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Thema: Wie Druckkosten mit Online-Druckereien beim Kundenabrechnen? vom 03.05.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Druck - Produktion -> Wie Druckkosten mit Online-Druckereien beim Kundenabrechnen?
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schnute
Threadersteller

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Verfasst Mo 03.05.2010 09:30
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Wie Druckkosten mit Online-Druckereien beim Kundenabrechnen?

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Hallo,

ich bin erst seit kurzem selbstständig als Grafikdesignerin. Bin als Kleinunternehmerin, freiberuflich beim FA angemeldet und weise keine MWst aus.

Ich habe schon die Suche benutzt, bin aber leider zu keinem wirklichen Ergebnis gekommen.

Ich habe viele Kunden, die günstig drucken wollen, so dass ich bei einigen Online-Druckereien drucken lasse.
So weit, so gut.

Bisher habe ich das mit der Abwicklung immer so gemacht, dass ich die Preise eingeholt habe, die Druckkosten mit ins Angebot geschrieben habe (mit 10-15% Aufschlag) und auf meinen Account bestellt habe. Die Drucke wurden dann in Vorkasse bezahlt, Drucksachen wurden geliefert und die Druckkosten wurden dann neben den Entwurfsleistungen in Rechnung gestellt.

Leider ist das letztens schief gegangen, da ein Neukunde, die Drucksachen nicht gezahlt hat, und ich mit der Druckerei Probleme bekommen habe. Ich habe zwar als Rechnungsempfänger den Kunden angegeben, aber laut Nachfrage bei der Online-Druckerei Bin ICH mit der Druckerei einen Vertrag eingegangen, weil es auch mein Account ist.

Habe nun draus gelernt, auch nach längerer Recherche, dass man schnell unter die Gewerbetreibenden fallen könnte: Bei Aufträgen, die über eine "normale" Druckerei laufen, stelle ich die Rechnungen nun in Zukunft direkt auf den Namen meiner Kunden aus, so dass dort keine Probleme entstehen können.

Aber wie mache ich das in Zukunft bei Online-Druckereien?? Ich möchte nicht am Ende des Jahres als Gewerbetreibender eingestuft werden und meinen Status als Freiberufler verlieren. (wobei ich durch diese bisher "falsch" ausgestellten Rechnungen noch nicht über die Grenze für Gewerbesteuerabgaben von ca. 20.000€ fallen dürfte...) Wäre es solange egal, solange ich unter der Grenze für Gewerbesteuer bliebe?

Ich habe nun auch wieder den Fall, dass ich heute ein Angebot rausschicken möchte, in dem neben den Entwurfsleistungen auch die Druckkosten einzuholen waren.
Soll ich auf dem Angbeot einen Vermerk machen, dass ich die Kundendaten an die Druckerei weitergeben werde zwecks Anlegung eines eigenen Accounts und die Druckkosten an die Druckerei selbst zu zahlen ist?

Meine Angebote lasse ich mir immer als Auftragsbestätigung unterschrieben zukommen, so dass so auch die Vollmacht des Kunden eingeholt worden wäre.

Für jeden Kunden ohne Nachfrage einen eigenen Account anlegen, um die Gewerbefrage zu umgehen dürfte rechtlich problematisch werden, oder? (Zumal er sich wundern wird, dass bei evtl. Zahlungsrückständen auf einmal Mails der Druckerei auf seine Email-Adresse geschickt werden...)

Ich freue mich auf Antworten, da ich das Angebot gerne heute noch rausschicken möchte.

Gruß
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Nimroy
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Verfasst Mo 03.05.2010 10:00
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Zitat:
Soll ich auf dem Angbeot einen Vermerk machen, dass ich die Kundendaten an die Druckerei weitergeben werde zwecks Anlegung eines eigenen Accounts und die Druckkosten an die Druckerei selbst zu zahlen ist?


Richtig.
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
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Verfasst Mo 03.05.2010 10:08
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Soweit ich weiss, darfst du als freiberufliche Designerin doch gar keine Druckaufträge selbst für deinen Kunden abwickeln, wie du es bisher getan hast? Und vor allem darfst du keine 10-15% Aufschlag berechnen, weil das alles unter Gewerbe fällt - was du ja nicht wolltest! Also hast du es bisher ein bisschen falsch gemacht, keine Ahnung wie streng/schnell das FA da ist oder ob es überhaupt auffällt - aber theoretisch.. bist du seitdem keine Freiberuflerin?!

Gewerbe: du verkaufst etwas (wie z.B. den Druck mit Aufpreis, mit Gewinn für dich!)

Wie du es in Zukunft machen solltest, hast du ja schon selbst vorgeschlagen und Nimroy hat es bestätigt. Ich sehe es genauso. Allerdings muss dann auch tatsächlich die Rechnung der Druckerei vom Kunden an die Druckerei gezahlt werden. Hier kannst du keine versteckten Kosten hinzurechnen, das ist als Freiberuflerin nicht drin..
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schnute
Threadersteller

Dabei seit: 18.01.2010
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Verfasst Mo 03.05.2010 10:16
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Danke für eure Antworten!

@deliciious
Ja genau, das durfte ich wohl nicht, habs aber nicht gewusst... Menno!
Deswegen will ich das ab jetzt auch richtig machen *zwinker*

Ob es am Ende des Jahres dann beim FA auffällt bleibt halt abzuwarten.
Ich habe vielleicht insgesamt mit den Aufschlägen seit Beginn meiner Tätigkeit max. 70-100€ Gewinn gemacht?!
Ist jetzt nicht soo viel.

Die verdeckten Kosten und den Gewinn lasse ich dann natürlich raus! Das ist klar!

Gibt es denn eine Formulierung für die Abgabe der Druckkosten und Weitergabe der Kundendaten, die ich im Angebot schreiben kann, ohne mich irgendwie in die Nesseln zu setzen? (Da muss man ja auch oft höllisch aufpassen...) Oder ist das schon ok so, wie ich es im anderen post geschrieben hatte?
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
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Verfasst Mo 03.05.2010 10:22
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Bei mir spielen Onlinedruckereien nur eine untergeordnete Rolle. Bei der Abwicklung halte ich es so wie Handwerker. Die verarbeiten ja heutzutage auch auf Wunsch des Kunden Materialien aus dem Baumarkt. Für das Material muss dann aber auch der Kunde selbst sorgen und die Gewährleistung für das Material entfällt.

Soll eine Onlinedruckerei eingeschaltet werden (manchmal rate ich kleineren Kunden auch dazu), dann erhält der Kunde die PDF-Datei gemäß der Spezifikationen der Druckerei, muss dann aber den Bestellprozess selbst übernehmen. Das hat bislang noch jeder geschafft und hat noch niemanden verärgert. Wenn jemand mit dem Shop nicht klar kommt, helfe ich auch. Ich möchte aber nichts mit irgendwelchen Zahlungsmodalitäten oder Reklamationen zu tun haben.

Ansonsten läuft's halt über meine Druckerei mit den üblichen Zahlungsmodalitäten und dem vollen Service. Geht irgend etwas schief, hat der Kunde keinen Ärger mit der Sache. Dann läuft alles über mich.

Gruß

Achim
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schnute
Threadersteller

Dabei seit: 18.01.2010
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Verfasst Mo 03.05.2010 10:36
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Achim M. hat geschrieben:
Soll eine Onlinedruckerei eingeschaltet werden (manchmal rate ich kleineren Kunden auch dazu), dann erhält der Kunde die PDF-Datei gemäß der Spezifikationen der Druckerei, muss dann aber den Bestellprozess selbst übernehmen. Das hat bislang noch jeder geschafft und hat noch niemanden verärgert. Wenn jemand mit dem Shop nicht klar kommt, helfe ich auch. Ich möchte aber nichts mit irgendwelchen Zahlungsmodalitäten oder Reklamationen zu tun haben.


Das würde bei mir leider nicht funktionieren...kenne meine Pappenheimer. Menno!

Ich habe nun auf dem Angebot folgenden Vermerk gemacht:
Die bei mir hinterlegten Kundendaten werden zur Anlegung eines eigenen Kunden-Accounts bei der Online-Druckerei an diese weitergegeben. Rechnungsempfänger der Druckerei ist der Kunde – die Rechnung ist somit vom Kunden direkt an die Druckerei zu zahlen.

Das sollte reichen, oder?
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Mo 03.05.2010 10:43
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schnute hat geschrieben:
Achim M. hat geschrieben:
Soll eine Onlinedruckerei eingeschaltet werden (manchmal rate ich kleineren Kunden auch dazu), dann erhält der Kunde die PDF-Datei gemäß der Spezifikationen der Druckerei, muss dann aber den Bestellprozess selbst übernehmen. Das hat bislang noch jeder geschafft und hat noch niemanden verärgert. Wenn jemand mit dem Shop nicht klar kommt, helfe ich auch. Ich möchte aber nichts mit irgendwelchen Zahlungsmodalitäten oder Reklamationen zu tun haben.


Das würde bei mir leider nicht funktionieren...kenne meine Pappenheimer. Menno!

Ich habe nun auf dem Angebot folgenden Vermerk gemacht:
Die bei mir hinterlegten Kundendaten werden zur Anlegung eines eigenen Kunden-Accounts bei der Online-Druckerei an diese weitergegeben. Rechnungsempfänger der Druckerei ist der Kunde – die Rechnung ist somit vom Kunden direkt an die Druckerei zu zahlen.

Das sollte reichen, oder?


NEIN! Mach es so wie Achim sagte (hatte so verstanden, dass du das auch so machen willst). Sonst wirst du wieder Stress mit dem Finanzamt bekommen. Und entschuldigung, aber wenn der Kunde mit deiner Anleitung und Hilfe zu doof ist, dann ist ihm auch nicht mehr zu helfen. Um bei dem Beispiel mit den Handwerkern zu bleiben - wenn der trotz Bild und Beschreibung zu doof ist ne Fliese von Laminat zu unterscheiden, dann ist er es selbst schuld.

Wenn du glaubst, dass deiner Klientel das nicht zuzumuten ist oder die nicht in der Lage dazu sind, solltest du darüber nachdenken, ob du lieber nicht doh als gewerbetreibende eingestuft wirst.

Aber Drucke abwiklen ohne als Gewerbe-treibend eingestuft zu werden, geht nunmal nicht.
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schnute
Threadersteller

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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 03.05.2010 10:50
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Verstehe ich nicht...trotz des Vermerks kann ich die Dateien nicht in den Druck geben?

Wer nun die Drucke online hochlädt ist doch egal, oder nicht?
Werde ich dann im schlimmsten Fall als Gewerbetreibende eingestuft?

Also muss ich ihm quasi ein Angebot nur für die Entwurfsleistung schreiben und in unserer Korrespondenz (E-Mail) die Druckkosten nennen und darauf hinweisen, dass er die Daten selbst in den Druck geben muss.

Ich bin verwirrt...
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