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Thema: AGBs - wie groß darf die Schrift sein vom 28.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Print -> AGBs - wie groß darf die Schrift sein
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teshi

Dabei seit: 19.04.2006
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.04.2006 17:03
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mein chef ^_^

sry.. kein scherz .. sowohl mein chef, mein juniorchef, als auch meine mum ^^; (alles gelernte Schriftsetzer) meinten irgendwann mal zu mir, "nicht kleiner als 5pt ... solange man sie mit bloßem Auge entziffern kann, sind sie gültig"
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.04.2006 17:16
Titel

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Leider sind deine Eltern keine Richter. Bei dem von mir verlinktem Urteil konnte man sie auch mit bloßem Auge lesen, leider hat das dem Richter nicht gereicht.
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teshi

Dabei seit: 19.04.2006
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 28.04.2006 17:29
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sicher ist mein Chef kein Richter (auch wenn er sich manchmal so aufspielt -.-)

ich denke mal, es wird zudem noch von der Schriftart und vom Schriftschnitt abhängen ..

*weiter nach ner Vorschrift dafür such*

Nachtrag:
habe hier grad in der Magenta-Fibel unter "5. Gestaltung von Prinprodukten"
folgendes gefunden:

5.2.3 Verwendung von Schriften
[...]
Schriftgrößen werden nach ihrem Verwendungszweck in drei Gruppen eingeteilt;
- Konsultationsgrößen: etwa 6-8pt
- Lesegrößen: etwa 9-12pt
- Schaugrößen: größer als 12pt

Konsultationsgrößen sind sinnvoll für sehr große Textmengen, von denen aber nur kleine Abschnitte gelesen werden - also zum Beispiel in Wörterbüchern, Lexika oder Telefonbüchern.
[...]

---

was anderes hab ich bisher leider nicht gefunden, ich hoffe aber, dass das weiterhelfen konnte

IdS

*wochenende genieß*


Zuletzt bearbeitet von teshi am Fr 28.04.2006 18:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ulmer_hocker
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Sa 29.04.2006 12:49
Titel

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Und mal wieder hilft das Archiv des Publisher:

Ausgabe: 03-2000
Seite: 26-27
Autor: Ralf Turtschi
Titel: Kleingedrucktes lesbar setzen - Lesen Sie die Packungsbeilage …

HTML: http://publisher.ch/heft/003/turtschi.php3 - nur Text
PDF: http://publisher.ch/heft/003/kleingedrucktes.pdf
 
 
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