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Thema: Wie formuliert man einen rechtlich korrekten Privatverkauf? vom 26.04.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Wie macht man... -> Wie formuliert man einen rechtlich korrekten Privatverkauf?
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radschlaeger
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.04.2011 10:41
Titel

Wie formuliert man einen rechtlich korrekten Privatverkauf?

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Moin zusammen,
ich möchte Business-Software (CS4) aus meiner Selbständigkeit verkaufen. Das Business ist steuermäßig komplett aufgelöst.

Wie bringe ich den Passus des Privatverkaufs bei eBay oder anderen Verkaufsplattformen korrekt an?

Mein Vorschlag wäre:
Zitat:
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie - Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor. Da dieser Artikel privat verkauft wird, bedeutet dies: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, das Sie auf die Ihnen zustehende gesetzliche Garantie - Gewährleistung bei Gebrauchtwaren verzichten. Das bedeutet auch keine Rücknahme. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.

Achtung: Es wird keine Rechnung ausgestellt. Für die Verarbeitung des Betrags durch das Finanzamt bitte nach Abschluss der Auktion die eBay-Seite ausdrucken. Zusammen mit dem Kontoauszug, bzw. der von mir bei Barzahlung ausgestellten Quittung sollte das Finanzamt keine Schwierigkeiten machen.


Würde das so passen?


VG
Radi


Zuletzt bearbeitet von radschlaeger am Mi 27.04.2011 06:18, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.04.2011 09:03
Titel

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Der Hinweis auf das EU-Recht ist völliger Unsinn und hat keinen Wert.
Willst Du bei ebay verkaufen?

Ich habe da - neben meinen Versand- und Zahlungsbedingungen - nur diesen Spruch:

"Da es sich um ein Privatverkauf handelt, erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf gesetzlich zustehende Gewährleistung, Umtausch und Rückgabe bei Gebrauchtwaren, beim Kauf bzw. Abgabe eines Gebotes zu verzichten."

Ob der ausrreicht, weiss ich aber auch nicht.
Hast Du die Software offiziell aus der Firma an dich als Privatperson verkauft?
Nur dann darfst Du sie bei ebay auch als Privatverkäufer veräussern.
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radschlaeger
Moderator
Threadersteller

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.04.2011 09:15
Titel

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OK. Hat sich im Moment eh erledigt, weil:

Zitat:
Die Verletzung von Urheberrechten ist gesetzeswidrig und verstößt gegen die eBay-Grundsätze. Das Urheberrecht schützt Autoren kreativer Werke, wie Filme, Musik, Software, Fotografien und Bücher, und bezieht sich sowohl auf veröffentlichtes als auch auf unveröffentlichtes Material. Inhaber von Urheberrechten besitzen das ausschließliche Recht, das urheberrechtlich geschützte Werk zu vervielfältigen (also Kopien herzustellen), Vervielfältigungsstücke zu verbreiten und das Werk öffentlich zugänglich zu machen, aufzuführen oder auszustellen.

In Ihrem konkreten Fall lag folgender Verstoß vor:

Es ist auf eBay verboten, nicht genehmigte Kopien von Medienmaterial, wie Software, Spielesoftware, Filme und Musik anzubieten, da bei solchen Angeboten ein Urheberrechtsverstoß vorliegt.

Als Faustregel gilt: Handelt es sich bei dem Artikel um eine unautorisierte Kopie eines Werkes oder wurde der Artikel unberechtigt hergestellt, verbreitet oder veröffentlicht, dürfen Sie ihn auf eBay nicht anbieten.


* Ööhm... ja? *
Ich warte noch auf eine Antwort, wieso es sich bei meinem Artikel um eine "nicht-genehmigte" Kopie handeln soll.

Btw: Die korrekte Überführung ins Privatvermögen ist durchgeführt worden.
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anmol77

Dabei seit: 22.04.2016
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Verfasst Fr 22.04.2016 11:47
Titel

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Danke für alles.....
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