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Thema: Wie Druckkosten mit Online-Druckereien beim Kundenabrechnen? vom 03.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Druck - Produktion -> Wie Druckkosten mit Online-Druckereien beim Kundenabrechnen?
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deliciious

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Verfasst Di 04.05.2010 08:23
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heathen hat geschrieben:
Für den Fall eines Kunden, der solche Bestellungen nicht selbst vornehmen kann, habe ich den Posten "Druck-/Produktionsmanagement" in meine Stundenbank und die Angebote aufgenommen. Das ist dann immer ca. ne halbe Stunde, wenn es nix außergewöhnliches ist. Der Kunde ist selbst Vertragspartner mit der Druckerei/dem Dienstleister und in meinen AGB steht hierzu auch eine Klausel. So wird aus einem Weiterverkauf eine Dienstleistung, vorausgesetzt die Rechnung der Druckerei ist direkt an den Kunden gerichtet.


Schön, dass es eine Dienstleistung ist, klingt auch geschickt - aber ist es nicht so, dass ein Freiberufler (in unserer Branche) nur künstlerische Tätigkeiten ausführen darf, die er dann berechnen kann.
Als Freiberufler dürfen wir ja nichts anderes "berechnen"? Demnach wäre das ja KEINE Lösung.

Oder gelten hier Gewichtungen von wegen: wenn 70% der Arbeit künstlerischer Natur sind, dürfen die anderen 30% Dienstleistung anderer Art auch ausgeführt werden?! Klärt mich auf.
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oblique

Dabei seit: 18.10.2008
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Verfasst Di 04.05.2010 15:08
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freiberufler und künstler sind 2 paar schuhe. oder sogar 3.

- für die ksk ist wichtig, dass du *überwiegend* in dem bereich dein geld verdienst, den du dort angemeldet hast. da gibts aber alle möglichen ausnahmeregelungen, gerade für berufsanfänger. genaueres sagt dir die ksk bzw steht auf deren website.

- für gewerbe vs. freiberufler ist wichtig, dass du keine waren vertickst und damit geld verdienst. man darf aber im rahmen der erbringung von dienstleistungen durchaus sachen *weiterberechnen* (du rechnest ja sicher auch nicht jeden ausdruck, jeden fahrradkurier, jedes stück tesa extra als ware ab =). da gibt es irgendeine formulierung in der art von "muss untrennbar mit der dienstleistung verbunden sein, die den schwerpunkt der tätigkeit darstellt" o.s.ä. genaueres sagt dir das finanzamt bzw ein steuerberater. oder ein leitfaden vom berufsverband.

- für die ust ist wichtig, ob die leistung urheberrechtlich relevant ist oder nicht. man kann auch produktion mit 7% abrechnen, wenn sie (s.o.) teil der gesamtleistung ist. genaueres sagen dir finanzamt/steuerberater/berufsverband.

(haut mich nicht, falls die ust-sätze nicht mehr stimmen sollten -- "zu meiner zeit" warens 7 und 19)


ich war sehr lang in deutschland als grafiker selbständig, in der ksk, kein gewerbe -- ich hab das immer genauso gemacht wie silvergecko sagt: produktion/handling als extra posten (mit 19% ust), nebenkosten entweder 1:1 durchreichen (kleinigkeiten, wie kuriere o.ä.) oder direkt an den AG berechnen lassen (alles andere). nie ein problem gehabt damit, und ich hatte sogar mal ne ust-sonderprüfung, weil ein AG überprüft wirde -- gab zwar zwar ein paar nachfragen, aber keine beanstandungen. das steht meiner erinnerung nach auch in den AGD-infodingern genau so drin.

ich hatte auch immer wieder jobs, die nur aus produktion bestanden, das war aber immer nur ein kleiner anteil finanziell -- weiss nicht, ob sich rechtlich was geändert hätte, wenn das nen grösseren anteil gehabt hätte insgesamt .. wär vielleicht schwierig geworden mit der ksk.


anyway: grade wenn du neu im geschäft bist, würd ich dir unbedingt empfehlen, dir nen guten steuerberater zu suchen (und zwar einen, der sich im "kreativgeschäft" auskennt bzw bereit ist, sich da einzuarbeiten, und der dir auch erklärt, warum er was wie macht) oder dem AGD ö.ä. beizutreten bzw dir von dort infomaterial zu holen. das ist echt gut angelegtes geld. sobald du einmal die regeln verstanden hast, kommst du auch alleine klar, aber wenn du irgendwas von anfang an falsch machst, kanns ein böses erwachen geben (da hilft dann auch kein "aber das hat mir wer im internet so gesagt").

die finanzämter sind ausserdem verpflichtet, auskünfte zu geben bzw zu beraten. die leute dort sind oft erstaunlich nett und hilfreich (war jedenfalls bei mir so -- denen ist nämlich wurscht, ob sie am jahresende 50 euro mehr steuer kriegen von dir .. das sind beamte). gerade wenns nicht um grosse summen geht, sondern du nur wissen willst, was korrekt ist, würd ich vielleicht einfach da hingehen.


e: angebote/rechnungen möglichst genau aufzuschlüsseln (also zb handling und druckkosten getrennt, statt einer pauschalen summe) halte ich auch unabhängig von steuer/rechtsfragen für ne gute idee: erstens hat der AG dann von vornherein ein besseres bild davon, was zb in einer kleinen broschüre alles an arbeit drinsteckt; zweitens hast du damit gleich was in der hand, falls rumverhandelt wird à la "geht das nicht auch billiger". du kannst ihm dann konkret anbieten "sie können die produktion gern selbst übernehmen, dann fallen diese X euro hier weg", ohne deine eigentliche leistung (die gestaltung) antasten zu müssen.


Zuletzt bearbeitet von oblique am Di 04.05.2010 15:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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schnute
Threadersteller

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Verfasst Di 04.05.2010 19:06
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Danke für eure zahlreichen Antworten!
Da gibts ja doch einige Unterschiede wie ihr das so handhabt.

Ich denke ich werde morgen mal beim FA anrufen und zusätzlichen einen Steuerberater zu Rate ziehen.
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hellgold

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Verfasst Di 25.05.2010 13:03
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My way...

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Silvergecko hat geschrieben:
Druckrechnungen werden 1:1 durchgereicht!


Hallo an alle Lesenden und den Threadersteller,

genauso halte ich es auch. Aus mehreren Gründen:

- Billigkunden haben keine Ahnung und nicht die Zeit/Kompetenz Druckdaten online hochzuladen. Das Risiko, dass dabei was schief geht ist groß. Selbst wenn es dann nicht die Schuld des Grafikers (mir) ist, habe ich am Ende den schwarzen Peter, bzw. muss nacharbeiten (denn sonst ist der Kunde weg). Das ist so wie mit dem Autohändler, der den Reifen am Neuwagen nicht überpüft ob er genügend Luft hat. Fällt bei mir schlicht unter Service und geht dank Internet etc. auch fix heutzutage (Brauche bei FA max. 10Min für Bestellung und Upload...).
- Billig-Kunden sind nicht doof und schauen meist selbst im Netz nach den Preisen BEVOR sie einen Auftrag vergeben
- Steuerliche Belange/Fallstricke (Gewerbe etc.) kommen nicht zum Tragen, da es sich um einen reinen Durchlaufposten handelt
- Ich muss mich nicht jedesmal hinsetzen und den Taschenrechner zücken um 10-20% aus einem Auftrag rauszurechnen. Im Falle einer Reklamation wird es sich meist auch nicht vermeiden lassen, daß der Kunde Einblick in den Lieferschein oder die Originalrechnung erhält/erhalten möchte. Was macht man dann, wenn sich die Preise unterscheiden?
- Die Ware landet zuerst mal bei mir, ich kann in den Karton gucken und falls was schief lief im Druck bekommt der Kunde davon nichts mit - Nachdruckauftrag, Anruf beim Kunden, daß es Probleme gab und er noch etwas warten muß (muß man natürlich diplomatisch machen, die meisten kapieren aber, daß man bei Billig Abstriche bei Druck- und Lieferzeiten machen muß).

In meinen Rechnungen gibt es einen Posten Druckabwicklung. Der bezieht sich meist auf den gesamten Bereich Recherche, Telefonate, RZ, Upload, Nachverfolgung, Abnahme etc. und wird nach Zeit abgerechnet. Je nachdem was anfällt vergrößert sich dieser nämlich und ich lege bei einem Job nicht drauf.

Gruß
HG
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