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Thema: Probleme mit der Druckerei ! vom 01.07.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Druck - Produktion -> Probleme mit der Druckerei !
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Mac

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Verfasst Fr 01.07.2011 11:03
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Re: Probleme mit der Druckerei !

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

pedja28 hat geschrieben:
..Und deswegen will die Druckerei jetzt von mir zusätzlich noch 250 Euro! ..
...


Tolle Idee. * Nee, nee, nee *

Selbst in der popeligsten Autowerkstatt fragt man vorher, ob die gefundenen Mängel zum Preis von xy behoben werden sollen.

Geht gar nicht. *balla balla*
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pedja28
Threadersteller

Dabei seit: 01.07.2011
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Verfasst Fr 01.07.2011 11:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich könnte in AGB diese art von "Service" nicht feststellen. Oder irre ich mich?




I. Geltungsbereich
Von diesen AGB Abweichende Regelungen bedürfen der individuellen schriftlichen Vereinbarung
zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

II. Vertragsumfang und Angebote
1.
Art und Umfang des Auftrages werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer individuell
festgelegt.
2.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. An die Preisangaben im Angebot hält sich der
Auftragnehmer max. 4 Wochen gebunden.
3.
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der
Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten hinsichtlich Ausführung, Menge etc. unverändert
bleiben.
4.
Die Preise des Auftragnehmers sind Nettopreise ohne die gesetzliche MwSt. Ist der Auftraggeber
Verbraucher, werden auf dessen Hinweis hin Bruttopreise inkl. Mehrwertsteuer ausgewiesen.
5.
Die Preise gelten ab Werk. Kosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige
Versandkosten werden zusätzlich berechnet.
4.
Für Lieferungen ins europäische Ausland fallen zusätzliche Versandkosten an, deren Höhe auf
Wunsch mitgeteilt wird. Bei Lieferungen in die Schweiz kommen zudem Verzollungskosten hinzu, die
ebenfalls auf Anfrage mitgeteilt werden.
5.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch
verursachten Maschinenstillstandes, Leistungen die vom Angebot abweichen oder in diesem nicht
aufgeführt werden sowie Beratungen (auch fernmündlich) und Bemusterungen werden dem
Auftraggeber nach Aufwand gemäß der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers berechnet.
Dies gilt ebenso für Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten,
die vom Auftraggeber veranlasst sind.


III. Zahlung
1.
Die Zahlung der Rechnungssumme ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne
Abzug zu leisten. Nach Ablauf von 30 Kalendertagen tritt ohne weitere Aufforderung bzw. Mahnung
Verzug ein. Auf § 286 Absatz 3 BGB wird hingewiesen.
2.
Der Auftraggeber (Verbraucher) hat während des Verzugs Zinsen in Höhe von 5% über dem
Basiszinssatz zu entrichten, der gewerbliche Auftraggeber (Unternehmer) in Höhe von 8%.
Gegenüber dem gewerblichen Auftraggeber (Unternehmer) behält sich der Auftragnehmer vor, einen
höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Für jede Mahnung werden € 15,00 Mahnkosten berechnet. Erfolgt innerhalb von acht (*hehe* Werktagen
nach Zugang derselben keine Zahlung, beschreiten wir den Rechtsweg.
Bei Zahlung innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewährt der Auftragnehmer 2 %
Skonto auf den Rechnungsbetrag für die Werkleistungen ohne die Kosten der Lieferung, Versand etc.
(sofern nicht anders vereinbart).

3.
Bedingt der Auftrag des Auftraggebers eine Bereitstellung großer Papier- oder Kartonmengen,
besonderer Materialien oder Vorleistungen, kann hierfür eine Vorauszahlung verlangt werden.

4.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs des Auftragnehmers wegen einer nach Vertragsabschluss
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer sofortige Zahlung aller offenen und fälligen
Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an
noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der
Auftraggeber trotz einer ausgesprochenen Mahnung keine Zahlung leistet.

5.
Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, auf dessen Wunsch ein
weiteres Mal versandt (wegen Adressänderung etc.), so hat er die hierfür zusätzlich anfallenden
Kosten zu tragen.

6.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers ist nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers möglich.

IV. Lieferung
1.
Vorbehaltlich des reibungslosen Betriebsablaufs kann der Auftraggeber den Erhalt der bestellten
Produkte innerhalb der vertraglich vereinbarten Lieferfristen erwarten. Der Auftragnehmer haftet
allerdings nicht für die Einhaltung der Liefertermine, es sei denn, ein solcher Termin wurde dem
Kunden in schriftlicher Form ausdrücklich zugesichert.
In diesem Fall beschränkt sich eine evtl. Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers auf die Höhe des
Auftragswertes.

2.
Den Versand an den Auftraggeber nimmt der Auftragnehmer mit der gebotenen Sorgfalt vor. Die Ware
ist nach den jeweiligen Speditions- und/ oder Vertragsbedingungen des Transportführers versichert.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird eine Zusatzversicherung gegen Berechnung der
Mehrkosten hierfür abgeschlossen.

3.
Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Rückstand, so ist ihm zunächst eine angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag
zurücktreten.
Schadensersatz kann seitens des Auftraggebers nur bis zur Höhe des Auftragswertes verlangt
werden.

4.
Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem des Zulieferers-
insbesondere Störungen in Datenleitungen, Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen
Fälle höherer Gewalt bzw. vom Auftragnehmer nicht zu verantwortende Verursachung durch Dritte,
beeinflussen das Vertragsverhältnis nicht. Um den Zeitraum des objektiven Vorliegens der
vorgenannten Störung verlängert sich die Ausführungs- bzw. Lieferfrist.

5.
Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Daten, Datenträgern, Manuskripten,
Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht zur vollständigen Erfüllung
aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

V. Beanstandungen
1.
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der ggf. zur Korrektur
übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen.
Ist der Auftraggeber Unternehmer, sind Beanstandungen nur innerhalb einer Woche nach Empfang
der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden
sind, können innerhalb von 2 Jahren (gesetzliche Gewährleistungsfrist) gegen den Auftragnehmer
geltend gemacht werden.

2.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung bzw. mit der Datenfreigabe auf den
Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die
Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

3.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer
Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des
Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder
seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Auftragsabwicklung zur
Last.

4.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung,
es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

5.
Geringfügige Farbabweichungen bzw, geringe Einbußen bei der Qualität des Endproduktes sind
drucktechnisch nicht zu vermeiden und können nicht beanstandet werden.
Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Ein gesamter Farbauftrag
von über 300 % kann ein negatives Druckergebnis zur Folge haben. Dies ist ebenfalls in der Regel
kein Beanstandungsgrund.

6.
Falls die vom Auftraggeber gestellten Daten nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen,
und der Auftraggeber dies trotz entsprechender Hinweise des Auftragnehmers nicht korrigiert, haftet
der Auftraggeber für die Qualität des Druckergebnisses. Dies gilt insbesondere für
-
-
-
Dateien, die auf RGB-Farben basieren oder CMYK-Farbprofile beinhalten,
Dateien mit geringer Auflösung und
Dateien (insbes. PDFs) mit nicht eingebetteten Schriften, fehlende Anschnitte und falschen
Positionierungen oder verkehrtem Ausschießen.

7.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis
zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der
Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den
Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet dann wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den
Zulieferanten nicht durchsetzbar sind.

8.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden,
es sei denn eine bestimmte Auflage wurde in konkreter Höhe schriftlich zugesichert. Berechnet wird
die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen bis 1.000 kg erhöht sich der
Prozentsatz auf 20%, bis 2.000 kg auf 15%.

VI. Verwahren, Versichern
1.
Daten, Datenträger, Vorlagen, Rohmaterial, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende
Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und
gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt, ansonsten an den
Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesendet oder von diesem abgeholt.

2.
Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die
Versicherung zu besorgen.

VII. Periodische Arbeiten
Verträge über wiederholt auszuführende, termingebundene Arbeiten (Druck von Zeitungen,
Monatsschriften etc.) können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Kalendermonatsende
schriftlich gekündigt werden.

VIII. Eigentum, Urheberrecht, Auftragsablehnung
1.
Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der von ihm angefertigten Ware bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor, bei gewerblichen Auftraggebern (Unternehmern) darüber hinausgehend
bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.

2.
Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des bestellten Produktes eingesetzten Betriebsgegenstände,
insbesondere Daten, Satzdaten und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet
werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht an den Auftraggeber ausgeliefert. Sie
dienen dem technischen Prozess der Werkherstellung.

3.
Die vom Auftragnehmer selbst erstellten, überarbeiteten oder abgeänderten Reprografie- und DTP-
Datensätze bleiben ebenfalls Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer behält sich die Verwertungs- bzw. Nutzungsrechte an von ihm erstellten Werken
i.S.v. § 2 UrhG vor. Diese werden nur gegen gesonderte Vereinbarung und zusätzliche Vergütung auf
den Auftraggeber übertragen.

4.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter,
insbesondere Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat
den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen
und für eine Rechtsverteidigung angemessene Vorschüsse zu bezahlen.
Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, alles von ihm zur Auftragsausführung an den
Auftragnehmer gelieferte Material auf Konformität mit den gesetzlichen Regelungen überprüft zu
haben.

5.
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, die diskriminierende,
frauenfeindliche, sexistische, pornografische, rassistische, rechtsradikale oder andere Inhalte
rechtswidriger Art enthalten.
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Weeny

Dabei seit: 28.12.2009
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 01.07.2011 11:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Du zahlst natürlich nicht! Wären es 20 Euro fürs Datenprüfen o.ä. wäre das auch nicht korrekt ohne vorherige Ansage, man könnte es aber zahlen. Aber das was die da machen geht gar nicht.

Hast Du einen schriftlichen Kostenvoranschag von denen und hast darauf basierend Deinen Auftrag erteilt? Dann sind sie daran gebunden und können nicht nachträglich doppelte (!!) Kosten in Rechnung stellen. Sie hätten das tun müssen, womit sie beauftragt wurden. Angenommen, Deine Daten waren fehlerhaft hätten sie entweder schulterzuckend trotzdem drucken müssen (was zwar nicht sehr nett ist) oder Dich kontaktieren und um neue Daten bitten oder die enstehenden Mehrkosten absegnen lassen müssen.

Und nur mal so: die Visitenkarten hast Du doch schon in der Hand, oder? Also haben sie auch kein großes Druckmittel mehr.... Vielleicht zahlst Du ihnen die Datenkorrektur. Aber die erneute Druckplattenbelichtung haben die wirklich selbst verschuldet. Vielleicht hat da auch einer eigenmächtig gehandelt und jetzt wollen sie es auf Dich abwälzen.
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pedja28
Threadersteller

Dabei seit: 01.07.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 01.07.2011 12:10
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

@Weeny, ja ich habe damals Kostenvoranschlag bekommen bzw. Angebot. Es steht ganz unten "Korrekturen und Anpassungen an gestellten Daten sowie programmspezifische Beratungen (auch telefonisch) werden nach Zeitaufwand berechnet" :-/


Das bedeutet, die können Korrekturen und alles anders vornehmen ohne mich zu informieren und in die Rechnung stellen?
Ich habe wie schon geschrieben keine Infos bekommen das irgendwas nicht in Ordnung wäre! Erst viel später!!


Zuletzt bearbeitet von pedja28 am Fr 01.07.2011 12:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
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MajestyS

Dabei seit: 29.10.2008
Ort: Berlin
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 01.07.2011 12:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Weeny hat geschrieben:
Aber die erneute Druckplattenbelichtung haben die wirklich selbst verschuldet. Vielleicht hat da auch einer eigenmächtig gehandelt und jetzt wollen sie es auf Dich abwälzen.



Wobei die Druckplatten auch nicht die Welt kosten. Da hats defiintiv irgendwer verbockt und die wollen nicht auf den Kosten, ihres eigenen Fehlers, sitzen bleiben. Kann ja nicht sein, dass du nun wirklich das doppelte Zahlen sollst.
Du musst da mal richtig auf den Tisch hauen. Wenn Sie garkeine Einsicht zeigen geb ihnen die Vk zurück bezahl nichts und lass es woanders drucken!


Zuletzt bearbeitet von MajestyS am Fr 01.07.2011 12:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 01.07.2011 12:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

pedja28 hat geschrieben:
Es steht ganz unten "Korrekturen und Anpassungen an gestellten Daten sowie programmspezifische Beratungen (auch telefonisch) werden nach Zeitaufwand berechnet" :-/
Das bedeutet, die können Korrekturen und alles anders vornehmen ohne mich zu informieren und in die Rechnung stellen?


Ich schreib in meine Angebote/Aufträge auch rein, dass zusätzliche Korrekturen, Änderungen etc. nach Zeitaufwand berechnet werden. Was aber nicht heisst, dass der Kunde über einen möglichen zusätzlichen Zeitaufwand und damit verbundene Kosten nicht informiert wird. *balla balla*

Die Druckerei hat geschlafen und du solltst jetzt dafür zahlen? Nee nee * Such, Fiffi, such! *


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Fr 01.07.2011 12:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Bena Bes

Dabei seit: 17.03.2004
Ort: Stuggi
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.07.2011 12:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das steht fast bei jedem Druckereienangebot dabei. Normalerweise wirst du trotzdem informiert, was gemacht werden muss und was das kostet. Aber selbst wenn nicht, dann steht da doch "Korrekturen und Anpassungen an gestellten Daten...werden nach Aufwand berechnet" *zwinker*

Dann können Sie dir aber auch nur die Korrektur der Daten in Rechnung stellen und NICHT die Platten, Rüstzeiten, Stillstandszeiten etc. Folglich sind die 250 Euro fast schon Betrug. Denn ein Logo auf aussparen oder auf überdrucken zu stellen dauert wenn man viiiiiiieeeeeel Zeit einrechnet, mit öffnen und richtig ablegen und Auftragsunterlagen sichten und nochmals überprüfen 5 Minuten. Bei nem Vorstufenstundensatz von z.B. 90 € kostet die Korrektur dann 7,50 Euro.

Ich würd erstmal nicht zahlen und wenns sie dir blöd kommen dann darauf verweisen, dass sie dich für die 250 € nicht in vollem Umfang belangen können.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 01.07.2011 13:11
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ich würd mich auf jeden fall auch weigern die mehrkosten in vollem umfang zu tragen. schreib denen nen brief, in dem du drauf hinweist, das du ein angebot mit fixpreis bekommen hast. mehrkosten, die durch evtl. fehler entstanden sind wurden nicht mit dir abgestimmt und werden deshalb auch nicht von dir getragen, weil du für die zweite produktion keine zustimmung gegeben hast. evtl. kannst du anbieten, die kosten für die neue druckplatte und maschineneinrichtung zu zahlen, aber nicht den kompletten druck - denn bei den preisen kann man von der druckerei einen gewissen service erwarten, das die daten vor dem druck geprüft werden. weil sonst kannst zu nem onlinedrucker gehen, der ein ähnliches bis gleiches ergebnis für 1/10 des preises liefert...
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