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Thema: HILFE / Frage zum Siebdruck auf Gewerbeschein vom 30.07.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Druck - Produktion -> HILFE / Frage zum Siebdruck auf Gewerbeschein
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lufti
Threadersteller

Dabei seit: 30.07.2014
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Verfasst Mi 30.07.2014 11:33
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HILFE / Frage zum Siebdruck auf Gewerbeschein

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Hallo Ihr Lieben,

ich bin mir nicht sicher ob ich hier in der richtigen "Abteilung" gelandet bin aber ich brauche mal eure Hilfe hinsichtlich "Wie formuliere ich die Tätigkeitsbeschreibung bei der Gewerbeanmeldung".
Ich beabsichtige - wie viele andere auch - u.a. Textilien per Siebdruck zu verschönern und entsprechend zu vermarkten.
Aber wie beschreibe ich das am besten ? Unnötige Probleme (und Kosten) mit der Handwerkskammer oder anderen Ämtern oder Genossenschaften möchte ich natürlich vermeiden ! Wie sind eure Erfahrungen, habt ihr irgendwelche "Auflagen" einzuhalten ? Darf ich das "gewerbsmäßig in den eigenen 4 Wänden" ?
Ich wäre für jeden Tip echt dankbar und hoffe, ihr könnt mir helfen !

Vielen Dank vorab & einen schönen Tag Lächel

Lufti
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printamemo

Dabei seit: 17.01.2006
Ort: Monte Argentario
Alter: 45
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 30.07.2014 14:22
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Wo und wie du das machst, ist zuerst mal deine eigene Sache - solange du keine Tätigkeit ausübst, die den "Meisterzwang" hat (Elektriker etc.). Früher waren Friseure, Fotografen uva. auch mit dem Meisterzwang belegt, das gibt es jetzt nicht mehr.
Ein Tipp: Melde dich bei der IHK an - nicht bei der HK. Die IHKs (z. B. ist Offsetdruck zur "Industrie" gehörig) sind weltoffener und betrachten sich als Dienstleister, während die Handwerkskammern ihre Vorgänger in den Zünften hatten - was man heute durchaus noch spüren kann . . .

Deine Geschäftstätigkeit: Gestaltung, Herstellung und Vertrieb von Drucken auf textilen Materialien





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Die Feder ist mächtiger als das Schwert
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 30.07.2014 14:28
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"in den eigenen 4 Wänden" könnte Deinen Vermieter interessieren, das würde ich abklären.

Und falls es stinkt oder sonstwie belästigend ist: an die Nachbarn denken. Die möchten auch im Sommer vielleicht mal ganztätgig das Fenster offen haben, ohne dabei Atemnot zu bekommen.
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hilson

Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.07.2014 15:16
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Willst/musst Du unbedingt ein Gewerbe anmelden? Wenn deine Tätigkeit als "kreativ" anerkannt wird, könntest Du auch den Staus "freiberuflich" annehmen.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 30.07.2014 15:29
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Wo liegt da der Vorteil? Außerdem bezweifele ich stark, dass man als Textildrucker ohne Gewerbeschein weit kommt. Und um die Pflichtmitgliedschaft bei den Berufsgenossenschaft bringt dich das auch nicht.
 
Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 30.07.2014 15:40
Titel

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hilson hat geschrieben:
Willst/musst Du unbedingt ein Gewerbe anmelden? Wenn deine Tätigkeit als "kreativ" anerkannt wird, könntest Du auch den Staus "freiberuflich" annehmen.


Den Status kann man nicht einfach so "annehmen" und 'irgendwie kreativ' ist für die Anerkennung durch das Finanzamt auch nicht relevant.

"Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt" (§ 1 Abs. 2 PartGG)

@TE: Lies dir bitte mal die FAQ durch: http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html
 
hilson

Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.07.2014 17:55
Titel

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Nefliete hat geschrieben:
Wo liegt da der Vorteil?


- kein Gewerbe anmelden … ergo keine Gewerbesteuer
- kein Eintrag ins Handelsregister
- keine doppelte Buchführung

den Rest weiss ich jetzt grad nimmer.

Aber stimmt ... in dem Fall geht's wahrscheinlich nicht, weil ja ein Produkt und keine (reine) Dienstleistung erbracht wird. Mit entsprechendem Hochschulabschluss isses jedenfalls kein Problem. War's bei mir damals zumindest nicht.


Zuletzt bearbeitet von hilson am Mi 30.07.2014 17:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 30.07.2014 19:53
Titel

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hilson hat geschrieben:
Nefliete hat geschrieben:
Wo liegt da der Vorteil?


- kein Gewerbe anmelden … ergo keine Gewerbesteuer
- kein Eintrag ins Handelsregister
- keine doppelte Buchführung

den Rest weiss ich jetzt grad nimmer.
.


Die Gewerbesteuer haste ob Gewerbe oder nicht eh ab einem bestimmten Jahresumsatz am Hals. Wie hoch diese ausfällt ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Dazu biste auch als normaler Gewerbetreibender nicht verpflichtet. Erst bei Personengesellschaften wie z.B. GMBH
Doppelte Buchführung und Bilanzierung musste auch erst ab einem sehr hohen Jahresumsatz machen als einfacher Gewerbetreibender.

Der Nachteil, und da sollte der TE drüber nachdenken ist das du als freiberufler keine chance hast die Umsatzsteuer zurückzubekommen von deinen Ausgaben.

Sollte ich etwas falsches geschrieben haben wird someones tochter mich sicherlich gleich korrigieren, mit dem Finger auf mich zeigen und HAHA rufen.
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