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lordwimmi
Threadersteller
Dabei seit: 26.04.2006
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Sa 19.03.2011 12:08
Titel Berechnung von Nutzungsrechte bei Flyern? |
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Hallo,
möchte mich als Mediengestalter selbstständig machen. Dabei kam mir folgende spezielle Frage:
Ich habe einem Kunden ein Faltblatt gestaltet (Auftrag umfasst Layout und Druck). C.I-Vorgaben, Logos, Texte, etc. kamen vom Kunden. Dieser bekam das bestellte Produkt von 1000 Faltblättern. Berechnet haben wir den Aufwand und die Druckkosten.
1) Muss ich nun auch die Nutzungsrechte (mit den Faktoren nach AGD) berechnen, weil der Kunde das Faltblatt ja nutzen will, oder beziehen sich Nutzungsrechte immer nur auf C.I.-Konzepte oder Logo-Entwürfe?
Einige Monate später will der Kunde eine Änderung im Layout haben (5 Minuten Aufwand) und anschließend ein druckfähiges PDF zum selber nachdrucken.
2) Muss ich nun nur die 5. Minuten Aufwand berechnen, oder auch hier Nutzungsrechte in Rechnung stellen, basierend auf dem Aufwand von mehrern Stunden, die ich für das ursprüngliche Layout gebraucht habe?
3) Gibt es irgendwo im Netz einige Tutorials zur Preiskalkulation für solche Fälle?
Es ist alles so kompliziert.
Ich bitte um Hilfe. Danke!!!
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Sa 19.03.2011 16:17
Titel
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Dem Kunden im nachhinein Nutzungsrechte in Rechung stellen zu wollen finde ich
Das wurde hier schon mehrfach behandelt.
Nutzungsrechte beziehen sich generell auf alle Produkte. Aber sowas wird grundsätzlich VORHER behandelt. Und dann steht da noch die Frage im Raum, ob du sowas wie Nutzungsrechte (die gesetzlich ja nicht geregelt sind) überhaupt beim Kunden durchkriegst.
Und wenn du Korrekturen machst, berechnest du die Zeit für die Korrekturen. Wieso willst du dann für Korrekturen Nutzungsrechte berechnen...
Jetzt erklär mal dem Kunden wieso du ihm jetzt für den korrigierten Flyer Nutzungrechte die auf dem ersten Flyer basieren berechenen willst und er beim ersten Flyer keine zahlen musste...
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Sa 19.03.2011 16:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Sherithra
Dabei seit: 05.09.2007
Ort: Kreis Schwäbisch Hall
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst So 20.03.2011 10:38
Titel
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Und „müssen” tust Du das erst Recht nicht. Keiner zwingt Dich, Nutzungsrechte zu berechnen.
Und wie Designzicke schon sagte. im Nachhinein damit zu kommen wäre mehr als unprofessionell.
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst So 20.03.2011 17:39
Titel
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Nutzungsrechte sind sinnvoll, wenn du a) für das Finanzamt nachweisen musst, dass du künstlerisch tätig bist und mit 7% MwSt abrechnest, wenn du b) in der KSK versichert bist, kann es auch nicht schaden, die Nutzungsrechte auszuweisen und somit eben mit 7% MwSt abzurechnen. Und c) ist es ein Indiz für deine Urheberschaft. Denn nur ein Urheber kann Nutzungsrechte veräußern.
Jetzt kommt es auf deine Situation an, wie wichtig das alles ist. Aber wie schon gesagt, im Nachhinein geht da sowieso nichts. Das muss man vorher mit dem Kunden besprechen.
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der Augsburger
Dabei seit: 06.02.2009
Ort: Augsburg
Alter: 67
Geschlecht:
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Verfasst So 20.03.2011 22:08
Titel
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Nutzungsrechte ??? - bei 1000 Flyern
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lordwimmi
Threadersteller
Dabei seit: 26.04.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 21.03.2011 09:49
Titel
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Hey, vielen Dank für eure Antworten!!! Hilft mir schonmal deutlich weiter!
Also gehe ich davon aus, wenn ein Kunde ein Layout bei mir in Auftrag gibt, nur damit ich es auch selbst für ihn in Druck geben kann (und da auch anteilsmäßig mitverdiene), dass es dann auch üblich ist, ihm eine druckfähige PDF zu geben, ohne weitere Kosten in Rechnung zu stellen?
Und über Nutzungsrechte wird branchenüblich dann bei sowas (1000 Flyern etc) auch von Anfang an nicht gesprochen?! Bei Entwicklung/Konzeption von Corp. Design, Logo usw. dann wohl schon eher?
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 21.03.2011 09:59
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der Augsburger hat geschrieben: | Nutzungsrechte ??? - bei 1000 Flyern |
das spielt dabei überhaupt keine rolle... und wenn es 10 flyer sind... er nutzt ein design!
@ lordwimmi:
du lieferst dem kunden das, was er bei dir bestellt. wenn er ein druckfähiges pdf verlangt, bekommt er das auch... usw.
das nutztungsrecht ist in erster linie für das design gedacht (nach corporate design-vorlage und nicht nach c.i.-vorlage). von daher kannst darüber immer sprechen, wenn du etwas designst. manchmal macht es nur keinen sinn, wenn der aufwand einfach zu gering ist oder der kunde dich nur für reinzeichnung beauftragt. dann musst du es natürlich dem kunden immer verkaufen können.
wie illumaus und andere schon sagten. das musst du vorher klären in einem angebot und dir das auch bestätigen lassen.
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