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RaupeGrafik
Threadersteller
Dabei seit: 09.10.2011
Ort: Rostock
Alter: -
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Verfasst Do 20.10.2011 18:39
Titel Domaininhaber- und Providerwechsel |
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Moin Moin.
Bin gerade dabei einem Kunden zu helfen. Er hat schon eine Seite, die wird aber nicht fertig und beinhaltet kein CMS. Mein Problem ist jetzt, dass ich gerne vom alten Domaininhaber weg will. Wir haben Kontakt zu ihm, er sagt er braucht Infos von uns. Ist das nicht falsch? Laut Wissen muss der ehemalige Domaininhaber doch mir eine AuthInfo der alten Domain und des alten Providers geben oder? Davon weiß er angeblich nichts.
Der Kunde ist weder Domaininhaber noch Ansprechpartner für irgendwas, die Seite ist aber über ihn. Diese läuft auf kasserver. Er will jetzt die Seite über mich hosten, mit der gleichen Domain aber auf meinen Namen und auf meinem strato Server. Was hat es also mit der AuthInfo auf sich? Oder muss ich einen KK Antrag stellen? Wollte diesen Weg eigentlich umgehen :/
Eure Meinungen?
Danke schon mal im vorraus.
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
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Verfasst Do 20.10.2011 18:50
Titel
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Wer ist der Domaininhaber? Nicht dein Kunde oder?
Warum sollte der jetzige Besitzer (owner) die Domain rausrücken?
Was will er für Daten haben?
Ein KK-Antrag ist unumgänglich!
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RaupeGrafik
Threadersteller
Dabei seit: 09.10.2011
Ort: Rostock
Alter: -
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Verfasst Do 20.10.2011 19:06
Titel
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Der Domaininhaber ist der ehemalige Webseitenersteller meines Kunden. Da mein Kunde mit diesem nicht zufrieden ist, will er zu mir wechseln. Der jetztige Domaininhaber ist damit einverstanden, allerdings sagt er, er braucht meine Serverdaten, was ich nicht verstehen kann. Es geht nur um den Domainnamen, weder um den Server noch um das Layout der jetzigen Webseite.
Zuletzt bearbeitet von RaupeGrafik am Do 20.10.2011 19:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.10.2011 19:23
Titel
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woher kommt eigentlich diese untugend, domains auf den namen der agentur oder des webdesigners anzumelden und nicht auf den namen des kunden (wie es sich eigentlich gehört)... als admin-c sollte immer der kunde bei der denic stehen...
wie dem auch sei... wenn ihr die domain umziehen wollt braucht ihr auf jeden fall das einverständnis des jetzigen domaininhabers (also dem ehem. webdienstleister deines kunden). der kann sich normalerweise von seinem hoster für den umzug einen auth-code erstellen lassen. mit diesem code könnt ihr die domain quasi auf knopfdruck dann zu euch ziehen. alternativ könntest du jetzt auch einen kk-antrag stellen, da dein kunde aber nicht der domaineigner is, ist auch hier die unterschrift des ehem. webdienstleisters von nöten. und im endeffekt wird nach dem kk-antrag auch wieder nur ein auth-code erstellt (zumindest wenn es sich um eine .de domain handelt - bei .com und .net schauts teilweise etwas anders aus).
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dcn
Dabei seit: 20.08.2008
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 20.10.2011 23:05
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | woher kommt eigentlich diese untugend, domains auf den namen der agentur oder des webdesigners anzumelden(...). |
Ich hab es selbst, dass 50% meiner Kunden sich auf meinem Verwaltungsbereich bewegen. Inhalte die in meiner serverseitigen Verantwortung stehen können. lt. meinem Hoster nur auf mich zugelassen werden. Also Inhalte von abc.de auf meinem Server hosten ist nicht.
Nun hab ich diese allerdings gern auf meinem Server, da die Verwaltung (Framework etc.) einfacher ist.
Daher vielleicht die untugend...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 21.10.2011 07:13
Titel
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es gibt ja nen unterschied ob man als technischer ansprechpartner oder als admin-c in der domain eingetragen ist. gegen ersteres sagt ja keiner was... aber die domain ist eigentum des kunden und muss auch auf den angemeldet werden. denn sonst passiert genau solch ein kasperltheater wie hier. der kunde ist unzufrieden mit seinem dienstleister und möchte weg. das kann er aber nicht, weil er juristisch keinerlei rechte an der domain besitzt, weil diese auf den dienstleister registriert ist. nun könnte man das ganze zwar vor gericht ausfechten und der kunde würde wohl recht bekommen, weil er die nutzung der domain für sich nachweisen kann. aber das kostet geld und vor allem zeit... warum also nicht gleich von anfang an richtig...
ob der kunde dann hinterher zugangsdaten für die serveradministration bekommt oder nicht steht ja auf einem ganz anderen blatt. weil er als admin-c bei der denic steht, bedeutet ja nicht zwangsläufig, das er auch zugriff auf alles bekommt. sowas kann man im einzelfall dann einfach vertraglich regeln. nur im falle des falles hat der kunde einfach die rechte an seiner domain, die ihm zustehen.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Fr 21.10.2011 07:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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m
Moderator
Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 21.10.2011 08:38
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | der kunde ist unzufrieden mit seinem dienstleister und möchte weg. das kann er aber nicht, weil er juristisch keinerlei rechte an der domain besitzt, weil diese auf den dienstleister registriert ist. nun könnte man das ganze zwar vor gericht ausfechten und der kunde würde wohl recht bekommen, weil er die nutzung der domain für sich nachweisen kann. aber das kostet geld und vor allem zeit... warum also nicht gleich von anfang an richtig... |
So läuft es leider, rechtlich bist du als Webdesigner allerdings eigentlich verpflichtet die Domain auf den Namen des Kundes zu registrieren.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 21.10.2011 09:11
Titel
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m hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: | der kunde ist unzufrieden mit seinem dienstleister und möchte weg. das kann er aber nicht, weil er juristisch keinerlei rechte an der domain besitzt, weil diese auf den dienstleister registriert ist. nun könnte man das ganze zwar vor gericht ausfechten und der kunde würde wohl recht bekommen, weil er die nutzung der domain für sich nachweisen kann. aber das kostet geld und vor allem zeit... warum also nicht gleich von anfang an richtig... |
So läuft es leider, rechtlich bist du als Webdesigner allerdings eigentlich verpflichtet die Domain auf den Namen des Kundes zu registrieren. |
eben... ich find es immer ganz toll wenn dienstleister webhosting anbieten, aber eigentlich gar keine ahnung davon haben und sich dann auch nicht an geltendes recht halten. und die kunden ham meist eh nich den überblick um zu wissen was da genau passiert...
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