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Thema: Druck Briefpaier mit 30% schwarz vom 28.07.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Farbe -> Druck Briefpaier mit 30% schwarz
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gogogoairheart
Threadersteller

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Verfasst Mi 28.07.2010 14:34
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Druck Briefpaier mit 30% schwarz

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Hallo,

ich möchte Briefpapier im Offset 4/1-farbig drucken lassen.
Auf der Rückseite sollen die AGBs erscheinen.

Kann ich die Rückseite hier in 30% schwarz drucken lassen?
Oder kann ich bei 4/1 farbig nur 100% schwarz drucken.
Ist 30% ferner noch lesbar?

Danke für Eure Antworten ... *bäh*
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Mi 28.07.2010 14:37
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Natürlich kannst du das.
Ob das ne gute Idee ist, hängt davon ab, was du da in 30% druckst.
Flächen sind weniger von Leseschwierigkeiten betroffen als feine Linien, in entsprechender Winkelung.

Es muss vorne wirklich 4c sein? Man könnte hier nicht sparen und in Volltönen drucken?
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
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Verfasst Mi 28.07.2010 14:43
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AGBs klingt nach 6pkt (o.ä.) da wirst du mit 30 Prozent nicht mehr lesbar sein ... und lesbar müssen AGBs sein, sie brauchen nur nicht gerne gelesen werden ... 60 % denke wären da besser ...
Geh zu einem Drucker (am besten zu dem, ders auch drucken soll, oft haben die solche Sachen als Muster behalten, wenn schon mal jemand soetwas haben wollte ...
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hilson

Dabei seit: 05.09.2005
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Verfasst Mi 28.07.2010 14:50
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type1 hat geschrieben:
Es muss vorne wirklich 4c sein? Man könnte hier nicht sparen und in Volltönen drucken?


In der Richtung würde ich das auch nochmal überdenken. AGB's sind ne rechtliche Geschichte u. da würde ich kein Risiko eingehn.
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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
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Verfasst Mi 28.07.2010 18:52
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Die Rückseite z.B. als Vollton Pantone Cool Gray 4 zu drucken, dafür aber eben nicht aufgerastert wie 30% Schwarz, bringt in Sachen Lesbarkeit schon mal ne ganze Menge. Ich würde sogar sagen, fast mehr als die 60% Schwarz, die dann in aller Regel auch schon wieder durchscheinen.
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Verfasst Mi 28.07.2010 19:12
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lest mal.... 12 Punkt findet das Gericht in Köln als angebracht.... http://www.legitas.de/Mindestschriftgroesse-fuer-AGB.661.0.html ich glaube dann braucht nicht zu diskutiert werden ob 30% schwarz lesbar ist * Such, Fiffi, such! * Raster und Raster kann je nach Belichter bzw CtP auch verdammt große Unterschiede bringen

Zuletzt bearbeitet von am Mi 28.07.2010 19:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
type1

Dabei seit: 19.11.2004
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Verfasst Do 29.07.2010 00:04
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mediaWE hat geschrieben:
lest mal.... 12 Punkt findet das Gericht in Köln als angebracht....


Hab noch nie so große AGB gesehen. Also was die Schriftgröße angeht.

Lese auch nochmal:
Zitat:
wobei es aber auch auf die Deutlichkeit der Darstellung durch die gewählte Schriftart ankommen kann.


Zuletzt bearbeitet von type1 am Do 29.07.2010 00:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Verfasst Do 29.07.2010 07:27
Titel

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würde ich auch nicht in 12 Punkt drucken - dann würde ich A2 Briebpapier verwenden müssen um alles auf die Rückseite zu bekommen - zu unhandlich... *ha ha*
 
 
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