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Verfasst Do 11.01.2018 14:45 Titel
Rasterwert schwarz für AGBs Rückseite Briefbogen
Hi, hat jemand Info/Erfahrung, mit wieviel Prozent K(schwarz) Texte für eine Rückseite Briefbogen AGBs angelegt werden kann, damit es gut lesbar aber auch nicht zu dunkel wirkt?
Sind eventuell 55% K > ok?
Danke für eine Antwort
Zuletzt bearbeitet von einfachcreativ_m am Do 11.01.2018 14:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
Dabei seit: 25.11.2003 Ort: Hedwig Holzbein Alter: 52 Geschlecht:
Verfasst Fr 12.01.2018 12:53 Titel
Re: Rasterwert schwarz für AGBs Rückseite Briefbogen
SL-Design hat geschrieben:
einfachcreativ_m hat geschrieben:
... AGBs angelegt werden...
AGB ist schon Mehrzahl: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Duden lässt auch „FAQs“ als richtige Schreibweise durch. Leider gibt es auf duden.de selbst keine eindeutige Aussage ob „AGBs“ auch zulässig ist. Immerhin verwenden sie diese Schreibweise selbst auf einer Unterseite:
(Und wenn du schon korrigierst, schreib bitte „allgemeine Geschäftsbedingungen“ mit kleinem „a“. )
Zurück zum eigentlichen Thema:
Wenn du etwas grau drucken möchtest und dafür Schwarz mit geringerer Deckkraft verwendest, wird das Grau durch aufrastern der Fläche erreicht. Je kleiner die Schrift (und je gröber das Raster) um so mehr fransen die Kanten der Linien aus. Daher die Empfehlung besser eine graue Sonderfarbe mit 100% Deckkraft zu verwenden.
Im aktuellen Duden steht AGB ohne Alternative und ohne "s" (Seite 177). Online ebenso. Die zitierte Textstelle ist schlicht ein Versehen (und peinlich) vom Duden.
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