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JonathanB
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Verfasst Mo 02.10.2017 14:15
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@jh312: Du musst aber beachten, dass das Nachsetzen(!) eines Logos oder Flyers unter Verwendung der Schriftart, mit dem Ziel das Resultat der Kundin zu verkaufen, sehr wohl eine kommerzielle Nutzung der Schriftart wäre. Da geht es nicht um den Gestaltungsprozess (das wurde von jemand anderem "entworfen"), sondern allein darum, dass Du in dem Moment die bei Dir installierte Schriftart (praktisch die Software) kommerziell nutzt – Nämlich um damit Geld zu verdienen.
Zuletzt bearbeitet von JonathanB am Mo 02.10.2017 14:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 02.10.2017 16:36
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jh312 hat geschrieben: |
Auch wenn das hier keine Rechtsberatung ist:
Bin ich eigentlich raus wenn auf die Rechnung schreibe
"Firmenlogo/Grafiken wurde vom Kunden gestellt" |
Hier wäre konkret zu ermitteln, was genau du gemacht hast oder tun willst. Streng genommen kannst du dich nicht auf diese Weise "straffrei" machen, wenn du beispielsweise die Rechte des Urhebers verletzt. Aber ich denke, hier wird es kaum eine Rolle spielen.
@JonathanB: Man würde aber keinen "Schrif"t verwenden, sondern lediglich das vektorielle Abbild nachbauen - nicht als Text editierbar. Die Schrift wäre nicht einmal auf dem Rechner installiert.
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JonathanB
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Verfasst Mo 02.10.2017 18:05
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Nefliete hat geschrieben: | @JonathanB: Man würde aber keinen "Schrif"t verwenden, sondern lediglich das vektorielle Abbild nachbauen - nicht als Text editierbar. Die Schrift wäre nicht einmal auf dem Rechner installiert. |
@Netfliete: Das ist aber nicht der Fall, von dem ich spreche. Ich will denTE darauf hinweisen, dass er nicht die Schrift auf seinem Rechner installieren, damit etwas setzen und das Resultat der Kundin verkaufen darf. Auch nicht, wenn er lediglich ein bestehendes Design originalgetreu nachbaut. Das Problem fängt ja nicht erst bei der Kundin an, sondern schon bei der kommerziellen (da beruflichen) Nutzung durch den TE.
Der TE hat ja vermutlich nicht ganz ohne Grund versucht die Schrift zu identifizieren. Wenn er einfach nur angelieferte Grafiken verarbeiten soll, bräuchte er ja nicht zu wissen um welche Schriftart es sich da handelt.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 04.10.2017 08:35
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jh312 hat geschrieben: | Hätte die sonst einfach nach der Vorlage nachgezeichnet.
"Entworfen" hat das ja jemand anderes. |
Ich bezog mich auf diese Aussage.
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JonathanB
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Verfasst Mi 04.10.2017 13:22
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