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Thema: HILFE / Frage zum Siebdruck auf Gewerbeschein vom 30.07.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Druck - Produktion -> HILFE / Frage zum Siebdruck auf Gewerbeschein
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Verfasst Do 31.07.2014 01:00
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hilson hat geschrieben:


- kein Gewerbe anmelden … ergo keine Gewerbesteuer


Fällt sowieso erst ab 24.500 Euro Gewinn an.

Zitat:
- kein Eintrag ins Handelsregister


Hat mit der Gewerbeanmeldung nichts zu tun, sondern mit der Unternehmensform.

Zitat:
- keine doppelte Buchführung


Hat mit mit der Gewerbeanmeldung nichts zu tun, sondern mit Gewinn bzw. Umsatz: Ab 50.000 Euro Gewinn oder 500.000 Euro Umsatz nötig.

Zitat:
Aber stimmt ... in dem Fall geht's wahrscheinlich nicht, weil ja ein Produkt und keine (reine) Dienstleistung erbracht wird. Mit entsprechendem Hochschulabschluss isses jedenfalls kein Problem. War's bei mir damals zumindest nicht.


Hochschulabschluss im Siebdruck?

Die Anerkennung des Freiberuflers hängt von der Tätigkeit ab und manche Tätigkeiten sind eben mit einem entsprechenden Ausbildungsgang verknüpft. Das ist aber nicht unbedingt ein Studium, Hebammen studieren nicht und sind trotzdem Freiberuflerinnen...


Zim hat geschrieben:

Die Gewerbesteuer haste ob Gewerbe oder nicht eh ab einem bestimmten Jahresumsatz am Hals.


Das ist doppelt falsch.

Freiberufler zahlen natürlich keine Gewerbesteuer und die Gewerbesteuer ist nicht vom Umsatz abhängig, sondern vom Gewinn. Fällig ist sie ab 24.500 Euro Gewinn im Jahr (sie wird aber zum Teil mit der Einkommensteuer verrechnet).

Zitat:
Der Nachteil, und da sollte der TE drüber nachdenken ist das du als freiberufler keine chance hast die Umsatzsteuer zurückzubekommen von deinen Ausgaben.


Und was ist das jetzt für ein Unsinn?

Der Freiberufler bekommt die USt genauso zurück wie der Gewerbetreibende (de facto werden umsatzsteuerliche Aufwendungen mit umsatzsteuerlichen Einnahmen verrechnet, etwas "zurück" bekommt man da allenfalls, wenn man keine Umsätze hatte und keine Umsätze ist immer schlecht)) - sofern weder der eine noch der andere von der Kleinunternehmerregelung gebrauch macht.


Zitat:
Sollte ich etwas falsches geschrieben haben wird someones tochter mich sicherlich gleich korrigieren, mit dem Finger auf mich zeigen und HAHA rufen.


Ich schüttel' eher mit dem Kopf, dass immer wieder der größte Quatsch verbreitet wird, obwohl das alles schon zig Mal Thema hier war ... und zumindest zum Teil auch in der FAQ steht.

Freiberuf oder Gewerbe ist auch kein Wunschkonzert, die TE wird sich das nicht nach angeblichen Vor- oder Nachteilen aussuchen dürfen.


Zuletzt bearbeitet von am Do 31.07.2014 01:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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Verfasst Do 31.07.2014 07:52
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auf zum Steruerberater - ist gut angelegtes Geld (bei dem richtigen) - der sagt einem in der Regel was alles auf einen zukommt. Warum soll man sich um Abgaben drücken wenn man wie die anderen Betriebe damit Geld verdienen will?

Umsatzsteuer wurde mal angeschnitten - ist ne Sache wie man sich beim Finanzamt einstufen läßt - aus meiner Sicht ist es unprofessionell wenn man diese nicht ausweisen kann - und bei vielen gewerblichen Abnehmern ein KO Kriterium.

Wenn man sich um den einen Posten Abgaben gedrückt hat, von wegen Künstler - dann wird schnell die nächste offene Hand kommen - die KSK
 
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hilson

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Verfasst Do 31.07.2014 08:07
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someonesdaughter hat geschrieben:
Hochschulabschluss im Siebdruck?


Nein Meine Güte! ... in Sachen Design ev. ,denn von der Beschreibung her klang das ja nicht nach (reiner) Auftragsarbeit sondern eigenen Designs, die (auf Textil gedruck) veräußert werden.
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Verfasst Do 31.07.2014 08:13
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Die KSK ist aber nicht die GEZ und eher ein Vorteil für den Künstler und versichern muss man sich so oder so. Über die KSK zahlt man eben nur die Hälfte an seinen Versicherungsträger.

@Hilson: Es kommt auf die Tätigkeit an und nicht auf den Schhulabschluss. Textilbedrucken ist definitiv eine gewerbliche Tätigkeit auch wenn man ein Diplom in Design hat. Lächel


Zuletzt bearbeitet von am Do 31.07.2014 08:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
hilson

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Verfasst Do 31.07.2014 08:32
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Nefliete hat geschrieben:
Textilbedrucken ist definitiv eine gewerbliche Tätigkeit auch wenn man ein Diplom in Design hat. Lächel


Auch wenn es z.B. reine Kunstprodukte sind? Also eigens kreierte Muster z.B.? Weil nach der Definition dürfte es dann z.B. ja auch keine freiberuflichen Schmuckdesigner geben. Selbst entscheiden kann man das nicht ... aber ich denke schon, daß die Beschreibung der Tätigkeit einen Einfluss auf die Einstufungen hat/haben kann.
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Benutzer 116623
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Verfasst Do 31.07.2014 08:55
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hilson hat geschrieben:
. aber ich denke schon, daß die Beschreibung der Tätigkeit einen Einfluss auf die Einstufungen hat/haben kann.


Die Beschreibung der Tätigkeit nach der hier gefragt wurde, hat keinerlei Einfluss auf irgendeine Einstufung - es geht nämlich um

lufti hat geschrieben:

ich bin mir nicht sicher ob ich hier in der richtigen "Abteilung" gelandet bin aber ich brauche mal eure Hilfe hinsichtlich "Wie formuliere ich die Tätigkeitsbeschreibung bei der Gewerbeanmeldung".
 
Benutzer 62312
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Verfasst Do 31.07.2014 09:03
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hilson hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
Textil bedrucken ist definitiv eine gewerbliche Tätigkeit auch wenn man ein Diplom in Design hat. Lächel


Auch wenn es z.B. reine Kunstprodukte sind? Also eigens kreierte Muster z.B.? Weil nach der Definition dürfte es dann z.B. ja auch keine freiberuflichen Schmuckdesigner geben. Selbst entscheiden kann man das nicht ... aber ich denke schon, daß die Beschreibung der Tätigkeit einen Einfluss auf die Einstufungen hat/haben kann.

Das wiederum könnte schon sein, wenn der Hauptteil der Arbeit künstlerisch ist. Wenn die eigentliche Arbeit aber der Druck ist, dann ist es wieder eine gewerbliche Tätigkeit. Aber das ist jetzt nur eine Behauptung von mir.
 
hilson

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Verfasst Do 31.07.2014 09:06
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someonesdaughter hat geschrieben:

Die Beschreibung der Tätigkeit nach der hier gefragt wurde, hat keinerlei Einfluss auf irgendeine Einstufung - es geht nämlich um

lufti hat geschrieben:

ich bin mir nicht sicher ob ich hier in der richtigen "Abteilung" gelandet bin aber ich brauche mal eure Hilfe hinsichtlich "Wie formuliere ich die Tätigkeitsbeschreibung bei der Gewerbeanmeldung".


Deswegen ja mein "Einwand" ... ev. ist/war dem TE der Status des Freiberuflers ja nicht bekannt.
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