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Autor |
Nachricht |
Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.08.2008 17:30
Titel
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Mischpult hat geschrieben: | Verbalinjurie hat geschrieben: | Sehr geehrter Herr Kunde
aufgrund der Tatsache, dass ihr Auftrag von 2004 wegen fehlender Zusammenarbeit ihrerseits noch immer nicht zum Abschluss geführt wurde sehe ich mich gezwungen, meine Arbeit hier einzustellen und eine weitere Zusammenarbeit abzulehnen.
MfG
Der Designer
Fertig |
voll gut
wieder mal fuer Nuesse gearbeitet
Besser waers wohl die bisher geleisteten Aufwaende in Rechnung zu stellen. Da werden Kunden fuer gewoehnlich von ganz alleine wach und liefern Content, der bisher immer noch fehlte. |
Halt Stop, das die bisherigen Leistungen mit ner Schlussrechnung abgeschlossen worden ist ja wohl klar
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S.Franke
Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.08.2008 18:05
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: |
ich geh mal schwer davon aus, das ein schriftlicher vertrag nicht existiert. von dem her bist du theoretisch nicht dran gebunden, den auftrag fertig zu machen. aber irgendwie fänd ich das kindergarten... |
*hust* Ein Vertrag kommt durch die Willenserklärung beider Parteien zu Stande.
So wie ich das hier verstehe, dürfte dies recht einfach zu beweisen sein, da ja mit den Arbeiten begonnen worden ist.
Einfach pauschal zu sagen: "du bist nicht dran gebunden", ist SEHR dünnes Eis auf dem Du dich dann bewegst und wohl auch einbrechen wirst.
LG Stefan
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.08.2008 19:27
Titel
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S.Franke hat geschrieben: | aUDIOfREAK hat geschrieben: |
ich geh mal schwer davon aus, das ein schriftlicher vertrag nicht existiert. von dem her bist du theoretisch nicht dran gebunden, den auftrag fertig zu machen. aber irgendwie fänd ich das kindergarten... |
*hust* Ein Vertrag kommt durch die Willenserklärung beider Parteien zu Stande.
So wie ich das hier verstehe, dürfte dies recht einfach zu beweisen sein, da ja mit den Arbeiten begonnen worden ist.
Einfach pauschal zu sagen: "du bist nicht dran gebunden", ist SEHR dünnes Eis auf dem Du dich dann bewegst und wohl auch einbrechen wirst.
LG Stefan |
naja es wurde ja nicht definiert, wann das projekt als abgeschlossen gilt. von dem her ich sag ja auch nur in der theorie, das dem so ist. herausfordern muss man sowas ja nicht grad.
ich würd den kunden einfach mal anrufen, und ihn fragen, was denn nun damit ist und ihm ne deadline setzen, bis wann er die restlichen inhalte liefern muss, um das projekt abzuschließen. dann kann man denk ich ganz gut erkennen, ob dem kunden am projektabschluss noch was liegt. sollte dem nicht so sein, kann man sich ja darauf einigen, dass das projekt in diesem stadium als abgeschlossen gilt. bleibt nur noch zu klären, ob der kunde mit den bisher erstellen daten was anfangen kann und damit evtl. auch weiter arbeiten darf.
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht:
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Verfasst Di 05.08.2008 23:35
Titel
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Das ganze sehe ich als Werkvertrag. Und das Werk gilt erst als vollendet wenn der Kunde die Leistung abgenommen hat.
Also mit dem "mach ich nich fertíg und Basta" ist echt auf dünnem Eis...
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OliH
Threadersteller
Dabei seit: 20.10.2005
Ort: Baden-Württemberg
Alter: 52
Geschlecht:
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Verfasst Mi 06.08.2008 09:35
Titel
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Wie schon geschrieben, gibt es keinen schriftlichen Vertrag.
Ursprünglich hat der etwas chaotische Kunde gesagt, dass er den Content selbst eingeben möchte. Er hat es sich dann im Lauf der Zeit aber doch anders überlegt.
@joki
Das kann es ja auch nicht sein. Man fängt einen Auftrag an, dann kommt es zu einer Pause und kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist verlangt der Kunde eine Fortsetzung? So kann man sich zukünftige Preise auch niedrig halten...
@audiofreak
Der Kunde könnte ohne Probleme mit dem installierten Wordpress arbeiten, falls er technisch dazu in der Lage ist. Er ist jemand, der Probleme mit dem Beantworten von eMails hat. Aus diesem Grund habe ich ihm von Anfang an von einem CMS abgeraten, aber er wollte es unbedingt.
@verbalinjurie und Mischpult
Zwischenrechnung wurde gestellt und anstandslos bezahlt, ich habe also nicht gratis gearbeitet.
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