geschäftsleiter ist immer "nur" ein Angstellter, dem gehört in der Regel garnichts!

Also demnach weißt du doch eigt immer was auf die VK gehört.
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