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Thema: Rechtslage beim Stickern vom 02.08.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Medienberatung und Marketing -> Rechtslage beim Stickern
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m
Moderator

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Verfasst Mi 04.08.2010 11:04
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Astro hat geschrieben:
Wenn der Sticker gleich einem Flyer für eine bestimmte Veranstaltung wirbt, könnte ich mir vorstellen, dass ein Richter anders entscheiden könnte. Immerhin wurden diese Sticker dafür produziert, wild in der Gegend als Werbung "gestickt" zu werden. Praktisch ein Aufruf zum Vandalismus.


Oh, das habe ich oben gekonnt überlesen. Ja, dann sieht die Sache sicher anders aus.
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orsn

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Verfasst Mi 04.08.2010 11:05
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m hat geschrieben:
orsn hat geschrieben:
ich erinnere mich gelesen zu haben das wild plakatieren (sticker gehören da auch dazu) von der strafe her mit graffiti-vergehen gleichgesetzt wurde.

daher http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html


Klar, für die ausführende Person *zwinker*


ja, ich wollte nur die grundlegende rechtslage erwähnen. wir hatten hier im forum auch mal einen post indem jemand geschildert hatte, das er strafrechtlich belangt wurde, weil irgendwer mit den stickern seines clubs wild plakatiert hatte, weiß jetzt aber nicht was raus gekommen ist
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palinGenesis

Dabei seit: 11.07.2007
Ort: Grafing b. München
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Verfasst Do 05.08.2010 07:08
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Re: Rechtslage beim Stickern

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type1 hat geschrieben:
palinGenesis hat geschrieben:
SL-Design hat geschrieben:
Sherlock Flows hat geschrieben:
kann der veranstalter dafür belangt werden?

Klar.

Na gut, so etwas wie die Antifa natürlich jetzt mal ausgenommen,


Wieso nimmst du die aus?


Die finden sich hier bei uns überall und ich denke mal wenn man "nur" ein politisches Statement stickert, gibt's ja kein Indiz darauf wer dahintersteckt. Also wenn keine Adressdaten (wie bei nem Club oder ner Webseite) auf dem Sticker zu finden sind, dann kann man ja nur auf frische Tat ertappte drankriegen, theoretisch?
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
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Verfasst Do 05.08.2010 10:05
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Im Gegensatz zu Graffiti gilt das Verkleben von Stickern als Ordnungswidrigkeit und nicht als Sachbeschädigung. Vorausgesetzt die Sticker können wieder entfernt werden.

Wie stark die Städte bzw. deren Ordnungsämter dagegen vorgehen, ist verschieden und hängt sicherlich auch vom Ausmaß der Verklebung ab.

Hier die Stadt Bonn als Beispiel, die auch gegen Veranstalter vorgeht:
http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=561961

Gruß

Achim
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