Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
Nachricht |
cf.ru
Threadersteller
Dabei seit: 30.03.2007
Ort: München
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.04.2007 17:25
Titel Werbung auf eigener Webseite, wie berechnen? |
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Hi ihr,
ich hoffe, ihr könnt mir da weiter helfen:)
Ein kleines Team und meine Wenigkeit betreiben eine kleine Webseite, die aber natürlich privat auf meinen Namen läuft, auch im Impressum.
Nun ist es so, dass wir bestimmte Werbeplätze (Buttons, Banner, Textlinks usw) anbieten und es haben sich vor wenigen Tagen auch schon erste interessierte Unternehmen nach genauen Preisen erkundigt.
Nun ist es jedoch so, dass ich denen wahrscheinlich eine Rechnung geben muss, oder irgendwas anderes handfestes. Da das Projekt aber auf privater Basis läuft.. ist diese Rechnung dann überhaupt "rechtens"/ausreichend? Und Mehrwertsteuer muss ich wohl auch nicht angeben/berechnen, da ich ja eine Privatperson bin?
Oder wie soll das sonst gehandhabt werden?
Ich hab da wirklich keine Ahnung, wie ich da vorgehen soll. Ich denke mir, dass ich wohl eine Rechnung als Privatperson OHNE Mehrwertsteuer ausstellen kann, und dann noch den Namen der Webseite mit draufschreibe.... Aber ist das ausreichend?
Über jede Info bin ich sehr dankbar
(Ich bin voll geschäftsfähig, habe aber kein Gewerbe angemeldet und bin somit auch nicht selbstständig, also irgendwo angemeldet.)
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netnite
Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.04.2007 18:31
Titel
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Es gibt die Möglichkeit als Privatperson Rechnungen zu stellen ohne Mwst., aber dazu solltest du mal einen Steuerberater fragen!
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.04.2007 22:11
Titel
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was hindert dich daran, ein kleingewerbe anzumelden? dann kannst du ganz offiziell rechnungen schreiben und alles geht seinen geregelten gang. das ganze ist kein hexenwerk...
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cf.ru
Threadersteller
Dabei seit: 30.03.2007
Ort: München
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Do 05.04.2007 23:11
Titel
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Zitat: | was hindert dich daran, ein kleingewerbe anzumelden? dann kannst du ganz offiziell rechnungen schreiben und alles geht seinen geregelten gang. das ganze ist kein hexenwerk... |
sehr gute frage.
zum einen ist es so, dass ich in den nächsten monaten des öfteren meinen arbeitgeber wechseln werde, und wohl auch die art des angestelltenverhältnisses. dabei verdiene ich mal sehr wenig geld, mal "sehr viel". und ich weiß gar nicht, ob ich dann in dieser situation ein gewerbe anmelden kann, so mancher arbeitgeber verlangt dies zu wissen und sieht es gar nicht gern, wenn da sowas läuft.
warum, weiss ich nicht, liegt wohl daran, dass ich überhaupt nichts über das "gewerbe" weiss. suchmaschinen spucken da teilweise recht widersprüchliche dinge aus, und an jemanden, der sich richtig auskennt, kann ich mich nicht wenden, da kenne ich keinen persönlich.
hm, also wenn ich ein gewerbe angemeldet hätte, könnte ich einfach diese rechnungen ausstellen... muss ich da mehrwertsteuer ausschreiben? denke nicht, oder?
und muss ich dann buchhaltung führen oder spezielle steuerabrechnungen machen bla blubb?
mit meinen jungen 19 jahren kenne ich mich kein bisschen aus, und wie gesagt, die suchergebnisse sind da nicht immer sehr aussagekräftig. wie auch immer, werde mich mal informieren, wieviel es kostet, so ein gewerbe anzmelden und was ich da im jahr ausgeben muss... und in wie fern sich das mit meinen künftigen arbeitsverhältnissen verträgt.
danke euch auf jeden fall für die antworten
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.04.2007 08:31
Titel
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http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbststaendigkeit-45370-1.html
da solltest du die meisten deiner fragen beantwortet wissen.
wegen der mwst. wenn du ein gewerbe beantragst bekommst du relativ schnell post vom finanzamt. die schicken dir nen fragebogen über zu erwartende umsätze bzw. gewinne. wenn du diese recht niedrig angibst, und mit ausfüllst das du ein kleingewerbe führen möchtest, bist du von der umsatzsteuer befreit (kannst aber im gegenzug bei anschaffungen auch keine ust aus rechnuungen geltend machen).
der gewerbeschein kostet einmalig irgendwas zwischen 20 und 50 €. du musst dann 1 x im jahr ne steuererklärung machen, in der du alle einnahmen und ausgaben auflistetst. das was übrig bleibt ist gewinn (oder verlust) und wird (je nach steuerklasse, freibeträgen, etc. pp.) als einkommen versteuert.
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cf.ru
Threadersteller
Dabei seit: 30.03.2007
Ort: München
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.04.2007 13:10
Titel
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ah ja, ok, vielen dank!
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